Ich greife mal wieder das Thema "1N Telecom GmbH" auf – der Anbieter versucht ja "Opfer" mit windigen Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zu verleiten. Kommt kein Wechsel zustande, kommt eine Rechnung über mehrere hundert Euro "Schadensersatz". Nachdem die Verbraucherzentrale vor den Geschäftsmethoden warnt, ein Gericht in Leipzig gegen das Unternehmen urteilte und die bisherige Inkassofirma Riverty das Handtuch geworfen hat, kommen nun seit Mitte Dezember 2024 Inkassoforderungen über den BID Bayerischer Inkasso Dienst. Hier eine Aktualisierung des Sachstands.
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Ab 28. Juni 2025 müssen Webseitenauftritte und Webshops gemäß Gesetz zur Barrierefreiheit (BFSG, kurz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) die Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen. Viele Webseiten bzw. Online-Shops erfüllen diese Anforderungen bisher aber nicht. Hier ein kurzer Überblick des Sachstands.
Ich greife mal einen Fall heraus, den ein Leser aufgeworfen hat. Er bekam Mails von der Telekom, bei dem er seit vielen Jahren kein Kunde mehr ist. Das ist gemäß DSGVO eigentlich unzulässig. Eine Anfrage beim Unternehmen sowie Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten verlief bisher ergebnislos. Interessant wäre die Frage, ob das Dauerspiel oder Einzelfall ist.
Auf Rechnungen findet sich inzwischen häufiger ein Bezahlcode (EPC-QR), um Überweisungen komfortabel vornehmen zu können. Wie kann ich aber als Privatnutzer, Verein oder Firma einen solchen Bezahlcode als QR-Code erstellen und was steckt konkret dahinter? Das beleuchte ich in diesem Blog-Beitrag.
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