Mir ist vor einiger Zeit ein Leserhinweis untergekommen, der mich informierte, dass er ungewollt von Firmen Angebote über Versicherungen bekam, die er nicht angefordert hatte. Es wurde bei den Angeboten unumwunden eingestanden, dass diese auf Veranlassung eines BMW-Händlers erfolgten. Hintergrund ist, dass die BMW-Händler ungeprüft E-Mail-Adressen weitergeben, so dass nicht beteilige Dritte dann die Angebote erhalten. Mich würde von der Leserschaft interessieren, ob dies allgemeine Praxis ist und ob dazu eine DSGVO-Einwilligung erteilt wurde.
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[English]Ich stelle mal wieder eine unschöne Datenpanne im Blog ein, die Leasing-Nehmer in Europa betrifft. Ein Leser hat mich in Kenntnis gesetzt, dass Minderwertgutachten von Prüfern des TÜV Rheinland und und der Dekra frei im Internet abrufbar sind. Man kann also sehr schön erkennen, wann welches Fahrzeug mit welchen Mängeln beim Beenden des Leasingvertrags zurückgegangen ist. Umfasst Fahrzeugdaten und auch persönliche Daten des Gutachters. Ich hatte den Sachverhalt im August den zuständigen Datenschutzbehörden gemeldet, passiert ist nichts [in Bezug auf Beseitigung des Datenlecks], so dass ich nun offenlege.


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