Die europäische Kommission hat Meta darüber informiert, dass das für Facebook und Instagram eingeführte "pay or consent"-Modell, nicht mit dem Digital Markets Act (DMA) kompatibel ist. Nach vorläufiger Auffassung der Kommission zwingt diese binäre Wahl die Nutzer, der Kombination ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen, und bietet ihnen keine weniger personalisierte, aber gleichwertige Version der sozialen Netzwerke von Meta.
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Das Aufspüren von Schwachstellen durch sogenannte "Whitehat Hacker" ist in Deutschland strafbewehrt und bringt Leute, die Sicherheitslücken melden, immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Im Hinblick auf die Überarbeitung des Hackerparagraphen hat der wissenschaftliche Dienst die Sachlage ausgewertet, und vergleicht die Rechtslage bzgl. der Strafbarkeit im internationalen Vergleich.
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