Das Aufspüren von Schwachstellen durch sogenannte "Whitehat Hacker" ist in Deutschland strafbewehrt und bringt Leute, die Sicherheitslücken melden, immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Im Hinblick auf die Überarbeitung des Hackerparagraphen hat der wissenschaftliche Dienst die Sachlage ausgewertet, und vergleicht die Rechtslage bzgl. der Strafbarkeit im internationalen Vergleich.
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Es hat länger gedräut und die EU-Kommission hat geprüft, aber nun steht der Entschluss fest. Die Europäische Kommission hat Microsoft von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass Microsoft gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, indem es sein Kommunikations- und Kollaborationsprodukt Teams an seine beliebten Produktivitätsanwendungen gekoppelt hat, die in seinen Suiten für Unternehmen Office 365 und Microsoft 365 enthalten sind.
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MVP: 2013 – 2016




