Neue juristische Volte im Fall eines Software-Entwicklers, der eine Schwachstelle in der Software der Firma Modern Solutions öffentlich machte. Nachdem das Amtsgericht in Jülich die Klage gegen den Entwickler abgewiesen hatte, gab das Landgericht Aachen der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln statt. Das Amtsgericht Jülich muss nun in einem Strafverfahren gegen den Software-Entwickler den Fall verhandelt und klären, ob es sich um eine Straftat im Sinne des Hackerparagrafen 202a StGB handelt. Ergänzung: Das Urteil des LG Aachen liegt vor.
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