Juristische Schlappe für Facebooks Mutterkonzern Meta vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter in Luxemburg haben den von Meta benutzten Ansatz, eine DSGVO-Zustimmung per AGB abzusegnen, für illegal erklärt. Damit können auch deutsche Wettbewerbs-Behörden (das Bundeskartellamt) und die Richter des OLG Düsseldorf in einem anhängigen Verfahren prüfen, ob Meta und seine Töchter ggf. gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.
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Kommt bezüglich des von Gesundheitsminister Lauterbach geplanten Opt-out-Ansatzes für die elektronische Gesundheitsakte (ePA) etwas ins Rutschen? Nachdem Hacks von Gesundheitsdienstleistern (Bitmarck, BARMER Dienstleister) bekannt wurden, startet der Bayerische Facharztverband (BFAV) eine Bundestags-Petion. Das Ziel: Für die elektronische Gesundheitsakte (ePA) soll das Opt-in-Verfahren beibehalten werden, um Patientendaten zu schützen. Ergänzung: Auch beim EU-Parlament regt sich Widerstand gegen die von der EU-Kommission vorgesehene Möglichkeit zum Zugriff auf Patientendaten ohne Opt-out.


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