BfFDI-Anzeige (März 2026) klärt über die elektronische Patientenakte auf

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Ich stelle mal ein Thema hier im Blog ein, auf das mich ein Leser vor einiger Zeit hingewiesen hat. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (kurz Bundesdatenschutzbeauftragte oder BfDI) hat Mitte März 2026 in einer Anzeige in der Apotheken-Umschau über die elektronische Patientenakte informiert.

Seit Ende 2024 wurden für alle gesetzlich Krankenversicherten die sogenannte elektronische Patientenakte von den Krankenkassen angelegt – sofern sie nicht von ihrem Opt-out-Recht Gebrauch gemacht haben. Anfang 2025 lief dann der Testbetrieb an, der in mehreren Stufen, mit größeren Problemen, seit Oktober 2026 in den Regelbetrieb überführt wurde.

Die Unterstützung der elektronischen Patientenakte ist sei Anfang 2026 verpflichtend für Leistungserbringer wie Ärzte. Meinen Informationen liegt die Opt-out-Rate im niedrigen einstelligen Bereich (ca. 6% der Versicherten). Aber es heißt auch, dass nur ein geringer Anteil der gesetzlich Krankenversicherten die elektronischen Patientenakte (ePA) auch aktiv nutzt (der Wert liegt auch nur im einstelligen Bereich). Ich hatte das politische Projekt hier im Blog ja ausführlich begleitet (siehe Links am Artikelende) und letztmalig im Beitrag Wie geht es der ePA? Kaum Nutzung zum Jan. 2026 – Teil 1 Anfang des Jahres 2026 den Stand kritisch beleuchtet. Mein Fazit: Kaum Nutzen (da in der Funktionalität bescheiden), kaum Nutzung durch Versicherte, und viel Geld verbrannt. Er sich um die Sicherheit seiner Daten besorgt ist, hat ein Opt-out der ePA erklärt und wartet ab, wie sich das Ganze entwickelt.

Ein Leserhinweis auf einen BfDI-Anzeige

Blog-Leser Wilfried L. hatte mich zum 6. April 2026 per E-Mail unter dem Betreff "ePA und BfDI – kurios" kontaktiert, da ihm was aufgefallen war. Dazu schrieb er mir

Sie setzen sich ja dankenswerterweise immer wieder kritisch mit der elektronischen Patientenakte auseinander.

Nach reichlich vollmundiger Propaganda durch Regierung, Krankenkassen usf. wurde ich jetzt von einer Anzeige auf Seite 21 der Apotheken-Umschau vom 15.3.26 überrascht, die Sie vielleicht noch nicht kennen, siehe Scan im Anhang.

Ich habe (seit die örtliche Apotheke geschlossen wurde) schon ewig keine Apotheken-Umschau mehr als gedrucktes Heft in der Hand gehalten. Der Leser hat mir aber einen Scan der betreffenden Seite zukommen lassen. Nachfolgend habe ich die Anzeige als Screenshot mal herausgezogen.

BfDI Anzeige zur ePA

Der Leser merkt an, dass die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in der Anzeige vergleichsweise ausgewogen informiere. Es heiße u.a. ausdrücklich: "unbefugter Zugriff kann nicht vollständig ausgeschlossen werden", "Ob und wie die ePA Ihrer Gesundheit nützt, ist noch unsicher", "Widerspruch und Löschung Ihrer ePA sind Ihr gutes Recht! Informieren Sie sich zu Ihren Widerspruchsrechten."

Die Anzeige liest sich, laut Leser, insgesamt eher mahnend, "es sich mit der Hinnahme der ePA noch einmal gut zu überlegen". Der Leser meint "Wird doch wohl kein Fake sein?" und merkte in seiner Mail an: "Leider ist die Anzeige eher unscheinbar und wegen kleiner Schrift schlecht zu lesen, wird kaum viel bewirken".

Ich sehe es wie der Leser, der es vor allem bemerkenswert findet, dass die Datenschutzbeauftragte offenbar nicht die Möglichkeit hat, "einseitige und irreführende Propaganda zu verhindern, und deshalb mit einer bescheidenen eigenen Anzeige in die Diskussion eingreift. Zum Kopfschütteln, nein, zum Heulen und Zähneknirschen."

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2 Kommentare zu BfFDI-Anzeige (März 2026) klärt über die elektronische Patientenakte auf

  1. Tommy sagt:

    Sehr interessant finde ich. Ist definitiv mehr Negativwerbung wenn man sich die Anzeige komplett durchliest :D

  2. Erwin Wecker sagt:

    Ich übersetze:

    "Ihre Entscheidung" = selber schuld wenn die Daten bei anderen nicht Berechtigten landen …

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