Ex-BSI-Präsident Schönbohm gewinnt Prozess gegen ZDF/Böhmermann, kein Schadensersatz

ParagraphDer von seinem Posten abberufenen Ex-BSI-Präsidenten, Arne Schönbohm, hat final einen juristischen Erfolg gegen die Sendung "ZDF Magazin Royale" und Jan Böhmermann errungen. Es dürften bestimmte Aussagen nicht mehr getätigt werden. Schadensersatz gibt es aber nicht.

Darum ging es im Verfahren

Hintergrund des Verfahrens vor Gericht war die sogenannte BSI-Affäre, in der es um angebliche Russlandkontakte des von Herrn Schönbohm mit begründeten Vereins Cyber-Sicherheitsrat Deutschland ging. Der deutsche Ableger Protelion einer russischen Firma, die mutmaßlich von russischen Geheimdienstmitarbeitern gegründet wurde, war ebenfalls Mitglied in diesem Verein. Meinen Informationen nach hatten deutsche Geheimdienste Unternehmen hierzulande vor dieser Konstellation aber gewarnt. Herr Schönbohm war mit Antritt des Postens des BSI-Präsidenten aus dem Vorstand des Vereins ausgeschieden, hatte allerdings in 2022 einen – mutmaßlich genehmigten – Auftritt bei einem Vereinsjubiläum.

In der Satiresendung "ZDF Magazin Royale" hatte Moderator Jan Böhmermann das Ganze satirisch aufbereitet und Verbindungen zwischen dem damaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm und dem russischen Geheimdienst konstruiert. Politisch geschickt war diese Gemengelage im Hinblick auf eine Präsidentschaft beim BSI nicht.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser nahm dann wohl die Sendung des ZDF zum Anlass, ein gestörtes Vertrauensverhältnis zu reklamieren und Herrn Schönbohm die Dienstgeschäfte zu untersagen. Herr Schönbohm wurde als BSI-Präsident abberufen und dann zum 1. Januar 2023 als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung und zudem Sonderbeauftragter für die Modernisierung der Fortbildungslandschaft des Bundes berufen. Eine Aufgabe in einer wesentlich kleineren Behörde als das BSI, aber auf Grund der beamtenrechtlichen Sachverhalte mit den gleichen Bezügen wie beim BSI dotiert.

Am Ende des Tages stellte sich heraus, dass die Vorwürfe des Innenministeriums einer disziplinarrechtlichen Prüfung wohl nicht stand hielten. Was blieb, sind Verlierer auf allen Seiten und ein demontierter Ex-BSI-Präsident. Ausgangspunkt ist für Herrn Schönbohm die ZDF-Sendung des Satire Magazins Royale über die vermuteten Kontakte zu einer russischen Firma im Cybersicherheitsrat Deutschland. Herr Schönbohm hatte dann gegen das ZDF und die Sendung sowie den Moderator Böhmermann geklagt und 100.000 Euro Schadensersatz gefordert (siehe Ex-BSI-Präsident fordert vom ZDF 100.000 Euro Schmerzenzgeld).

ZDF verliert Rechtsstreit gegen Schönbohm

Das Oberlandesgericht München hat nun in der obigen Causa Arne Schönbohm gegen ZDF/Jan Böhmermann ein Urteil gefällt. Der Kläger, Ex-BSI-Präsident Arne Schönbohm, bekam in diesem Verfahren weitgehend Recht. Dieser Ausgang war absehbar, denn die Klage des Ex-BSI-Präsidenten, Arne Schönbohm, vor dem Landgericht München als Erstinstanz war bereits erfolgreich. Dort stellte das Gericht fest, dass Moderator Jan Böhmermann in der Satiresendung "ZDF Magazin Royale" falsche Tatsachen verbreitet habe.

Das Oberlandesgericht München verhandelte in der Berufung dann um zwei Fragen, die der BR beispielsweise hier herausgearbeitet hat: Waren die Äußerungen zu angeblichen Russland-Kontakten Schönbohms durch Jan Böhmermann Tatsachenbehauptungen? Oder handelte es sich, so die ZDF-Position, lediglich um satirische Bemerkungen – überspitzt, aber noch zulässig?

Die Erstinstanz gab dem Ex-BSI-Präsidenten bereits weitgehend Recht. Auch Satire darf keine falschen Tatsachen präsentieren und im aktuellen Fall damit die Persönlichkeitsrechte von Herrn Schönbohm verletzen.

Schon in erster Instanz,  bekam er inhaltlich weitgehend Recht: Die Böhmer-Sendung habe falsche Tatsachen präsentiert und damit die Persönlichkeitsrechte von Schönbohm verletzt. Im Berufungsverfahren bestätigte das Oberlandesgericht dies nun weitgehend – in der Pressemitteilung heißt es, der für Pressesachen zuständige 18. Zivilsenat habe "gegen das ZDF" entschieden.

In einer Pressemitteilung vom 16. Juni 2026 teilt das ZDF mit, dass das OLG München am gleichen Tag die jeweiligen Berufungen beider Parteien zurückgewiesen habe. Damit bleibe es im Ergebnis bei der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts München I.

Das Landgericht München I hatte entschieden, dass zwei Formulierungen in der betreffenden Ausgabe des "ZDF Magazin Royale" und zwei weitere Formulierungen, die im ZDF an anderer Stelle verbreitet worden waren, unterlassungspflichtig sind. Es ging u.a. um die Formulierung, dass Ex-BSI-Präsident Jörg Schönbohm bewusst bewusst Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland oder anderen Ländern gehabt habe, was offenbar unzutreffend war. Die Argumentation des ZDF, dass dies nicht intendiert und der Satire geschuldet war, hatte sich das LG München I nicht angeschlossen.

Das ZDF hatte bereits nach dem ersten Urteil des LG München I die  betreffende Passage in der Sendung des "ZDF Magazin Royale", in der behauptet wurde, der Kläger habe in seiner Zeit als Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. Kontakt mit russischen oder anderen ausländischen Nachrichtendiensten gehabt, entfernt.

"Nach Überzeugung des Senats sind die im Rahmen der Sendung getätigten Äußerungen vom Publikum so zu verstehen, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe." Dies stelle laut Urteil des Oberlandesgerichts "eine unwahre Äußerung dar", die Schönbohm in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Die entsprechenden Äußerungen seien daher zu unterlassen. Den Einwand, dass es sich um satirische Bemerkungen gehandelt habe, lässt das Gericht nicht gelten: Auch eine satirische Äußerung müsse sich an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, "wenn es um den Tatsachenkern der Aussage geht", zitiert der BR die Gerichtssprecherin Verena van der Auwera.

Durch die Zurückweisung der Revision verneint auch das OLG München den von Arne Schönbohm geltend gemachten Anspruch auf Geldentschädigung. Begründet wurde dies auch damit, dass Schönbohm seine seine Unterlassungsansprüche frühzeitiger nach Ausstrahlung der Sendung hätte geltend machen müssen – "und damit möglicherweise seine Absetzung als Präsident des BSI verhindern können".

Neben dem oben verlinkten BR-Artikel arbeiten die juristischen Medien Legal Tribune Online (LTO) und beck-aktuell das Urteil auf. Damit dürfte der juristische Schlussstrich unter eine unerquickliche, auch politisch belastete, Affäre um die Person des BSI-Präsidenten gezogen worden sein.

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3 Kommentare zu Ex-BSI-Präsident Schönbohm gewinnt Prozess gegen ZDF/Böhmermann, kein Schadensersatz

  1. Erwin Wecker sagt:

    Das ZDF hat große Probleme mit der Wahrheit:

    Verwendet KI Videos um die ICE zu diskreditieren
    Vernichtet Karieren von Menschen (Schönbohm)
    Verleumdet Elon Musk

    Warum? Das sind keine Zufälle, das ist ein gezieltes Programm.

    Ich will dafür nicht länger zahlen!

    • Jaja sagt:

      Verwendet KI Videos um die ICE zu diskreditieren
      Vernichtet Karieren von Menschen (Schönbohm)
      Verleumdet Elon Musk

      …mir kommen gerade die Tränen

    • Bernd Bachmann sagt:

      Mangels Fernsehen — zahlen darf ich natürlich trotzdem — kann ich nicht beurteilen, ob das ZDF hier schlechter ist als andere Medien.

      Ich sehe das Problem eher in der mittlerweile üblichen gesellschaftlichen Vorverurteilung aufgrund von irgendwelchen, einfach von irgendjemandem haltlos in den Raum gestellten Behauptungen.

      Dass es dann, noch dazu anscheinend aufgrund einer Formalie, nicht einmal Schadenersatz gibt, mag juristisch korrekt sein, ist aber inhaltlich für mich als Nicht-Jurist nur schwer verständlich.

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