Lauterbach "will" die elektronische Patientenakte (ePA) mit Opt-out – ein Desaster mit Ansage oder Wolkenkuckucksheim?

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Die Woche hat der deutsche Gesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach seine Pläne zur elektronischen Patientenakte (ePA) mit einer opt-out-Regelung für gesetzlich Krankenversicherte vorgestellt. In der Pressekonferenz und in der "Medienbegleitung" wurden die Propagandisten nicht müde, die Vorteile für Versicherte preisen. Der Minister will jetzt ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen und "glaubt", Ende 2024 hätte die meisten Versicherten (80%) die elektronische Patientenakte (ePA). Ich habe mal einen Blick auf den Sachverhalt geworfen, der sich mit "Geballte Ignoranz und Inkompetenz macht sich auf den Web ins  Wolkenkuckucksheim" umschrieben werden muss. Da muss viel passieren, damit das wirklich gut wird, sicher bleibt und den Patienten nutzt.


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ePA: Worum geht es?

Das Kürzel ePA steht für elektronische Patientenakte, die seit 20 Jahren auf ihre Einführung im deutschen Gesundheitswesen harrt. Minister Lauterbach "rühmte" sich vergangene Woche (3.3.2023) in der Pressekonferenz, deren Einführung seit dieser Zeit "begleitet" zu haben. Nun will Herr Lauterbach ein entsprechendes Gesetz auf den Weg für eine sogenannte opt-out-Lösung bringen. Bis Ende 2024 soll eine Gesetzeslösung die "ePA für alle verpflichtend machen".

Die "vielen Vorteile" für Patienten

Ich habe ja bereits häufiger im Blog über das Thema referiert. Seit 20 Jahren versucht die Politik die elektronische Patientenakte (ePA) zum Laufen zu bringen – ohne Erfolg. Die Propagandisten werden nicht müde, die Vorteile für Patienten zu schildern – Doppeluntersuchungen werden überflüssig, Befunde werden zentral gehalten, und Medikamentenwechselwirkungen sollen erkennbar sein.

Ein Interview mit der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung mit Minister Lauterbach, die das BMG (Gesundheitsministerium) hier veröffentlicht hat – transportiert seine Vorstellungen – die Fassung des Interview ist am Beitragsende zu finden.

So ganz spontane Fragen

Prof. Dr. Christian Karagiannidis, Präsident der "Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin" sowie Mitglied des ExpertInnenrats der Bundesregierung, wurde im Interview mit den Tagesthemen nicht müde, die "Vorteile" der ePA für die Notfall-Medizin zu schildern. Wenn ein Patient nicht ansprechbar in der Notfallaufnahme sei, könne der Notfallmediziner sofort erkennen, ob er Diabetes oder andere Krankheiten habe. Ich habe mir extra die Zeit genommen, dieses Interview anzusehen – und mir sind dann so doofe Fragen durch's Hirn gejagt – die Aussagen des Mannes, der ein exzellenter Mediziner sein mag, sind an sich ein Oxymoron und Opium für's Volk.

  • Der Patient ist nicht ansprechbar, aber unserer wackerer Notfallmediziner hat absolut Zugriff auf seine elektronische Patientenakte. Das muss mir mal jemand erklären. Sind Angehörige dabei, kennen die Vorerkrankungen – und ich frage mich, ob sich ein Mediziner auf die Diagnosen in einer Akte verlässt?
  • Minister Lauterbach betont, dass der Patient Herr über seine Daten ist und festlegt, ob ein Arzt Zugriff auf die Daten hat. Wie wird denn diese Einwilligung erbracht, wenn die Person nicht ansprechbar ist? Angehörige könnten dies ohne Patientenverfügung aus juristischer Sicht schlicht nicht leisten.

Und die Mär von den ersparten Doppeluntersuchungen glaube ich erst, wenn ich diese Fata Morgana selbst erzählt. Eigene Beobachtung: Wegen kieferchirurgischen Behandlungen benötige ich Röntgenaufnahmen. Zahnarzt hat diese – der Kieferchirurg fertigt eigene Aufnahmen an, da medizinische Indikation gegeben (3D-Aufnahme zur OP-Planung). Zahnarzt bekommt die Aufnahme, bittet mich aber 2 Mal in die Praxis, um Röntenaufnahmen zu machen – sind angeblich notwendig. Der Zahnarzt ist Gutachter für Behandlungen und fällt nicht durch Beutelschneiderei auf. Wenn ich mir anschaue, dass angeschaffte Geräte amortisiert werden müssen, bin ich nicht so optimistisch, dass da viele Doppeluntersuchungen wirklich entfallen.


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Und Wechselwirkungen von Medikamenten sollen doch seit Jahren durch den Medikamentenplan, den der Arzt ausstellen muss, verhindert werden. Der gut informierte Patient mit einem engagierten Arzt dürfte da gut aufgestellt sein. Man versucht aktuell, so mein Eindruck, mit Digitalisierung den x% Rest der Patienten "zu optimieren", ohne zu hinterfragen, ob sich das optimieren lässt.

Man will die Gesundheitsdaten

Eine Sache, die mich persönlich wahnsinnig stört, ist die im Raum stehende Geschichte, dass die Protagonisten an die Gesundheitsdaten der Versicherten heran wollen. Lauterbach dazu: "Der Grundgedanke ist, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke kombiniert werden können. Das können wir bisher nicht machen, dadurch fallen wir im Vergleich zu anderen Ländern zurück." Und die EU will diese Gesundheitsdaten ebenfalls – bei heise liest sich das so:

"Wie genau der Widerspruch erfolgen kann und wie die Opt-out-Regelung genau aussieht, ist weiterhin nicht bekannt. Die Daten aus der ePA sollen in Zukunft automatisch zu Forschungszwecken über das Forschungsdatenzentrum (FDZ) abgerufen werden können. Auch die forschende Industrie soll Anträge auf Datennutzung stellen können."

Mit anderen Worten: Minister Dr. Karl Lauterbach, legt die Axt an Artikel 9 der DSGVO und will die notwendige Zustimmungslösung des Betroffenen zur Weitergabe der Daten aushebeln. Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten werden munter weg gewischt. Ob ein entsprechendes Gesetz, welches dann mit der DSGVO kollidiert und mit EU-Recht bricht, vor dem Bundesverfassungsgericht und dem EuGH hält? Die Frage ist durchaus offen.

Was stört: Privatversicherte entscheiden

Man könnte ja optimistischer Weise die geschilderten Notwendigkeiten des Ministers und die propagierten Vorteile als "gegeben" annehmen. Was mich aber so ganz spontan stört: Die elektronische Patientenakte (ePA) "für Alle" bezieht sich auf:

  • die gut 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten (GKV).
  • die ca. 8,7 Millionen privat Krankenversicherten (PKV) bleiben außen vor.

Ich habe mir die Zahlen aus der im Screenshot gezeigten Erhebung heraus gezogen. Das heißt: Der Großteil der im Bundestag sitzenden Abgeordneten sind Beamte und sonstige Privatversicherte, die dann über die Datenhoheit der gesetzlich Versicherten entscheiden.

Versicherte in der PKV und GKV

Herr Lauterbach meint im FAZ-Interview auf die Frage, ob er schon eine ePA habe: "Nein. Erstens bin ich als Beamter privat versichert, die elektronische Patientenakte steht bei meiner Krankenversicherung gar nicht zur Verfügung. Und bisher kann man mit der Akte auch in der Praxis noch wenig anfangen, auch deshalb nutzen das derzeit weniger als ein Prozent der Patienten. Das wollen wir ändern. Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich." Wie nun? Für Alle verbindlich, oder für alle GKV-Mitglieder – ein kleiner oder feiner Unterschied. Genau mein Humor, da ist Präzisierung notwendig.

Keine Akzeptanz bei Versicherten und Ärzten

Interessant sind in diesem Kontext für mich auch Sachverhalte, die mir untergekommen sind. Die ePA gibt es seit 2021 ja bereits als opt-in-Lösung:

  • aber nur 1% der gesetzlich Krankenversicherten mochte sich für diese Lösung entscheiden – und das, obwohl die "vielen Vorteile" oben aufgezeigt wurden.
  • die Bereitschaft zur Weitergabe der Daten hält sich bei der Bevölkerung in Grenzen – im Tagesthemen-Interview hieß es erinnerungsmäßig (unter Berufung auf eine Umfrage), dass ca. 70% die Gesundheitsdaten an den Arzt weiter geben würden, ca. 40 % an die Krankenkasse und nur ca. 11% an eine staatliche Struktur.

Zum letztgenannten Punkt habe ich die Umfrage nicht gefunden – aber es gibt die Umfrage von 2019 der SBK, wo einige Zahlen erneut auftauchen. 56 % der Befragten möchten Daten nur weitergeben, wenn ein Datenmissbrauch ausgeschlossen ist. Dass Misstrauen gegenüber Datenpannen ist also hoch. Warum wohl? Und laut einer Stichprobe der Stiftung Warentest wollten auch nur 2 von 12 Ärzten ihren Patienten freiwillig Einblick in die analoge Patientenakte gewähren, liest man im FAZ-Interview.

Was in der aktuellen Diskussion auch unter den Tisch fällt: Ein Arzt haftet für Datenschutzverletzungen, wenn diese in seinem Einflussbereich auftreten. Und diese Fälle werden unweigerlich kommen.

Ein (Sicherheit-)Technisches Desaster

Abseits der oben aufgerissenen Fragen stellt sich auch die Frage der technischen Umsetzung des Ganzen. Die gematik ist ja seit vielen, vielen Jahren mit der Digitalisierung im Gesundheitswesen betraut und hat ja "Vorlauferfahrung" mit der ePA. Ich hatte ja die grundsätzlichen Beschlüsse zum Neustart der elektronischen Patientenakte, die Basis für die jetzt vorgestellten Pläne des  Gesundheitsministeriums sind, Ende 2022 im Beitrag Neustart in 2023 für Elektronische Patientenakte (ePA) geplant besprochen.

Technische (In-)Kompetenz der gematik

Bei heise heißt es im Artikel Gesundheitswesen: Lauterbach will mehr E-Patientenakten und Daten, dass die bisher nur im Gesundheitsministerium angesiedelte gematik GmbH zur Gesundheitsagentur befördert und vollständig dem Bundesgesundheitsministerium unterstellt werden soll – und dass ein nationaler Datenraum kommen werde.  Bisher waren in der gematik auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Verband der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen als Gesellschafter vertreten. Schaut man sich die bisherige Leistungsbilanz der gematik in Bezug auf technische Kompetenz an, wird einem Angst und Bange.

Es sind nur einige Beispiele für Projekte, die die gematik zu verantworten hat, und wo eine Empfehlung in Sachen Sachkompetenz abgegeben hätte werden können. Stattdessen spiegelt sich dort die Unfähigkeit der gematik, die zu realisierenden Lösungen in der Praxis umzusetzen. Und es sind alles Baustellen, die Gesundheitsminister Lauterbach seit einem Jahr geerbt hat, aber nicht saniert. Stattdessen sattelt er "ein Luxusdach auf ein morsches Fundament", so der Chaos Computer Club in diesem ZDF-Artikel zum Thema.

Praktische Umsetzung ein Desaster

Wie steht es eigentlich um die technische Umsetzung der ePA samt Datentransfer und Freigabe der Dateneinsicht durch den Patienten. Im FAZ-Interview wird Minister Lauterbach mit folgendem Aussagen zitiert:

Auch bei den Patienten, die sich selbst nicht mit der Einrichtung der elektronischen Akte beschäftigen möchten, steht sie zur Verfügung, sie kann und soll von den Ärzten zum Austausch von Informationen  genutzt werden. Und wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt. Für den Anfang wird es möglich sein, ganz einfach pdf- oder Word-Dateien einzuspeisen. Bereits das ist schon ein riesiger Fortschritt. Und bei den Arzneimitteln wird es von Anfang an systematisierte Einträge geben, damit Ärzte und Apotheker einen schnellen Überblick haben – und auf das elektronische Rezept zugreifen können.

Gut, ein Minister, von der Ausbildung Mediziner und Epidemiologe, muss nicht unbedingt die technischen Feinheiten wissen. Aber die obige Aussage ist gelebte Verantwortungslosigkeit: "Wir haben zwar keine standardisierte Methode, wie wir die Datenhalde füttern, aber wir machen mal." Und was Lauterbach als "riesigen Fortschritt" preist, ist der Sicherheitsalptraum eines jeden Administrators und Sicherheitsforschers. Gerade Adobe PDF- und Word-Dokumente sind als Einfalltor für Schädlinge bekannt und halten Sicherheitsleute in Atem.

Ich hatte ja bereits im Beitrag Elektronische Patientenakte (ePA 2.0) als Sicherheitsrisiko? auf diese Problematik hingewiesen. Ich erinnere mich, 2022 als Gast bei einer Sitzung einer Kassenärztlichen Vereinigung dabei gewesen zu sein. Es ging um Praxissicherheit für Ärzte und auf die Frage, wie man eigentlich sicherstellen wollte, dass vom Patienten oder anderen Ärzten bereitgestellte Dokumente kein Sicherheitsrisiko für die Praxen darstellten hieß es vom technischen Berater:

  • vom Praxisteam muss dann das Dokument auf einem separaten, isolierten PC mit einem aktuellen Virenscanner geprüft werden und darf erst dann auf einem anderen PC in das Praxissystem eingespeist werden.
  • der Arzt ist für die Sicherheit der Systeme zuständig und haftet auch bei Datenschutzverstößen und Schäden.

Das ist unfreiwillig gelebte Hilflosigkeit, die im Praxisalltag (in meinemn Augen) erstens nicht gangbar ist und zweitens den Arzt in arge Bedrängnis bringt. Dass die Ärzte selbst, zumindest in Teilen, alles andere als begeistert sind, hatte ich im Beitrag Vernichtendes Urteil an elektronischer Patientenakte auf Freie Ärzteschaft (FA) Kongress (3.12.2022) aufgegriffen.

Geht man die Aussagen von Prof. Dr. Karl Lauterbach in der FAZ durch, offenbaren sich weitere Lücken und Nullstellen. Hier ein Zitat zur notwendigen Infrastruktur:

Die Infrastruktur für die elektronische Patientenakte gibt es ja bereits. Auch die Patientendaten liegen schon in elektronischer Form vor – in der IT beim Arzt. Neu ist der erleichterte Zugang. Das muss für Ärzte, Krankenhäuser oder Patienten total unbürokratisch sein. Das heißt: Künftig wird jeder meiner behandelnden Ärzte Zugang zu meiner Akte bekommen, solange ich nicht widerspreche. Er erhält dort den Überblick über meine Patientenhistorie und stellt selbst relevante Daten und Dokumente ein. Als Patient wiederum habe ich auch die Möglichkeit, mir einen Zugang zu meiner Akte per Smartphone einzurichten, muss es aber nicht zwingend tun.

Im letzten Satz hat Lauterbach gerade noch die Kurve gekriegt und den Patienten noch irgendwie eingeflickt. Aber das Recht auf informelle Selbstbestimmung, was meine Gesundheitsdaten betrifft, kommt in diesem Absatz nur in Form "wenn ich nicht wiederspreche" vor. Eine in Artikeln zum Thema postulierte granulare Vergabe von Zugriffsrechten, was ein Arzt sehen darf und was nicht, verwaltet vom Patienten, kommt nicht vor – zudem würde das auch viele Patienten überfordern.

Die Grünen pochen laut diesem Artikel auf besonderen Schutz von Daten mit „hohem Diskriminierungspotenzial".  Mediziner und Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen will, dass Daten zu Infektionskrankheiten, Schwangerschaftsabbrüchen oder psychischen Erkrankungen in der Akte automatisch "verschattet" werden werden. Nur Patient und behandelnder Arzt soll diese Daten sehen.  "Damit wird eine Vollständigkeit der Daten gewährleistet, um beispielsweise dennoch die Forschung in diesen wichtigen Bereichen zu ermöglichen, aber gleichzeitig einer Verletzung der Privatsphäre, Stigmatisierung, Diskriminierung oder Benachteiligung durch Datenmissbrauch von Beginn an vorzubeugen.", so der grüne Gesundheitsexperte.

Klopper beim Datenschutz

Persönlich ist mir die Kinnlade bei der Vorstellung von Lauterbachs Plänen heruntergefallen. Nur mal langsam zum Mitschreiben: Jede popelige Webseite muss per Opt-in die Zustimmung einholen, dass ein Cookie gesetzt werden darf und soll sich Gedanken machen, ob und wie eine (im Zweifelsfall wechselnde) IP als "persönliches Datum" gehandhabt, gespeichert und weiter transferiert wird. Die DSGVO will das so.

Und bei wirklich sensiblen Gesundheitsdaten, die einen von der Wiege bis zur Bahre begleiten, soll das alles gekippt werden – ich soll als Patient im Zweifelsfall bestenfalls noch widersprechen können – ob es umgesetzt wird, kann ich nicht einmal kontrollieren?

Im FAZ-Artikel weist Prof. Dr. Lauterbach im Hinblick auf die Bedenken des Datenschutzbeauftragten, Dr. Ulrich Kelber, darauf hin, dass man mit dieser Stelle in Kontakt stehe und dieser "wisse, dass das Gesundheitsministerium Patientendaten schütze will". Zitat:

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat schon Bedenken geäußert.

Wir sind in regelmäßigem Austausch. Herr Kelber weiß, dass wir Patientendaten schützen, aber gleichzeitig die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen wollen. Aber das geht nicht über Systeme, in denen der Zugang zur elektronischen Patientenakte so kompliziert ist, dass er nie begangen wird. Was wäre denn dann die Konsequenz? Dann verschicken Ärzte und Patienten weiter Befunde per E-Mail, Fax oder Post. Das ist viel unsicherer. Ich möchte, dass jeder eine Patientenakte bekommt und jeder die Chance bekommt, sie auch zu nutzen, ohne vorher zum IT-Experten zu werden.

Da sind wir doch beruhigt – die Fachleute in gematik und Bundesgesundheitsministerium machen das schon – Fragen könnten nur beunruhigen. Und zur Weitergabe von Daten für die Forschung heißt es, dass diese in pseudonymisierter Form weitergegben würden. Das diese Daten im ungünstigen Fall deanomisiert werden können, wen interessiert das schon, wir haben es schließlich nur gut gemeint. Und eigentlich soll jeder – auch aus der interessierten Industrie – Zugriff auf diesen staatlichen Datenraum bekommen. Gut, wenn alle Daten "öffentlich" sind, kann es per Definition keinen Datenschutzvorfall mehr geben – war jetzt sarkastisch.

Bände sprechen zwei Stimmen, die in diesem ZDF-Beitrag zum Thema zu finden sind. Vorstand Eugen Brysch von der Deutsche Stiftung Patientenschutz sagt: "Dem Bürger darf nicht die Kontrolle über seine medizinischen Informationen entzogen werden. Denn Schweigen bedeutet nicht Zustimmung"! – also eine Ablehnung der Opt-out-Lösung. Und das ZDF wollte eine Stellungnahme vom Datenschutzbeauftragten, Dr. Kelber, die dieser aber mit Hinweis "aus politischen Gründen" ablehnte.

Linken-Digitalexpertin Anke Domscheit-Berg kritisiert, dass Lauterbach den Bundesdatenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der Pläne entmachtet und ihm ein Vetorecht entzogen habe. Das spricht alles schon Bände und auch Martin Tschirsich vom Chaos Computer Club sagt: "Herr Lauterbach vernachlässigt den Datenschutz".

Abschließende Gedanken

Obiger Abriss ist (aus bisherigen Erfahrungen) von Pessimismus getragen. Man kann natürlich optimistisch hoffen, dass irgendwie alles gut gehen möge. Aber es ist bereits fatal, dass auf berechtigte Fragen keine Antworten sondern Worthülsen geliefert werden. Die bisherigen Erfahrungen mit gematik & Co. lassen nichts Gutes erahnen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz in seiner Endfassung veröffentlicht wird – und dann ein Opt-out zu wählen. Dass es dann Klagen in Bezug auf Verfassungsmäßigkeit und informelles Selbstbestimmung sowie Datenschutz geben wird, davon gehe ich aus.

Wie drückte es heise in diesem Artikel aus: eHealth: Technische Laien wollen mit halbgarer Digitalisierungsstrategie punkten. Lauterbach soll erst mal Projekte beenden und sich um IT-Security kümmern, bevor er neue Fässer oder besser Datensilos aufmacht. Dem kann ich nicht wirklich widersprechen. Irgendjemand hat es in einem Forum auf den Nenner "Arroganz, gepaart mit Ignoranz und Inkompetenz" gebracht. Ist sehr defätistisch, aber der Gedanke könnte einem kommen. Bleibt zu hoffen, dass am Ende des Tages was Anständiges bei raus kommt und dass der GAU ausbleibt.

Der Verweis "andere sind schon weiter" hilft übrigens nicht – das weiter muss vergleichbar sein – und ob es anzustreben ist, dass persönliche Daten der Finanzbehörde wie in Lettland, oder Regierungsbehörden wie in Litauen, oder der Datenklau in Estland zu berichten sind, weiß ich nicht. Der im Beitrag DDoS-Angriff auf das RKI, und Hacker erbeuten finnische Psychotherapie-Patientendaten berichtete Hack von Patientendaten ist für Betroffene tragisch. Ähnliches gilt für den Fall der Medibank in Australien, oder den aktuellen Fall, wo russische Hacker Fotos von US-Krebspatienten in Untergrundforen veröffentlichen. Der neueste Fall von Cerebral mit 3,18 Mio. Betroffenen findet sich hier.

Nachtrag: Bianca Kastl hat auf netzpolitik.org ebenfalls einen sehr lesenswerten Kommentar Vertrauen ist ein Weg aus vielen kleinen Schritten zum Thema verfasst. Ich gestehe, mein Stückchen Restvertrauen (wird schon gut gehen), welches ich krampfhaft in meiner schwarzen Seele zusammen gekratzt habe, ist beim Lesen gerade pulverisiert worden.

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Presse-Meldung des Bundesgesundheitsministeriums (Rechtschreibfehler habe ich, wenn sie mir aufgefallen sind, bei der Übernahme hier im Blog ausgebügelt).

Lauterbach: Elektronische Patientenakte ab Ende 2024 für alle verbindlich

"Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin". Im Interview mit der FAZ gibt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach einen Ausblick auf Digitalisierungsvorhaben für das Gesundheitswesen.

03. März 2023

Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS): Herr Lauterbach, auf der Kabinettsklausur in Meseberg wollen Sie an diesem Wochenende die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. Haben Sie denn schon selbst eine elektronische Patientenakte?

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: Nein. Erstens bin ich als Beamter privat versichert, die elektronische Patientenakte steht bei meiner Krankenversicherung gar nicht zur Verfügung. Und bisher kann man mit der Akte auch in der Praxis noch wenig anfangen, auch deshalb nutzen das derzeit weniger als ein Prozent der Patienten. Das wollen wir ändern. Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich.

Was versprechen Sie sich davon?

Zunächst geht es um den Patienten. Mit der elektronischen Patientenakte wird er endlich Herr seiner Daten – er bekommt eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde, Medikamente. Und dann hilft die Akte auch bei seiner Behandlung. Sein Arzt kann schnell erkennen, welches Medikament er zusätzlich verordnen kann, ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht er, ob ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat. Nehmen wir ein Beispiel. Ich werde oft von Patienten nach einer zweiten Meinung gefragt und leite das an einen Spezialisten weiter. Zuletzt ging es um eine junge Frau mit beginnender Multipler Sklerose nicht im Gehirn, sondern im Rückenmark. Ein seltener Fall. Aber auch hier war es wieder so: In der Papierakte fehlten wichtige Befunde – von Untersuchungen, die bereits durchgeführt waren.

Die Idee zur Digitalisierung der Befunde hatten Sie vor mehr als zwanzig Jahren, mit der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt. Warum soll es auf einmal klappen?

Weil jetzt einfach etwas passieren muss. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern wichtiger Bestandteil moderner Medizin. Als Minister muss ich dafür sorgen, dass unser Gesundheitssystem endlich im 21. Jahrhundert ankommt. Dafür gehe ich die Frage von der pragmatischen Seite an. Das deutsche Problem mit der Digitalisierung ist: Wir machen viele Dinge zu kompliziert. Das will ich vermeiden. Deshalb soll die „elektronische Patientenakte für Alle" Wirklichkeit werden.

Was heißt das?

Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch dabei. Das ist das Opt-Out-Prinzip. Auch bei den Patienten, die sich selbst nicht mit der Einrichtung der elektronischen Akte beschäftigen möchten, steht sie zur Verfügung, sie kann und soll von den Ärzten zum Austausch von Informationen  genutzt werden. Und wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt. Für den Anfang wird es möglich sein, ganz einfach pdf- oder Word-Dateien einzuspeisen. Bereits das ist schon ein riesiger Fortschritt. Und bei den Arzneimitteln wird es von Anfang an systematisierte Einträge geben, damit Ärzte und Apotheker einen schnellen Überblick haben – und auf das elektronische Rezept zugreifen können.

Schaffen Sie es, die nötige Infrastruktur so schnell zu installieren?

Die Infrastruktur für die elektronische Patientenakte gibt es ja bereits. Auch die Patientendaten liegen schon in elektronischer Form vor – in der IT beim Arzt. Neu ist der erleichterte Zugang. Das muss für Ärzte, Krankenhäuser oder Patienten total unbürokratisch sein. Das heißt: Künftig wird jeder meiner behandelnden Ärzte Zugang zu meiner Akte bekommen, solange ich nicht widerspreche. Er erhält dort den Überblick über meine Patientenhistorie erhalten und stellt selbst relevante Daten und Dokumente ein. Als Patient wiederum habe ich auch die Möglichkeit, mir einen Zugang zu meiner Akte per Smartphone einzurichten, muss es aber nicht zwingend tun.

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat schon Bedenken geäußert.

Wir sind in regelmäßigem Austausch. Herr Kelber weiß, dass wir Patientendaten schützen, aber gleichzeitig die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen wollen. Aber das geht nicht über Systeme, in denen der Zugang zur elektronischen Patientenakte so kompliziert ist, dass er nie begangen wird. Was wäre denn dann die Konsequenz? Dann verschicken Ärzte und Patienten weiter Befunde per E-Mail, Fax oder Post. Das ist viel unsicherer. Ich möchte, dass jeder eine Patientenakte bekommt und jeder die Chance bekommt, sie auch zu nutzen, ohne vorher zum IT-Experten zu werden.

Sie wollen medizinische Informationen auch für die Forschung leichter zugänglich machen. Ist das nicht auch ein Datenschutzproblem?

Das geschieht nur in pseudonymisierter Form. Wir haben schon jetzt eine Menge Daten, die aber in getrennten Silos liegen und nicht miteinander verknüpft werden können: in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen, dem Krebsregister, in Genom-Datenbanken, künftig aus der digitalen Patientenakte. Der Grundgedanke ist, dass diese Daten in pseudonymisierter Form für Forschungszwecke kombiniert werden können. Das können wir bisher nicht machen, dadurch fallen wir im Vergleich zu anderen Ländern zurück. Das ist der Grund, warum Biontech für die Studien Deutschland verlassen hat. Wenn wir da nicht wirklich etwas bewegen, spielen wir in der pharmazeutischen Forschung bald keine Rolle mehr.

Bisher waren die Ärzte an Transparenz nicht sonderlich interessiert: In einer Stichprobe der Stiftung Warentest wollten nur 2 von 12 Ärzten ihren Patienten freiwillig Einblick in die analoge Patientenakte gewährt.

Das geht nicht. Die Gesetzeslage ist schon jetzt eindeutig: Die Befunde gehören dem Patienten. In Zukunft können sie in ihrer Patientenakte – über eine App oder am Computer – jederzeit mitlesen. Der Arzt kann nicht sagen: Es gibt zwar die elektronische Patientenakte, aber meine Befunde stelle ich da nicht rein.

Wie wollen Sie das kontrollieren?

Dokumentationspflichten gibt es heute schon. Aber die Patienten akzeptieren es nicht länger, dass sie keinen Zugang zu ihren Daten haben. Wenn sie jetzt mit der elektronischen Patientenakte ein sehr einfach zugängliches Instrument bekommen, werden sie sich nicht mehr damit abfinden, dass Ärzte dort nichts einstellen. Außerdem werden wir es auch den Ärzten sehr leicht machen, die Akte zu befüllen, indem wir das weitestgehend automatisieren. Aber es sind nur ganz wenige Ärzte, die damit ein Problem haben. Ein paar lautstarke Kritiker wird es immer geben. Wir arbeiten mit den vielen, die hoch qualifiziert sind, gutwillig sind, den Patienten helfen wollen – und die auch Teil eines Verbunds sein wollen.

Wenn ich wegen einer harmlosen Erkältung zum Arzt gehe: Muss ich ihm dann wirklich meine ganze Krankengeschichte offenlegen?

Das müssen Sie nicht. Sie können dem Arzt auch die Möglichkeit geben, dass er in die Patientenakte nur hineinschreibt, aber nicht sieht, was dort schon enthalten ist – auch wenn der behandelnde Kollege vielleicht ein Misstrauen spürt. Für die Akzeptanz ist das enorm wichtig.

Das deutsche Gesundheitssystem verlangt ungewöhnlich viel Eigeninitiative. An Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen wird nicht erinnert, Befunde werden nicht automatisch mitgeteilt. Ändert sich das jetzt?

Ja. Genau für solche Erinnerungen ist es sinnvoll, wenn sich auch Patienten einen eigenen Zugang zur elektronischen Patientenakte einrichten. Dann können Impf-Erinnerungen basierend auf der eigenen Impfhistorie erfolgen. Darüber hinaus werden wir einen Medical Messenger einführen. Der Arzt soll die Möglichkeit bekommen, über einen sicheren Weg mit dem Patienten per Textnachricht zu kommunizieren. Der Patient kann auch antworten und Fragen stellen. Das ist eine ganz neue, schnelle Art der Arzt-Patienten-Kommunikation.

In Deutschland darf ich bislang so viele Ärzte aufsuchen, wie ich will. Soll die elektronische Akte diesen Praxistourismus unterbinden?

Man wird in Deutschland immer die freie Arztwahl haben. Das Hopping von einem Arzt zum anderen hat ohnehin nicht mehr die Bedeutung wie früher. Schon weil es so schwer ist, Termine zu bekommen. Und dass unnötige Untersuchungen vermieden werden, ist doch auch für den Patienten von Vorteil!

Brauche ich als Patient die App meiner Krankenkasse, wenn ich die elektronische Akte nutzen will?

Sie brauchen die App nur, wenn Sie selbst Einblick nehmen möchten. Für die Akte selbst ist das nicht nötig, sie wird ohnehin angelegt. Die ältere Dame hat dieselben Vorteile wie der Digital Native. Sie geht zum Arzt, der Arzt stellt dann wichtige medizinische Befunde ein und aktualisiert die Liste der Medikamente, wenn er ein elektronisches Rezept ausstellt.

Ich habe versucht, die App meiner Krankenkasse zu installieren. Auf die Schnelle ist mir das nicht gelungen.

Das muss einfacher werden, ganz klar. Bislang muss sich jeder, der die elektronische Akte haben will, selbst freischalten. In Zukunft muss jeder, der auch selbst den Zugang haben will, nur einmal einen Identifikationsprozess durchlaufen – und diesen Zugang dann für die elektronische Patientenakte, das elektronische Rezept, sogenannte digitale Gesundheitsanwendungen nutzen. Das macht das System schon mal viel übersichtlicher.

Auch das elektronische Rezept wird bislang kaum genutzt. Das wird dann ebenfalls verpflichtend?

So ist es. Wenn der Arzt ein Medikament verschreibt, erhält der Patient keinen rosa Zettel mehr. Sondern der Patient muss dann nur seine elektronische Patientenakte, seine E-Rezept-App oder seine Gesundheitskarte vorzeigen, und der Apotheker sieht sofort das elektronische Rezept. Auch hier gilt: Es muss so einfach wie möglich sein.

Mit einer breiten Bewegung gegen die Neuerungen rechnen Sie nicht?

Das glaube ich nicht. Denn das Entscheidende ist: Wir machen hier nicht nur Lösungen für Digital Natives, sondern wir konzipieren die Anwendungen so, dass sie der medizinischen Versorgung jedes Patienten dienen. Ein großer Teil der Bevölkerung ist zudem der Digitalisierung gegenüber positiv eingestellt. Die allermeisten Leute wollen, dass wir uns nicht bloß gegenseitig bedauern, was alles nicht geht. Sondern dass mal wieder etwas funktioniert.

Aufschlussreich ist auch dieser Artikel im Ärzteblatt.


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33 Antworten zu Lauterbach "will" die elektronische Patientenakte (ePA) mit Opt-out – ein Desaster mit Ansage oder Wolkenkuckucksheim?

  1. Heiko sagt:

    Die Mär zur Reduktion von Mehrfachdiagnosen lässt sich schon allein aus den diversen Gebührenverzeichnissen (z. B. GOÄ, GOZ, BEMA, …) erschließen. Damit finanzieren sich die medizinischen Einrichtungen.

    Eine Röntgenaufnahme weniger bedeutet, dass Praxis A sie abrechnen konnte, Praxis B, die die weitergehende medizinische Behandlung fortführt, dann sehr wahrscheinlich andere Maßnahmen sucht, um unter falschem Vorwand sein Geschäft (Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, BAG / ÜBAG) oder die Vorgaben aus dem Management (z. B. in Kliniken und im MVZ) finanzieren zu können.

    Aber gut, mit so etwas müssen sich die in der Regel privat versicherten Beamtinnen und Beamten im Bundestag oder die sehr wahrscheinlich ebenfalls privat versicherten Akteure in der gematik nicht befassen.

  2. js sagt:

    [x] Opt-out
    Erstmal ein paar Lemminge voraus laufen lassen und den Geflügelshredder beobachten.
    Dann mal in Ruhe sondieren, wem eigentlich was historisch über mich vorliegt.
    Interessant wird auch, ob man später mal in eine Position kommt, irgendwie mitbestimmen zu können, welche Daten wandern dürfen und welche nicht.
    Vertrauen > /dev/null 2>&1

    • Querulant sagt:

      Einfach jede Woche einen Brief mit Opt-out und Androhung auf Unterlassung per Rechtsanwalt und Rechtsschutz an die Krankenkasse senden kostet mich gerade mal 52€ für alle Kalenderwochen.

      Werde ich vielleicht mal ab Montag präventiv mit Anfangen mit dem Hinweis das Opt-out gilt vorab, sowie sollte der Fall eintreten.

      Bürokratie schlägt man nur mit Bürokratie.

      Musterbrief der Piraten-Partei:
      https://piratenpartei.social/photo/2131842068640c67ccd4920585561460-0.jpg

      Günni, kannst ja entscheiden ob der Link da bleiben darf.

  3. Patrick sagt:

    Wow! Das ist mal eine umfassende Berichterstattung zur (pseudo-)elektronischen Patientenakte (ePA). Danke für deine Mühe an dieser Stelle!
    Das (pseudo-) habe ich mit Blick auf die EU-Rechnungen digitalen XML-Format: PDF- u. a. Office-Formate werden in der EU gar nicht als digital anerkannt. Bei der ePA will man wohl auf genau diese Formate setzen …
    Trojaner ahoi! In Deutschland heißt das "ZUGFeRD" bei der Rechnung im PDF-Format mit XML-Anhang.

  4. Blupp sagt:

    Daten in pseudonymisierter Form sind nicht anonym, der Patient kann zurückverfolgt werden. Selbst eine Anonymisierung ist heute nicht mehr sicher. Das Arzt-Patient-Vertrauensverhältnis wäre dann Geschichte.

    Opt-Out dann wahrscheinlich bei der Krankenkasse, besser per Einschreiben-Rückschein oder doch per Fax mit qulifiziertem Sendebericht? Ist dann noch eine MPU am ministerialen Schreibtisch nötig?

  5. McAlex777 sagt:

    Ich werde gleich am 1.Tag widersprechen.

  6. Dolly sagt:

    Prognose: "Wegen Opt-Out können wir sie leider nicht behandeln, schönen Tag noch."

  7. rpr sagt:

    Wenn es so einfach wäre und Inkompetenz und Dummheit die wirklichen Ursachen wären:

    1)
    Es steckt einfach zu viel Geld im System. Das sind auch jede Menge Akteure am Start die knallhart Geld abgreifen wollen.
    2)
    Gesundheitsinformationen über Menschen sind ein ziemlich wirksames Mittel um Personen zu Taten zu bewegen die sie unter normalen Umständen nicht ausführen würden.

    Gruss

  8. nook sagt:

    Bravo Günter!

    Ergänzend ein bezeichnender Satz von Netzpolitik.org:

    „So etwas wie Sie behandeln wir nicht"

    Quelle:
    https://netzpolitik.org/2023/degitalisierung-vertrauen-ist-ein-weg-aus-vielen-kleinen-schritten/

  9. Psychdoc sagt:

    Herr Prof. Dr. Christian Karagiannidis bezieht sich bei bewusstlosen Patienten wahrscheinlich auf den Notfalldatensatz der eGK, der relativ einfach abgerufen werden kann. Hier fragt sich, ob der Notarzt bei einem Bewusstlosen nach der eGK suchen wird oder einfach ein bewährtes Notfallprogramm (Blutzucker messen, neurologischer Status, etc.) abspulen wird.

    In den Entlassungsbriefen aus Reha-Kliniken, Krankenhäusern und Arztberichten finden sich immer wieder auch Fehler, die bei der ePA dann fortgeführt werden.

    Eine Ansammlung ohne Struktur von PDF- oder Word-Dateien als ePA sind im Praxisalltag wenig hilfreich.

    Die gegenwärtige Ausgestaltung von eRezept, elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ePA macht die Abläufe sehr umständlich und kompliziert. Ich kenne keinen in der Patientenversorgung tätigen Arzt, der die Telematik in der jetzigen Ausgestaltung begrüßt. Auch aus der Wirtschaft hört man kritische Stimmen, etwa bei kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

    Mir ist durchaus bewusst, dass im deutschen Gesundheitswesen etwas in Richtung Digitalisierung geschehen muss. Digitalisierung soll Abläufe einfacher und schneller machen, was leider nicht der Fall ist. Gegen ein funktionierendes System gäbe es auch keinen Widerstand aus der Ärzteschaft.

  10. McAlex777 sagt:

    Und schon morgen lesen wir von erbeuteten digitalen Patientenakten, und Ransomeware-Erpressungen gegen Krankenkassen.

    • Paul sagt:

      Die Krankenkassen wollten schon immer so ein zentrales Register. Die argumentierten nicht mit den armen Kindern, sondern der Krebs und Medikamenten -forschung.

      Man erinnere sich an Contagan. Das wäre mit einem zentral Register ja sofort aufgefallen…aber die Kinder damals wurden aus Profitgier trotzdem verkrüppelt mmm
      Oder erhöhte Krebsraten in gewissen Kreisen, die am Ende nur eine statistische Verzerrung war..

      Auch könnte so ein Register unseriöse Ärzte entlarven.
      Heute bekommt keine Kasse mit, wenn ein Arzt jedem Bezos verschreibt. Durch die Konstruktion mit der Abrechnung durch die Kassenärztliche Vereinigung bleibt die Anonymität der Patienten gewahrt, der gesetzlichen

      Mit dem Zentral Register wäre daß für beide Seiten vorbei.
      Der Benzo Abhängige Patient fällt auf, wenn er immer wieder mehrere Ärzte besucht um immer wieder ein Rezept zu
      bekommen. Und Ärzte die zugerne solche Rezepte austellen fallen auch auf

      Als ein win win….

      • McAlex777 sagt:

        Und irgendwelche zwielichten Typen ziehen meine Krankenakte ab, und stellen die dem Markt zur höchstpreisen zur Verfügung.

        In den USA schon passiert.

        Mein Recht auf meine Daten.
        Ich sage "nein" auf digital abziehbare Krankenakten.

      • rpr sagt:

        Anomalien in Abrechungen sind auch heute schon erkennbar.
        Dazu gibt es jede Menge ausgefuchste Tool aber die Politik legt den Krankenkassen mehr als genug Steine in den Weg damit die Kontrollen maximal behindert werden.

    • Paul sagt:

      Das wird nie passieren!
      Das bleibt ja alles in Deutschen Qualitäts-Clouds.

      Hm, was nützen meine Notfall Daten dem Sanitäter in Spanien oder GB oder gar USA?
      Oder bekommen die auch alle Schlüssel für meine Daten?

  11. Windowsnutzer1969 sagt:

    Danke! Der ganze Horror sauber zusammengefasst …
    Könnte man jetzt jede Menge drüber schreiben, aber das gäbe eine Litanei, die die Leser hier eh schon kennen.

    Trotzdem noch:
    Was will man vom "Gesundheitsminister der (Pandemie)-Herzen" denn auch erwarten …? Seine "Expertise" hat der Herr Doktor doch in der Pandemie bereits gleich mehrfach bewiesen. Sein Kartenhaus ist längst komplett eingestürzt … Eine etwaige "Aufarbeitung" – oder gar Rücktritt – diesbzgl., komplette Fehlanzeige! Nun muss (nicht will!) er sich mit Dingen beschäftigen, von denen er halt noch weniger Ahnung hat als von Viren … Aber passt alles doch auch wieder in unsere aktuelle Zeit: Was nicht passt, wird mit Gewalt passend gemacht – zur Not mit Vorschlaghammer und Brechstange. Ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt. Und Teletubbie-Land fängt gleicht vor meiner Haustür an …

    Wir lassen es uns halt gefallen … Ich auch. Noch. Mal sehen, wann der Bogen dann endgültig überspannt ist!

  12. Paul sagt:

    Der Notfalldaten Satz soll ja direkt auf der Karte gespeichert sein. Zum Zugriff braucht es nur einen medizinischen Ausweis.
    D.h. der Abfrager muss physikalischen Zugang zur Karte haben.
    Das ist ein gewaltiger Unterschied zu einer zentralen Datenbank.
    (,aber was will man von Politern erwarten, die nicht einmal den Unterschied zwischen einer 180 oder 360 Grad Wende verstanden haben.)

    Alle anderen Daten liegen auf einem(eins) Server in der Cloud.
    Da kann jeder medizin oder athematik Student ran, und natürlich auch die Ermittlungsbehörden nebst Geheimdensten.
    (Herr Maier, wir würden uns sehr über eine Zusammenarbeit freuen. Von Ihrer Syphilis letztes Jahr nach Ihrem Taiwan-Urlaub braucht ja keiner etwas zu wissen).
    ( ich erinnere gerne an die Mautdaten, die vor dem Zugriff durch Dritte geschützt sind. Aber keine 2 Jahre später bezeichnete der damalige Innenminister Schäuble diesen Schutz als grössten Fehler. Dabei hätte die Koalition damals nur zugestimmt, weilbes diesen Absolutrn Schutz gab..Es geht da aber nur im Mautdaten.
    Und Autobahn Morde sind selten, und konnten auch ohne Mautdaten aufgeklärt werden…)

    • Paul sagt:

      Wie ernsthafte Forschung aus eingescannten PDFs und Freitext Word(!) Documenten gemacht werden soll möge Herr Doktor Lauterbach näher erklären. KI Forschung wird sich für seine profunden Hinweise danken. Aber wahrscheinlich weiß er gar nicht was er sagt.

      Lustig auch die Vorstellung, dass irgendwas auf einem separaten PC mittels veralteten Virenscanner geprüft werden soll. (Was ist älter als der Börsen-Bericht von gestern? Richtig, die Virensignaturen von vor 10 Minuten.)

      Das klingt alles so unsinnig, das man an Korruption denken muss.
      Oder ist Andy Scheuer ein Konkurrent, den Lauterbach toppen will
      ?

  13. Chris sagt:

    In der Theorie wäre ich ein Befürworter der ePA.

    Aber wie sieht denn die heutige Praxis aus.

    Manche Ärzte sind schon mit der Akte eines Patienten in der eigenen Praxis überfordert.
    Mehr als einen kurzen Zeitraum wollen die gar nicht zurückschauen. Danach wissen die Ärzte schon nichts mehr über die Befunde und müssen vom Patienten aufgeklärt werden. Mit einer ePA wollen sich die Ärzte aus Zeitmangel/Kosten gar nicht befassen. (Mein Eindruck)

    Wenn die Ärzte nicht schnell eine Diagnose stellen können, wird gerne eine Psycho oder anders geartete Diagnose gestellt. Entweder haben die Ärzte in diesen Fällen nicht die Lust oder die Kompetenz, nach den Ursachen zu suchen.
    Diese Pseudo Diagnosen landen aber in der ePA.

    Manchmal stellen die Ärzte Diagnosen, obwohl die Vorbefunde noch weitere Untersuchungen zu Differenzierung vorgeben. Genau diese Untersuchungen werden dann aber nicht veranlasst.
    Auch hier landen die fehlerhaften oder unvollständigen Diagnosen wieder in der ePA.

    Ein zweifelhafter Informationsgehalt der ePA steht also einem großen Sicherheitsrisiko für den Patienten gegenüber.

  14. Paul sagt:

    Manche der heutigen Patienten-Akten enthalten Teile, die nur den Kollegen zugänglich sind. Der Patient hat schon heute kein Recht diesen Teil seiner Akte einzusehen(!).
    Was soll mit diesen Daten geschehen?
    Auch in die Cloud hochladen? Ist ja sicher…

  15. Steter Tropfen sagt:

    War da nicht auch noch das Argument mit Österreich, wo es das bereits gäbe und wo nur 3% der Leute widersprochen hätten? Beide Teilaussagen haben mich sehr erstaunt. Weiß jemand, was da dran ist?

  16. 1ST1 sagt:

    Gute Zusammenfassung der nächsten absehbare ẞeiber-Misere…

    "Die Daten aus der ePA sollen in Zukunft automatisch zu Forschungszwecken über das Forschungsdatenzentrum (FDZ) abgerufen werden können. Auch die forschende Industrie soll Anträge auf Datennutzung stellen können."

    Da gäbe es ja eine Lösung, nämlich dass diese Daten tatsächlich richtig anonymisiert werden. Nur was kann die Forschung daraus noch herauslesen, wenn sie Alter, Geschlecht, vielleicht noch Wohnort usw, nicht hat? Und wer schwärzt die persönlichen Daten in den Word/PDF-Dateien, und wir wissen ja was beim "Schwärzen" solcher Dateien herauskommt.

    Und was nützt mir so eine epa im Ausland, wenn da jedes Land sein eigenes Süppchen kocht? Am Ende merken sie das auch noch und es dauert dann nochmal 20 Jahre, um sich auf eine einheitliche Plattform zu einigen?

    Also, ich bin da auch sehr skeptisch und tendiere erstmal zu einem "out". Wird aber so wie beim Perso sein, erstmal Opt-Out, und irgendwann wird es verpflichtend.

  17. Yvi sagt:

    Datenanonymisierung, das liest sich gut, ist aber schon zu oft geknackt worden, gerade auch mit Coviddaten und Patientenakten in der Cloud. Ich fasse mal zusammen wie sich das unsere unfähigen Politiker sich das so vorstellen: Führerschein in der Handyapp schön bequem damit man das Lästige Dokument nicht mit rum schleppen muss. Genau so der Ausweis alles auf dem Händy. Fälscher freuen sich geht dann vielleicht leichter die Sache zu Hacken und auch auf einem anderen Handy vor zu zeigen. Deshalb hat man extra Seniorenhandys raus gebracht. Die Extraverträge kommen natürlich den Mobilkonzernen zu gute. Eine praktische Bezahlfunktion über das Handy mit Googlepay, deshalb will man das Bargeld abschaffen, damit Banken bei Bedarf den Geldhahn zudrehen und den Kunden leichter von seinem Konto aussperren können. Auslesefunktion des Wasserzählers über App viele Wlan steuerbare Mesch Geräte übers Handy die von Hackern übernommen werden können. Eine Gesundheitsakte in der Cloud der Kassenärztlichen Vereinigung um bei Bedarf einen den Führerschein entziehen zu können per Cloudmeldung wenn der andere eine Beschränkung beim Psychologen oder Arzt auf weist, dann kann man dem leichter den Lappen Kontrollieren. Die Realität: Viele geklaute Daten in der Cloud. Ärztliche Ateste werden zum teil vergessen ein zu tragen und der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer darauf die Stelle Kündigen. Die Regierung kann jeden Handybesitzer auf grund der Personalausweishinterlegung bei Vertragsabschluss und auf dem Handy selbst identifizieren. Geheimnummern bleiben nicht geheim, da diese in der Cloud für Wirtshäuser geknackt werden können und im Darknet landen. Passwortclouds werden geknackt, die Leute schreiben sich Ihre Passwörter auf und verwenden einen Yubikey oder Sicherheitsschlüssel, das ist wiederrum sehr einfach für die Polizei bei dem kleinsten Vergehen an deine Passwörter in der Wohnung ran zu kommen und an deine Socialen Kontakte ran zu kommen. Der Staat kann falsche Psychologische Urteile zu Ihren Gunsten in der Führerscheinsache gegen dich anwenden. Finde ich null gut den gläsernen Bürger im Überwachungsstaat. Nur ein Obdachloser hat kein Handy und auch keine KK wenn er null Hilfe von Sozialämtern bekommt, da wird das mit dem Handy und dem bezahlen seiner Lebensmittel im Supermarkt mit Bettelgeld schwer, diese Leute würden vielleicht verhungern. Da haut das auch nicht mit der Krankenakte in der Cloud bei Hilfsorganisationen wie Malthäser oder Ärzte der Welt hin. Die CovidApp ist auch mehr oder weniger ein Flopp vor allen Dingen die Warn App.

  18. Franz sagt:

    "Wie wird denn diese Einwilligung erbracht, wenn die Person nicht ansprechbar ist? "

    Diese Frage ist etwas populistisch. Der Prozess sieht doch anders aus und es ist nicht so, dass der Patient bei jeder Untersuchung um Datenfreigabe gefragt wird. Also auch nicht im Notfall. Der Patient soll EINMAL festlegen oder er den Zugriff erlaubt oder nicht.

    Grundsätzlich wäre ich für die ePA. Schon alleine wenn ich beim Hausarzt bin und sehe wie dick meine Patientenakte in Papierform ist, dann kann ich mir nicht vorstellen dass der Arzt da bei irgendwelchen Untersuchungen hunderte Seiten an Historie durchschaut. Wenn das digital vorliegt, und das ganze gut implementiert ist, kann er über Filter, Suchfunktionen etc. zum Beispiel den Verlauf bestimmter Werte schnell über mehrere Jahre darstellen.

    In einem Punkt bin ich aber bei dem Artikel hier. Es wird am Ende wie so oft an der technischen Umsetzung scheitern. Vom Datenschutz ganz zu schweigen, der vermutlich auch wieder mangelhaft umgesetzt wird. Offenbar setzt man hier auch schon seit Jahren auf den falschen Partner.

    Ich bin deshalb für die ePA, aber nicht wie sie technisch umgesetzt wird. Andere Länder bekommen es doch auch hin. Die baltischen Länder lachen doch über uns wenn sie sehen wie unser Gesundheitswesen in dem Bereich wie vor 100 Jahren arbeitet.

    • Günter Born sagt:

      Zu deinem 2. Absatz gehen mir ja einige Gedanken durch meinen Kopf.

      – a) mein Hausarzt besteht weiter auf der internen Patientenakte in Papierform, obwohl "seine Mädels gerne digitalisieren möchten". Immer wenn es bei der IT hakt, bricht bei den Mädels am Tresen Hektik aus und der Doc muss Däumchen drehen – einige Male in anderen Praxen erlebt (und beim eigenen Doc kenne ich die Dramen mit der Praxis-Software von einem Bekannten, der das mal mit betreut hat). Mit der Papierakte ist der Arzt schnell über den Patienten im Bilde.
      – b) finde in einem Dokumenten- und Datenwust die relevanten Informationen – schnell, zuverlässig und valide – i.d.R. ein Oxymoron. Bin kein Arzt, erlebe das als Blogger doch täglich: Ich bekomme ein Problem von einem Leser auf den Tisch "hab noch nix dazu gefunden …", suche selbst und finde a) auch nix, oder b) jede Menge oder erhalte c) später von Blog-Leser die Info "hier steht es doch". Ergo: Irgend wer in der Kette hat ad hoc nix gefunden. Und jetzt machen wir wieder den Sprung: Der arme Doc soll in den durchschnittlich 8 Minuten, die er pro Patient veranschlagt, eine Datenhalde aus PDF- und Word-Dokumenten nach genau der Nadel im Heuhaufen durchforsten, darf nix übersehen und sofort alles erfassen?

      Ich hatte es 2019 mal drüben im 50 Plus-Blog angerissen – Arztbriefe: Unverständlich und risikoreich – und nun "hofft man" systemische Mängel durch Glaube an Technik überwinden zu können.

      Zum letzten Satz: Als Kind habe ich auch an Osterhase und Weihnachtsmann gelaubt … etwas älter, bin ich vom Glauben abgefallen. Und Kritiker sagen "wenn mal was in einer Akte drin steht, kommt das nie wieder raus, eine falsche Information wird nie wieder hinterfragt …"

      Im Übrigen: Mein Hausarzt weiß recht gut, was bei mir regulär so los ist, und welche Medikamente ich nehmen soll. Bei speziellen Sachen kennt er die Historie in meiner Familie und bei Neuem ist er als Medizin-Manager und Diagnostiker mit seiner Erfahrung gefragt. Ich mag es nicht gänzlich von der Hand weisen, dass eine ePA mit ihren Daten helfen könnte – habe aber (von der praktischen Erfahrung mit Suche in Informationshalden unter Zeitdruck) meine argen Zeifel, dass das funktioniert. Mir kommt es eher vor, wie die Hoffnung, dass Sachverstand und Erfahrung durch Technik ersetzt werden könnte.

      Zu den baltischen Ländern: Nicht wirklich vergleichbar – und einigen ist dort nach den Datenskandalen das Lachen vergangen.

      Aber unter der Hand: Imho geht es um eines "Daten sind das neue Gold", wie Angela Merkel mal bemerkt hat. Genau darum geht es letztendlich – sonst würden erste die technische Randbedingungen und Leitplanken definiert, bevor man den nächsten Schritt tut. Und die ePA gibt es seit 2021 – nur wollen lediglich 1% der Leute das Zeugs – sind wohl alle zu blöde, die Vorteile zu erkennen?

  19. Querdenkender Querer Querulant sagt:

    die Daten sind im Dark web (zum verkauf) in 3….2….1….

  20. Schwarzes_Einhorn sagt:

    Das Problem ist auch, daß dem nicht immer computeraffinen Patienten ein Haufen tolle Begriffe um die Ohren gehauen werden, mit denen er nix anfangen kann. Ich scheitere grad schon am Wort Op-Out… Jemand im Bekanntenkreis hatte mir kürzlich noch den Unterschied zwischen pseudonymisiert und anonymisiert für DAU's erklärt. Kaum zu glauben (und zu ertragen), womit man sich befassen muß.
    Jedenfalls hatte ich diesbezüglich letzte Woche mit der Krankenkasse telefoniert und die Sachbearbeiterin wußte noch nichts davon, daß die EPa jeder kriegt/kriegen soll, der nicht widerspricht. Nachdem sie kurz rückgefragt hatte, schlug sie vor, per Einschreiben einen Widerspruch"mit richtiger Unterschrift" an die Zentrale zu schicken. So werde ich das jetzt erstmal machen- aber daß ich nir die Mühe machen muß, regt mich echt auf.

  21. Kynikos sagt:

    >> Die ePA gibt es seit 2021 ja bereits als opt-in-Lösung:
    >> aber nur 1% der gesetzlich Krankenversicherten mochte sich für diese Lösung
    >> entscheiden – und das, obwohl die "vielen Vorteile" oben aufgezeigt wurden.

    Frei nach Goethe: "und bist Du nicht willig, so brauch' ich Opt-Out!"

    Ansonsten: die Digitalisierungsverkorksung von Spahn wird (nach anfänglichem Bremsen) von Lauterbach weitergeführt – fragt Eure Hausärztin oder Euren Hausarzt doch z.B. mal, wieviel Spaß sie/er mit der eAU als "Eingeberin/Eingeber" UND als Arbeitgeberin/Arbeitgeber hat…

    • Günter Born sagt:

      In den erwähnten Tagesthemen wurde ein Einspieler gezeigt, in dem eine ältere Hausärztin ihre älteren Patienten von den Vorteilen der ePA überzeugen wollte. Keine Ahnung, ob das gestellt oder echt war. Nun gut – von Ärzten erwarte ich nicht, dass sie Datenschutzexperten oder -expterinnen sind. Gewundert habe ich mich aber schon, sind die letztendlich für den Datenschutz verantwortbar und auch haftbar.

  22. Kynikos sagt:

    >> Nun gut – von Ärzten erwarte ich nicht, dass sie Datenschutzexperten oder
    >> -expertinnen sind. Gewundert habe ich mich aber schon, sind die letztendlich
    >> für den Datenschutz verantwortbar und auch haftbar.

    Naja, Datenschutz ist nur eine weitere Ecke, an der die Niedergelassenen mit einem Bein im Gefängnis stehen (z.B. seit Spahn wurden die Kassenmediziner vom LAN ins WAN gezwungen) – die staatlichen oder großen Player im Gesundheitswesen "gesetzen" oder "vertragen" sich aus der Haftung 'raus und/oder verwenden anderer Leute Geld (z.B. Steuern) für Haftungsfälle.

  23. Pau1 sagt:

    Mir fällt gerade auf, das immer nur von "Digitalisierung" gesprochen wird. Dabei geht es eigentlich um

    "Zentralisierung".

    Und diese stellt die Gefahr dar, macht einen Angriff lukrativ.

    Digitalisiert haben die Ärzte schon seit min. 30 Jahren.
    Dezental. Jeder mit seiner eigenen Software…
    Und wenn es zum Facharzt ging würde gefaxt oder ausgedruckt.
    Und der hatte seine Daten auch lokal digitalisiert.

    Ich verstehe nicht warum wir dieses Risiko eingehen wollen
    Wenn ich in einer Uniklinik war würde ich auch gefragt, ob ich meine Daten der Forschung bereit stellen würde.
    Klar habe ich das gemacht.

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