Ich greife mal einen Fall heraus, den ein Leser aufgeworfen hat. Er bekam Mails von der Telekom, bei dem er seit vielen Jahren kein Kunde mehr ist. Das ist gemäß DSGVO eigentlich unzulässig. Eine Anfrage beim Unternehmen sowie Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten verlief bisher ergebnislos. Interessant wäre die Frage, ob das Dauerspiel oder Einzelfall ist.
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Ein kleiner Fehler bei der Konfiguration eines Webauftritts des Apothekendienstleisters Pharma Networx führte dazu, dass die für Kunden (Apotheken) ausgestellten PDF-Rechnungen durch Suchmachinen wie Bing und Google indiziert wurden. Der Anbieter hat es schnell gemerkt, die Schwachstelle geschlossen und den Vorfall gemeldet. Aber die Rechnungen sind noch als Suchergebnisse (nicht aber als PDF) abrufbar.
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