Die US-Sicherheitsbehörde CISA warnt vor der Citrix ShareFile RCE-Schwachstelle CVE-2023-24489 (CVSS-Score 9.1) und hat diese in ihrer Schwachstellenliste eingetragen. Citrix ShareFile ist eine weit verbreitete Cloud-basierte Dateifreigabeanwendung. Die Schwachstelle, die in freier Wildbahn angegriffen wird, war von mir zum 1. August 2023 im Beitrag Citrix ShareFile RCE-Schwachstelle CVE-2023-24489 wird angegriffen thematisiert worden.
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[English]Kleiner Nachtrag zur Schwachstelle CVE-2023-32019 im Windows Kernel. Microsoft hatte zum Patchday (13. Juni 2023) die betreffende Schwachstelle zwar gefixt, aber nicht scharf geschaltet. Über die Schwachstelle CVE-2023-32019 können Informationen abgegriffen werden. Zur Aktivierung des Fixes gegen die Schwachstelle konnten Administratoren bisher einen Registrierungseintrag unter Windows setzen. Nun hat Microsoft diese Absicherung gegen die Schwachstelle mit den Sicherheitsupdates vom 8. August 2023 automatisch für alle Nutzer scharf geschaltet.
Schon der reine Wahnsinn, am 16. August 2023 ist die Linux-Distribution Debian 30 Jahre alt geworden. Weiterhin wurde die Tage Ubuntu 22.04.3 LTS mit Langzeitsupport freigegeben. Und nachdem Red Hat die Quellen seines Enterprise-Linux RHEL nicht mehr über das CentOS-Git bereitstellen will, gründen SUSE, CIQ und Oracle die Open Enterprise Linux Association (OpenELA). Hier ein Sammelbeitrag zu diversen Linux-News, die mir die Tage so unter die Augen gekommen sind. Ergänzung: Das gilt auch für die Meldung, dass Indiens Verteidigungsministerium aus Sicherheitsgründen für alle Internetrechner von Windows auf Linux wechseln will.
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Neue juristische Volte im Fall eines Software-Entwicklers, der eine Schwachstelle in der Software der Firma Modern Solutions öffentlich machte. Nachdem das Amtsgericht in Jülich die Klage gegen den Entwickler abgewiesen hatte, gab das Landgericht Aachen der Beschwerde der Staatsanwaltschaft Köln statt. Das Amtsgericht Jülich muss nun in einem Strafverfahren gegen den Software-Entwickler den Fall verhandelt und klären, ob es sich um eine Straftat im Sinne des Hackerparagrafen 202a StGB handelt. Ergänzung: Das Urteil des LG Aachen liegt vor.
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