Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 ist jeder Wohnungs- und Grundbesitzer in Deutschland verpflichtet, eine "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer" elektronisch bei seinem Finanzamt abzugeben. Jedes Bundesland hat dabei seine eigene Erhebungsmethode, die auch festlegt, was der "Erklärende" an Daten abzuliefern hat. Hinzu kommt das nette Chaos bei der Erklärung über das Steuerportal Elster, was neben vielen Fehlermeldungen dazu führte, dass gestern das Portal meldete, dass nicht "alle Formulare" verfügbar seien. Auch ich habe meine eigenen Erfahrungen mit diesem Elster gemacht – daher heute ein kurzer Abriss zur Thematik.
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Die deutschen Behörden kommen mit der Digitalisierung der Verwaltung einfach nicht voran. Diese Erfahrung dürften die meisten Blog-Leser und -Leserinnen schon mal gemacht haben. Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat das jetzt aufgegriffen und beklagt in ihrem "Behörden-Digimeter Update" einen Stillstand bei der Verwaltungsdigitalisierung. Weiterhin seien lediglich 80 Leistungen bundesweit digital zugänglich.
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