Kronkorken-Prozess: Auto-Gewinner muss zahlen

Beim Geld hört die Freundschaft auf – sagt ein altes Sprichwort. Diese Erfahrung musste auch ein junger Mann machen, der einen Hauptgewinn bei einem von einer Brauerei ausgelobten Gewinnspiel ergattert hatte.


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Was war geschehen? Eine Brauerei hatte ein Gewinnspiel ausgelobt, bei dem man 111 Audi A3 Sportback gewinnen konnte. Diese waren als "Gewinnlose" auf die Unterseite der Kronkorken für Bierflaschen gedruckt.

Eine Clique junger Leute hatte einen Wochenendausflug unternommen und beschlossen, sich die Kosten zu teilen. Mit dabei war wohl auch ein Kasten Bier der besagten Brauerei. Die Kronkorken, mit denen die Bierflaschen verschlossen waren, wurden beim Trinken achtlos auf einen Tisch geworfen. Der Glückspilz fischte sich ein paar Kronkorken vom Tisch und entdeckt in einem dieser Kronkorken das Symbol für den Hauptgewinn.

Er bekam einen Audi A3 Sportback, den er eine Zeit lang fuhr und dann für 17.500 Euro verkaufte. Seine frühere Freundin verklagte ihr auf Zahlung von 5.736 Euro (1/5 des Gewinns) als Anteil für den Neuwert des Wagens. Nachdem ein Vergleich von den Parteien abgelehnt wurde und das Angebot von 1.000 Euro des jungen Mannes als zu gering abgelehnt wurde, bekam die Frau 4.268 Euro als Gewinn zugesprochen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen finden sich z.B. in diesem Artikel.


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