Verbraucherschutzwarnung vor Routenplaner-Abzocke

Pünktlich zur Reisezeit sind wieder Nepper, Schlepper und Bauernfänger unterwegs. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor einem neuen Routenplaner Webseite – maps-routenplaner.pro – und der dahinter stehenden Abzocke.


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Die Abzockmasche:Auf der betreffenden Webseite konnten Nutzer einen Routenplaner aufrufen, um sich ggf. eine Urlaubsfahrt planen zu lassen. Für diesen Vorgang musste eine E-Mail-Adresse angegeben werden, wie heise.de hier schreibt. Damit, so argumentierte die Digital Development GmbH, die wohl auch als Inkassodienst auftritt, laut dieser Warnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen, dass ein 24-Monats-Vertrag abgeschlossen worden sei. Diese 'Mitgliedschaft' soll 500 Euro kosten. Bezahlen soll der Verbraucher die ausstehenden Beträge, laut Verbraucherzentrale, mit Amazon Payment.

Zwischenzeitlich ist die Seite der Digital Development GmbH mit den Hinweisen zum Abschluss des Vertrags nicht mehr vorhanden – der Text ist gelöscht worden.

Mahnungen mit erfundenen Urteilen

Die Opfer wurden in Folge mit Mails bombardiert, um die Forderungen einzutreiben. Dabei wurde ein angebliches Gerichtsurteil zitiert.

"Nach dem Urteilsspruch des Amtsgerichts Mainz vom 08.03.2017 (AZ: 44 C 276/17), in dem die Zahlungspflicht an die Digital Development GmbH, Betreiber und Inkassodienst für die Seite www.maps-routenplaner.pro, bestätigt wurde, folgt nun auch das Oberlandesgericht Frankfurt derselben Auffassung und verurteilt die säumigen Kunden des Portals in einem deutlichen Urteilspruch (AZ: 7 C 328/17) vom 18.04.2017 zur Zahlung des offenen Betrages sowie zur Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten."

Die Verbraucherzentrale hat daher telefonisch beim OLG Frankfurt als auch beim Amtsgericht Mainz nachgefragt. Unter den beiden obigen Aktenzeichen sind keine Verfahren anhängig gewesen. Beiden Gerichten sind diese Aktenzeichen nicht bekannt. Die Urteile waren also frei erfunden, um Druck auf die Empfänger der E-Mails auszuüben. Die Verbraucherzentrale rät, die Forderung nicht zu begleichen.

Das Ganze hat Methode

Laut heise.de sind solche Maschen kein Einzelfall. Angebliche Urteile werden nur in Ausschnitten zitiert. Oft ergibt der Gesamttenor eines solchen Urteils genau die gegenteilige Aussage. Der Ratschlag lautet, sich die Gerichtsurteile genau anzusehen oder einen Fachmann über die Schreiben schauen zu lassen. Von solchen erfundenen Urteilen sollten sich Verbraucher nicht ins Boxhorn jagen lassen.


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