Die Sparkassen stellen Anfang November 2017 Online-Konten so um, dass automatisch ein Konto beim Zahlungsdienstleister paydirekt angelegt wird. Hier einige Informationen, was sich dahinter verbirgt, ob man das braucht, ob man widersprechen sollte und was man sonst wissen muss.
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Besitzer eines Kontos mit Online-Banking bei einer Sparkasse (und ggf. bei anderen Banken) erhalten dieser Tage eine Benachrichtigung über eine kleine Änderung in der AGB. Unter dem Titel 'Änderungsangebot Girokontovertrag' werden Kunden darüber informiert, dass sich die Nutzungsbedingungen ändern. Es geht um ein automatisch zugeordnetes paydirekt-Konto. Was steckt dahinter?
Anfang November 2017 werden die Stammdaten des Bankkontos automatisch an die paydirekt GmbH übermittelt, die dann ein paydirekt-Konto anlegen. Über diese Firma soll man Online-Einkäufe bei Händlern bezahlen können. Das Ganze läuft unter dem Deckmantel der 'Komfortregistrierung'. Dieses paydirekt-Konto muss zur Benutzung aber noch vom Kunden aktiviert werden.
Die Pferdefüße
Erstes Manko bei diesem Ansatz: Die Benachrichtigung erfolgt nur per E-Mail an das Postfach des Bankkontos, welches man erst nach Anmeldung einsehen kann. Viele Kunden der Sparkassen mit Online-Banking werden diese Benachrichtigung übersehen und die Einspruchsfrist verpassen. Hier der Text der Mitteilung:
Zweites Manko: Will man als Kunde einer Sparkasse eigentlich zwangsweise mit paydirekt beglückt werden? Wer nicht Online einkauft, wird mit paydirekt wenig anfangen können. Ein automatisch angelegtes Kundenkonto, ohne explizite Zustimmung des Kunden, bei einem Drittanbieter ist ein Fall von geht gar nicht.
Drittes Manko: paydirekt ist ein Ladenhüter allerersten Ranges – bisher gibt es nur rund 1.200 Online-Händler, die das überhaupt akzeptieren. Bei den meisten Online-Händlern wird also paydirekt nicht akzeptiert – und das wird sich nach meinem dafürhalten auch nicht ändern. Die Funktion paydirekt ist also für viele Konteninhaber praktisch nutzlos.
Ist das rechtens? Vorsorglich widersprechen
Da die Sparkassen diese Umstellung quasi durch die Hintertür einführen, indem eine AGB-Klausel geändert wird, haben die Datenschützer aus Hessen und Thüringen jetzt eine Prüfung eingeleitet, ob das Ganze überhaupt rechtens ist. Wer nicht umgestellt werden möchte, dem empfehle ich, bei seiner Sparkasse schriftlich zu widersprechen – und gegebenenfalls eine Beschwerde an die Sparkassenführung zu schicken.
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Weitere Informationen zum Thema und den Hintergründen finden sich in meinem IT-Blog im Artikel paydirekt-'Zwangs-'Mitgliedschaft für Sparkassenkunden.
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