Zum Jahresanfang 2018 ergeben sich einige Änderungen für Autofahrer, Vermieter, Rentner und Verbraucher. Hier ein kleiner Überblick an Wissenswertem.
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Betriebsrentenstärkungsgesetz
Grässlicher Name, aber es hat seine Berechtigung. Das neue Gesetz soll Betriebsrenten insbesondere in kleinen Betrieben) attraktiver machen und stärker verankern. Ziel ist es, Geringverdiener vor Altersarmut zu schützen. Einige zusätzliche Informationen finden sich z.B. in der Deutsche Handwerks Zeitung und hier.
Renten und Harz IV-Bezüge steigen, Beiträge sinken
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2018 um 0,1 % auf 18,6 Prozent. Die Renten steigen um rund drei Prozent. Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger steigt zum 1. Januar von 409 Euro auf 416 Euro, der Betrag für Paare erhöht sich von 368 Euro auf 374 Euro pro Partner. Details finden Sie beispielsweise hier.
Steuern
Die Steuererklärung wird ab 2018 einfach – Belege brauchen nicht mehr eingereicht werden. Man muss sie aufheben und auf Nachfrage einreichen. Dafür ändert sich die Berechnung von Fondssteuern – Details sind hier nachzulesen.
Banken und Zahlungsverkehr
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Ab dem 13. Januar gelten europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr. Bankkunden haften bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro.
Händler dürfen bei Buchungen übers Internet künftig keine gesonderten Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen.
Ab November werden Echtzeitüberweisungen (Instant Payment) in der Eurozone möglich sein.
Autos und Verkehr
Fahrzeuge mit dem Baujahr 1988 gelten ab 2018 offiziell als Oltimer und können mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden. Hier gibt es eine Übersicht der betroffenen Fahrzeuge. Was sich sonst so für Autofahrer 2018 ändert, ist hier nachzulesen. Auch hier gibt es eine Bilderstrecke mit Änderungen.
Neue Kriterien für Gartengeräte
Lärmende Rasenmäher oder Laubbläser sind ein Problem. Ab dem 1.1.2018 gibt es neue Zulassungskriterien für Gartengeräte, die den Blauen Engel als Umweltplakette tragen dürfen. Näheres findet sich auf dieser Webseite. Hinweise auf neue Kriterien für Drucker, die den Blauen Engel erhalten, finden sich bei mir im Blog im Beitrag Eco-Label für Drucker: Ab 2018 gilt RAL-UZ 205.
Neues für Vermieter
Im Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung, die die Speicherungen persönlicher Daten regelt, in Kraft. Für Vermieter gelten dann ebenfalls Regeln bezüglich der Erfassung der Mieterdaten. In diesem Artikel sind einige Hinweise zu diesem Thema zu finden.
Weitere Änderungen
Die Verbraucherzentralen haben hier eine Übersicht erstellt, was sich 2018 ändert. Ein Abriss der Neuerungen findet sich auch hier. Und Hermann-Josef Tenhagen hat hier ebenfalls einige Neuerungen zusammengefasst.
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