Am heutigen Mittwoch, den 15. Mai 2019, treten neue Maximaltarife für Telefonate und SMS aus Deutschland in andere EU-Länder in Kraft. Gesprächsgebühren für SMS und Telefonate werden gedeckelt.
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Die EU-Kommission gibt Details in dieser Mitteilung bekannt. Ab dem 15. Mai gelten neue Preisobergrenzen für alle Anrufe und SMS ins EU-Ausland:
- Verbraucher, die von ihrem Land aus in ein anderes EU-Land telefonieren, zahlen somit einen Höchstbetrag von 19 Cent pro Gesprächsminute (zzgl. MwSt.). Das ist egal, ob das Telefonat mobil oder vom Festnetz geführt wird.
- Für Kurznachrichten ins EU-Ausland zahlen Verbraucher maximal 6 Cent pro SMS-Nachricht (zzgl. MwSt.).
Nach der Abschaffung der Roaming-Gebühren im Juni 2017 sind diese neuen Preisobergrenzen für Anrufe und SMS ins EU-Ausland Teil der Überarbeitung des EU-weiten Telekommunikationsrechts. Diese soll die Koordinierung der elektronischen Kommunikation und die Rolle des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) stärken.
Eine neue Eurobarometer-Umfrage zu Auslandsgesprächen zeigt, dass vier von zehn Befragten (42 Prozent) im vergangenen Monat eine Person in einem anderen EU-Land kontaktiert haben. 26 Prozent der Befragten gaben an, dass sie über Festnetz, Mobiltelefon oder SMS eine Person in einem anderen EU-Land erreicht haben.
Telekommunikationsbetreiber in der gesamten EU müssen die Verbraucher über die neuen Preisobergrenzen informieren. Die Vorschriften gelten ab dem 15. Mai in allen 28 EU-Ländern und bald auch in Norwegen, Island und Liechtenstein.
Die Preisobergrenze ist auf den privaten Gebrauch, d. h. auf Privatkunden, begrenzt. Geschäftskunden sind von dieser Preisregelung ausgenommen, da mehrere Anbieter spezielle Tarife anbieten, die für Geschäftskunden besonders attraktiv sind.
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