Gute Nachrichten für Verbraucher, die Opfer der Abzocke der Bonafair AG wurden. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen das Unternehmen Bonafair AG wegen unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobenen Verträgen über Nahrungsergänzungsmittel-Abonnements geklagt. Das Landgericht Offenburg erließ ein Anerkenntnisurteil gegen Bonafair AG, das diese Abzocke untersagt.
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Abzocke am Telefon
Es ging um ungewollte Anrufe, unbestellte Nahrungsergänzungsmittel und untergeschobene Abos. Die Beschwerden von Verbrauchern und Verbraucherinnen über die Bonafair AG häuften sich im Jahr 2021. Das Unternehmen trat vor allem mit seiner Marke „Hirschberger NaturRat" immer wieder in Erscheinung und hatte meist Senioren und Seniorinnen ohne Erlaubnis angerufen. Die Angerufenen wurden in Gespräche über Corona und andere Krankheiten verwickelt, und dann zum Kauf von Ginko-Präparaten und Gelenk-Kapseln überredet.
Selbst wenn die Angerufenen ausdrücklich sagten, dass sie nichts bestellen möchten, kam kurz darauf ein Paket inklusive saftiger Rechnung und Abo-Falle. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schickte dem Unternehmen eine Unterlassungserklärung. Aber anstatt dieses unlautere Geschäftsgebaren zu unterlassen, gerierte sich Bonafair auf seiner Website als "Opfer" von "haltlosen Anschuldigungen" und wollte keine Unterlassungserklärung abgeben. Daher hatte die Verbraucherzentrale rechtliche Schritte gegen das Schweizer Unternehmen eingeleitet und es kam zur Klage vor dem Landgericht Offenburg.
Gericht beendet illegales Geschäftsmodell
Das Gericht setzte dem illegalen Geschäftsmodell von Bonafair ein Ende. Denn nach Anerkenntnis des Klagantrags ist Bonafair nun verpflichtet, ungewollte Anrufe und die Zusendung unbestellter Ware samt Rechnungen zu unterlassen. Das geht aus dem Anerkenntnisurteil vom 31.1.2022, Aktenzeichen 5 O 24/21 KfH, hervor.
(Quelle: Pexels Lizenz)
Die Bonafair AB darf Verbrauchern, die einen mündlichen Vertrag am Telefon geschlossen hatten, keine Rechnungen mehr schicken, wenn die Widerrufsfrist eingehalten und die Bestellung widerrufen wurde. Auch das hatte Bonafair gemacht, um vorgebliche Kunden zu verunsichern, auszutricksen und so Geld abzuzocken. Falls Bonafair sich nicht an dieses Urteil hält, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro fällig.
"Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen versuchen, geltendes Recht zu umgehen", erklärt Vanessa Holste, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Dass Bonafair nun endlich die Grenzen aufgezeigt wurden, ist ein wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz", so Holste weiter. "Verbraucherinnen und Verbraucher, die weiterhin Probleme mit diesem Anbieter haben, können sich bei der Verbraucherzentrale melden."
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