AlleAktien GmbH erfolgreich durch Verbraucherschutz verklagt

ParagraphDie Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Anbieterin AlleAktien GmbH erfolgreich wegen rechtswidriger Praktiken beim Verkauf von Aktien-Analyse-Abos verklagt. Wer auf diesen Anbieter hereingefallen ist, kann Ansprüche auf Erstattung sämtlicher bezahlter Entgelte gegen die Anbieterin prüfen.


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Die AlleAktien GmbH bietet "professionelle Aktienanalysen für Privatanleger", um für Abonnenten ein Vermögen mit Aktien aufzubauen.

Klage wegen rechtswidriger Verkaufspraktiken

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte das Internetportal AlleAktien GmbH zunächst im Juni 2022 wegen verschiedener rechtswidriger Verkaufspraktiken abgemahnt und daraufhin mangels Abgabe einer Unterlassungserklärung Klage eingereicht. In dem bereits im Juni 2023 veröffentlichten Urteil ist das Landgericht München I (Az. 4 HK O 9117/22, noch nicht rechtskräftig) der Auffassung der Verbraucherzentrale gefolgt.

Recht
(Quelle: Pexels Lizenz)

Danach ist es der AlleAktien GmbH nun untersagt, Verbraucher und Verbraucherinnen im Internet ein kostenpflichtiges Abonnement anzubieten, das mit einem Klick auf einen "Jetzt Mitglied werden"-Button abgeschlossen werden sollte.

Die gesetzlichen Vorgaben sind eindeutig: Ein Bestellbutton muss, wenn durch den Klick ein kostenpflichtiger Vertrag zustande kommt, mit "zahlungspflichtig bestellen" oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein.

Ferner hat das Gericht der AlleAktien GmbH untersagt, ihre Abos anzubieten, ohne, wie gesetzlich gefordert, Verbraucher und Verbraucherinnen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung über die wesentlichen Eigenschaften der Dienstleistung, den Gesamtpreis, Kündigungsmodalitäten und Mindestvertragsdauer aufzuklären.

Schließlich ist das Gericht der Verbraucherzentrale auch in der Auffassung gefolgt, dass die AlleAktien GmbH es zu unterlassen habe, Bewertungen auf ihrer Website zu veröffentlichen, ohne anzugeben, ob und wie die Anbieterin sicherstellt, dass die Bewertungen auf ihrer Website von Verbrauchen sind, die die angebotenen Dienstleistungen der AlleAktien GmbH tatsächlich genutzt oder erworben haben.

Folgen des Urteils für Verbraucher


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Ein kostenpflichtiger Verbrauchervertrag kommt bei Online-Bestellungen nur zustande, wenn der Anbieter seine Verpflichtungen nach § 312 j Abs. 3 BGB erfüllt, der Bestellbutton also wie gesetzlich erforderlich beschriftet ist. Ferner hätte AlleAktien die gesetzlichen Pflichtinformationen vor Vertragsschluss erteilen müssen.

"Ehemalige wie aktuelle Kundinnen und Kunden können sämtliche bezahlten Aboentgelte zurückverlangen, wenn der Vertrag nie wirksam zustande gekommen ist,", sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Verbraucherzentrale stellt Betroffenen dazu einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung. Mehr Infos dazu auf der Homepage der Verbraucherzentrale.

Finanzanalyse-Abos sind rausgeschmissenes Geld

"Generell ist das Geld für derartige Abos schlichtweg zum Fenster rausgeworfen", findet Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Das hat einen ganz einfachen Grund: Niemand hat eine Glaskugel, mit der zuverlässig besonders erfolgreiche Anlagestrategien beim Aktienhandel entwickelt werden können", so Nauhauser weiter. Derartige Angebote seien zwar nicht verboten, doch bei der Art und Weise, wie sie im Internet zum Verkauf angeboten werden, müssen sich Anbieter an die für den elektronischen Geschäftsverkehr zu Verbraucherverträgen geltenden Anforderungen halten.

 


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