Ausweise kommen "bald" per Post

Das Kabinett der Bundesrepublik Deutschland plant eine Verordnung, nach der Personalausweise und Reisepässe in Zukunft direkt per Post zugeschickt werden sollen. Auch eine Abholung an Automaten in Bürgerämtern ist vorgesehen.


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Bisher hieß es "Ausweisverlängerung: Mit einem Passbild und etwas Geld zum Bürgeramt, um den neuen Ausweis zu beantragen. Ein zweiter Termin gilt dann der Abholung des Ausweises beim Bürgeramt". Der zweite Termin soll nun vereinfacht werden.

Neue Verordnung geplant

Die "Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften" eröffnet Bürgerinnen und Bürgern komfortable Möglichkeiten, ihre hoheitlichen Dokumente künftig einfacher und schneller zu beantragen und zu erhalten.

Das soll künftig möglich sein

Wenn der Bundesrat im September 2023 der Verordnung zustimmt, werden die neuen Verfahren für den Personalausweis, den Reisepass und den elektronischen Aufenthaltstitel zwischen November 2023 und Mai 2025 eingeführt.

Das geht ab November 2023

Ab November 2023 sollen die Bürgerinnen und Bürger den PIN-Brief für ihren Online-Ausweis an speziellen Automaten der Behörden abholen können. Auch Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel können die Behörden in den Automaten für die Antragstellenden zur Abholung hinterlegen.

Die Automaten funktionieren ähnlich wie die Poststationen: In einem verschlossenen Fach liegen der PIN-Brief oder das hoheitliche Dokument. Die Behörde informiert die Person darüber und schickt ihr einen persönlichen Code. Mit dem Code öffnet die Person das Fach und entnimmt ihren PIN-Brief oder ihr neues hoheitliches Dokument. Ein Abholtermin bei der Behörde ist dann nicht mehr nötig.

Neu ab November 2024

Ab November 2024 soll der PIN-Brief für den Online-Ausweis der antragstellenden Person direkt übergeben werden, wenn sie einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel beantragt. Der PIN-Brief wird dann nicht mehr per Post verschickt.

Die rechtlichen Voraussetzungen dafür werden im November 2024 geschaffen. Die technische und organisatorische Umstellung des Verfahrens wird etwas Zeit benötigen. Mit der direkten Aushändigung des PIN-Briefs bei der Beantragung ist daher im Frühjahr 2025 zu rechnen.


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Als weitere Verbesserung werden am 1. November 2024 die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Direktversand geschaffen. Damit kann das hoheitliche Dokument vom Hersteller direkt an die Meldeanschrift der Person versendet werden, die es beantragt hat. Dieser Service erfolgt auf Wunsch der antragstellenden Person und ist gebührenpflichtig. Der Gang zur Behörde oder zu einem Ausgabeautomaten entfällt damit.

Wer möchte, nimmt also künftig neue Ausweisdokumente bequem zu Hause in Empfang. Voraussetzung ist, dass man zum Zustellzeitraum auch zuhause ist.

Neu ab Mai 2025

Ab Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen. Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen – und ein weiterer Termin im Amt.

Es wird somit einfacher, Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente zu beantragen. Informationen über das neue Verfahren zur Erstellung digitaler Lichtbilder stehen hier auf dem Personalausweisportal. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften auf seiner Internetseite veröffentlicht.


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