Pakete: Ab 2025 muss das Gewicht angegeben werden

Kleiner Hinweis für Leute, die ab dem Jahr 2025 Pakete versenden möchten. Bei den meisten dieser Pakete muss nun das Gewicht angegeben werden – andernfalls darf die Sendung nicht durch den Paketdienst befördert werden.


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Die Information ist mir vor Weihnachten hier und hier untergekommen. Pakete müssen vor dem Versand gewogen werden – das ist im Prinzip bereits heute bei den meisten Paketversendern der Fall.

Neu ist, dass wegen der Postgesetznovelle ab 2025 bei Paketen von 10 bis 20 kg Gewicht die Gewichtsangabe (PAN-Daten) auf der Sendung notiert werden muss. Bei Postaufklebern gibt es Auswahloptionen unter 10 kg, über 10 kg und über 20 kg. Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für Privatpakete. Sowohl DHL als auch Hermes haben diese Neuerung wohl in Mitteilungen kommuniziert (siehe folgende DHL-Mitteilung).

Paketkennzeichnung 2025

Die Frankfurter Rundschau hat hier alle erforderlichen Informationen zum Thema zusammen getragen. Hintergrund ist der Ansatz, gute Arbeitsbedingungen für die Zusteller zu schaffen. Dazu heißt es von der Bundesregierung:

Zum fairen Wettbewerb gehören auch gute Arbeitsbedingungen. Durch den wachsenden Online-Handel gilt das vor allem in der Paketbranche. Besonders schwere Pakete – ab einem Gewicht von 20 Kilogramm – sollen nur noch von zwei Zustellenden gemeinsam oder mit technischer Unterstützung ausgetragen werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerdestelle eingerichtet.


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