Warnung vor der "Hören Sie mich"-Telefonfalle

Stop - PixabayEs ist eine alte Masche, die Betrüger am Telefon ausnutzen wollen. Verbraucher und Verbraucherinnen werden angerufen und sollen mit Floskeln wie "hören sich mich?" dazu gebracht werden, mit "Ja" zu antworten. Ziel ist es, dieses Ja mitzuschneiden und dann einen Vertrag unterzuschieben. In Deutschland fehlt aber aus juristischer Sicht eine Vertragsgrundlage für einen solchen Vertrag. Hier hoffen die Betrüger auf die Unkenntnis der Opfer.


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Die Verbraucherzentrale warnt

Die Verbraucherzentrale hat bereits 2024 im Beitrag Abzocke am Telefon: Möglichst nicht "Ja" sagen! vor diesem Telefonbetrug gewarnt. Der Organisation gehen immer wieder Beschwerden von Verbrauchern und Verbraucherinnen zu, die sich über "angeblich am Telefon abgeschlossene Verträge" beschweren und sich unter Druck gesetzt fühlen.

Gemeinsames Merkmal aller Betroffenen ist der Umstand, dass sie bei einem Telefonanruf laut und deutlich "Ja" sagen sollten. Dazu stellen die Anrufer zum Beispiel Fragen wie: "Hören Sie mich?". Einige Tage später erhalten die Angerufenen Vertragsunterlagen oder Rechnungen. Der Absender behauptet, die Betroffenen hätten doch am Telefon zugestimmt. Kürzlich hat auch Focus Online diesen Beitrag zum Thema veröffentlicht.

Rechnungen nicht zahlen und sich wehren

Die Tricks der Betrüger sind so ausgebufft, dass eigentlich so gut wie jeder darauf hereinfällt. Wenn jemand anruft und der Angerufene sich mit "Hallo" meldet, und der Anrufer "Spreche ich mit ….?" fragt, wie lautet wohl die Antwort?

Ein Ja ist schnell ausgesprochen und kann missbraucht werden. Die Verbraucherzentrale schreibt: "Wir kennen Berichte, wonach im Extremfall das Telefonat so zusammengeschnitten wurde, dass das "Ja" an der passenden Stelle gesagt wurde, um einen Vertrag abzuschließen. Dabei hat es tatsächlich nie einen Vertragsschluss gegeben."

Die rechtliche Situation wird von der IHK-Frankfurt in diesem Beitrag aufgezeigt: "In solchen Fällen dürfte es bereits an einem wirksamen Vertragsschluss fehlen, da gerade keine Einigung stattgefunden hat, also keine zwei übereinstimmenden Willenserklärungen abgegeben wurden. Vielmehr wird ein Vertragsschluss nur durch Manipulation des Telefonmitschnitts suggeriert. Daher existiert auch keine entsprechende Zahlungspflicht, sodass Sie eine solche Rechnung auch nicht bezahlen sollte."

Juristen kennen zwar viele Winkelzüge. Aber selbst wenn man eine abgegebene Willenserklärung annimmt, ließe sich der Vertrag wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) als unwirksam anfechten. Dies weiß ein normaler Mensch aber nicht.

Die IHK Frankfurt stellt in ihrem Beitrag Handlungsanweisungen und ein Musterschreiben zum Widerspruch für Betroffene bereit und rät auch, was man sonst unternehmen sollte. Ich würde Anzeige wegen Betrug erheben.


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Auch die Verbraucherzentrale schreibt in diesem Artikel: "Deshalb die gute Nachricht: Sollte Ihnen so etwas passieren, müssen Sie die Rechnung nicht zahlen. Sie sollten sie jedoch auch nicht einfach ignorieren, sondern sich dagegen wehren. Dazu können Opfer die kostenlosen Musterbriefe, die im Artikel bereitgestellt werden, verwenden.

Bei solchen Anrufen sollte sich Datum, Uhrzeit und Inhalt bzw. Zweck des Telefonats notiert werden. Ich setze darüber hinaus regelmäßig eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur über den Werbeanruf ab.


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3 Antworten zu Warnung vor der "Hören Sie mich"-Telefonfalle

  1. Karsten sagt:

    Unternehmen, die die kriminelle Energie aufbringen, ein Telefonat ohne Einwilligung mitzuschneiden und dann noch den Mitschnitt fälschen, lassen sich bestimmt nicht davon abhalten, dass man nicht „Ja" sagt. Das macht im Zweifel die KI für einen. Widerspruch, Anzeige und fertig.

  2. aus dem Rhein-Main Gebiet sagt:

    Was auch hilft / helfen soll, indem man sich am Telefon mit einem Dummynamen meldet. Beispielsweise:
    Krematorium zur bösen Hölle.

    Ein guter Freund hat auch folgende Vorgehensweise durchgeführt:
    Er hat sich mit mit einer Kinderstimme am Telefon gemeldet und folgendes losgelassen:
    "A*spammer A*spammer"
    Es wurde dann ganz schnell aufgelegt.

    Achso , von wegen Anzeige durch sogenannte Abzocker. Sollen Sie doch klagen.

  3. Charlie sagt:

    Telefonmitschnitte sind doch eh verboten?

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