Ab dem 9. Oktober 2025 wird der sogenannte IBAN-Namensabgleich bei Überweisungen für die Banken verpflichtend. Das wurde von der EU so beschlossen und soll Missbrauch verhindern. Hier einige Informationen zu dieser kommenden Neuerung.
Anzeige
Ganz früher, als Überweisungen noch durch Überweisungsträger beauftragt wurden, waren die Banken verpflichtet, die angegebenen Kontonummer mit dem Namen des Empfängers auf dem Träger abzugleichen. Mit den elektronischen Überweisungen ist das entfallen, die Kunden sind selbst dafür verantwortlich, die korrekte IBAN für den Empfänger anzugeben. Und hier droht Missbrauch – gefälschte Rechnungen, auf denen eine ausländische IBAN als Zielkonto einer Firma angegeben ist. Eine Überweisung für eine Reise auf ein solches Betrügerkonto, und das Geld ist weg.
Genau dieser Betrugsmasche, dass einem vermeintlich bekannten Namen die IBAN eines in- und ausländischen Betrügerkontos zugeordnet und für Überweisungen missbraucht wird, soll nun EU-weit ein Riegel vorgeschoben werden. Bei jeder Überweisung müssen die Banken ab dem 9. Oktober 2025 die angegebene IBAN sowie den angegebenen Namen des Empfängers mit den Bankdaten des Zielkontos abgleichen.
Belgische Banken haben bereits im Juli 2025 mit der sogenannten VoP-Prüfung (Verification of Payee) begonnen, wie man hier lesen kann. Dabei vergleicht die Bank des überweisenden Kunden die angegebene IBAN und den Empfängernamen mit den Daten, die die Zielbank gespeichert hat. Dabei gibt es dann eine Art Ampelsystem, was dem überweisenden Bankkunden das Prüfergebnis signalisiert.
- Grüne Ampel (Match): IBAN und Name stimmen mit dem Zielkonto überein
- Gelbe Ampel (Close-Match): Es gibt Abweichungen, der korrekte Empfängername wird zurückgegeben
- Rote Ampel (No-Match): Es wurde keine Übereinstimmung gefunden (ohne Rückgabe des korrekten Empfängernamens)
Nach Erhalt des Ergebnisses können die überweisenden Bankkunden auf Basis der oben skizzierten Ampel entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren. Das hat Folgen für die Frage, wer für fehlerhafte Überweisungen haftet.
- Gibt der Kunde eine Überweisung frei, obwohl eine rote Ampel (No-Match) oder eine gelbe Ampel (Close-Match) gezeigt wurde, haftet die Bank nicht und der Absender des Geldes muss Fehlüberweisungen tragen.
- Wird eine grüne Ampel angezeigt, es kommt aber zu einer Fehlbuchung, muss die ausführende Bank haften.
Die Datev hat in diesem Beitrag das gesamte Verfahren sehr gut beschrieben. Eine weitere, technischere Beschreibung gibt es hier. Eine Zusammenfassung der Angelegenheit mit dem Hinweis, dass immer noch Missbrauch gibt (wenn das Opfer zur Freigabe einer Überweisung überredet wird), findet sich bei heise.
Anzeige
Ich sehe gelb… ;)
Umlaute, unvollständige Vornamen, Abkürzungen, Titel, Buchabenddreher… für Privatpersonen werden sicherlich sehr viele kleinere Abweichungen (besonders bei Überweisungen mit der Handy-Tastatur) beim Adressaten zu "Close-Match" führen, und bestimmt auch hier und da mal schlechter. Das trainiert doch wieder ganz prima auch in Richtung Rot ("Ach, wird schon stimmen"), analog zu "Sind sie sicher?" bei Microsoft.
Was passiert eigentlich bei Oder-Konten mit zwei Inhabern?