Warnung: Ärger mit Treppenlift-Angeboten

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor unseriösen Anbietern von Treppenliften. Eine bundesweite Umfrage der Verbraucherzentralen bestätigt die schlechte Erfahrungen mit Treppenlift-Anbietern. Der Markt wird von wenigen Herstellern dominiert, deren Vertragskonditionen, trotz mehrerer Gerichtsurteile, erhebliche Mängel bei Widerrufsrecht, Vertragsdurchführung und Rückgaberecht aufweisen.  Dass Lifte gemietet oder gebraucht gekauft werden können, ist wenig bekannt.


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Treppenlifte bieten hoch betagten und bewegungseingeschränkten Menschen zwar die Chance, alle Etagen im Haus weiter zu nutzen. Aber mit dem Slogans wie „Freie Fahrt ins Leben" ist es nicht weit her, die Aussagen in Werbeprospekten halten oft nicht, was sie versprechen. Mit der teuren Technik haben einige Verbraucher:innen schlechte Erfahrungen gemacht und wenden sich deswegen regelmäßig an die Verbraucherzentralen.

Mit Beschwerden über grenzwertige Vertriebsmaschen, Verweigerung von Widerrufsrechten, mangelhaften Einbau und unzureichenden Service nach der Übergabe der Lifte haben Verbraucher:innen dieses Jahr den Weg in die Verbraucherzentralen gefunden. Eine bundesweite Verbraucherbefragung bestätigt nun erhebliche Mängel in dieser weitestgehend unbeachteten Branche. Eines der Hauptprobleme ist, dass der Markt im Wesentlichen von wenigen Anbietern, die in der Regel keine Hersteller sind, dominiert wird: „Ein Marktführer etwa tritt mit fünf unterschiedlichen Marken an, die sich als eigenständige Firmen präsentieren. Mit nur einer Handvoll weiterer Mitbewerbern im Marktsektor Treppenlifte steht so eine große Nachfrage wenigen Anbietern gegenüber", sagt Matthias Bauer, Experte für Bauen, Wohnen und Energie der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Abzocke, technische Mängel, wenig Alternativen

Bei hohen Anschaffungskosten von bis zu 15.000 EUR für einen Treppenlift beschwerten sich Verbraucher:innen immer wieder über erhebliche Mängel und schilderten konkret, dass Lifte nicht wie besprochen eingebaut wurden, Liefertermine nicht eingehalten wurden, Nachbesserung schleppend oder überhaupt nicht möglich waren. Auch die Nachsorge durch die Anbieter wurde kritisch betrachtet. Kundendienste waren nicht oder schlecht erreichbar, Wartungsverträge wurden als „Abzocke" und Ersatzteile als überteuert bezeichnet. Teile mussten im europäischen Ausland bestellt werden mit zum Teil langen Lieferzeiten. Eine Katastrophe für eine Verbrauchergruppe, die zwingend auf den Lift angewiesen ist.

Um einen besseren Überblick über die Gesamtsituation zu bekommen, haben die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Berlin und Sachsen eine bundesweite Verbraucherbefragung gestartet. Die Ergebnisse liegen nun vor und bestätigen die Erfahrungen aus dem Beratungsalltag: Die Treppenlift-Branche bringt vielen Menschen mehr Ärger als Erleichterung ins Haus.

Mangelhafte Aufklärung über Widerrufsrechte & AGB

Viele Verbraucher:innen gaben an, nicht ausreichend über Widerrufsrechte und Geschäftsbedingungen informiert worden zu sein. Anbieter hatten behauptet, dass es sich bei den Treppenliftverträgen um sogenannte Werklieferungsverträge handeln würde, bei denen es kein Widerrufsrecht gäbe, da Teile des Liftes individuell für den Einbau angepasst werden müssen. Dieser Rechtsauffassung sind schon die Landgerichte Münster und Düsseldorf entgegengetreten. Zuletzt hat das Landgericht Bielefeld Treppenliftverträge in seinem Urteil vom 22.05.2020 als Werkverträge eingestuft, da es bei Treppenliften in erster Linie um den Einbau einer funktionierenden Anlage gehe und nicht um den Verkauf von Einzelteilen. Ohne Einbau ist der Treppenlift für Verbraucher:innen sinnlos. Bei Werkverträgen, die außerhalb der Geschäftsräume, also etwa zu Hause, geschlossen werden, gibt es immer ein Widerrufsrecht. Das Urteil des LG Bielefelds hat das Oberlandesgericht Hamm am 10.12.2020 in seinem Berufungsurteil bestätigt.

Andere Befragte bemängelten Quietschgeräusche oder Ruckeln bei der Benutzung, Defekte an Bedienelementen der Sitzeinheit, fehlerhaften Einbau, geborstene Treppensteine durch den Einbau oder fehlende Planunterlagen. Fragen nach Rückgabe-/Rückkaufmöglichkeit zeigten, dass die Lifte meistens nicht lange bei Verbraucher:innen laufen und im Verhältnis zur Nutzungsdauer unverhältnismäßig teuer sind. Weniger als die Hälfte der Befragten gab an, dass ihr Anbieter ihnen eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt habe. „Aus unserer Beratung ist bekannt, dass Lifte nur kurze Zeit benutzt werden, da sich der Gesundheitszustand der Nutzer oft schnell verschlechtert. Deshalb ist aus Sicht der Verbraucherzentrale wichtig, Verbraucher:innen darüber aufzuklären, dass es auch möglich ist, Treppenlifte zu mieten oder gebraucht zu kaufen", erklärt Bauer weiter.

Mehr Informationen rund ums Thema Treppenlift haben wir hier zusammengestellt: www.vz-bw.de/node/10711


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