Der Anbieter Klarna ermöglicht komfortabel Käufe in Online-Shops zu bezahlen. Leider gibt es bei Klarna eine fiese Falle, auf die die Marktbeobachtung der Verbraucherzentrale hinweist. Bei einem Rechnungskauf und Bezahlung über Klarna muss man ganz genau aufpassen, dass der Verwendungszweck zwischen Rechnung und Klarna-Zahlungsanweisung übereinstimmt. Bei Abweichungen droht eine Rückbuchung und es könnten Mahnkosten auf den Käufer zukommen. Bei der Verbraucherzentrale gibt es immer wieder Beschwerden von Verbrauchern und Verbraucherinnen über den Rechnungskauf beim Online-Bezahldienstleister Klarna, wo plötzlich Inkassounternehmen die Forderungen mit Gebührenaufschlag eintreiben wollen. Die Details habe ich drüben im IT-Blog behandelt
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