Smart Meter und Eigentümerwechsel: Realsatire Deutschland 2026

Stop - PixabayDerzeit werden in Deutschland ja sogenannte Smart Meter als intelligente Messeinrichtungen für den Stromverbrauch propagiert. Wie in Deutschland so üblich, hakt es beim Rollout an allen Ecken und Enden, die Versorger kommen nicht in die Hufe. Ein Glück, muss ich sagen, denn der Sachverhalt, auf den ich die Tage gestoßen bin, ist so unglaublich, dass ich es für Fake hielt. Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel muss das Smart Meter ausgebaut und durch ein neues Gerät ersetzt werden.

Smart Meter in Deutschland

Zuerst einmal eine kurze Begriffserklärung. Ein Smart Meter ist die englische Bezeichnung für einen intelligenten Stromzähler. Dieser besteht  aus einer digitalen Messeinrichtung und einem sicheren Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Diese Messeinrichtung zeichnet den Energieverbrauch in kurzen Abständen auf und sendet diese Daten automatisch an den Netzbetreiber.

Smart Meter
Smart Meter-Beschreibung von Eon

Eine manuelle Ablesung ist damit, im Gegensatz zu den alten analogen Ferraris-Zählern oder den neuerdings auch eingebauten digitalen Stromzählern, nicht mehr erforderlich. Eon begründet den Einbau der Smart Meter so: "Die Energiewende braucht ein digitales
Energiesystem – Smart Meter sind dafür das Rückgrat." und reklamiert 1 Million Smart Meter-Kunden in Deutschland.

Zuständig für den Einbau ist der Netzbetreiber bzw. Versorger. Smart Meter schaffen, so schreibt Eon, bei jedem einzelnen Haushalt die Grundlage für ein flexibles, zukunftsfähiges Energiesystem – und treiben gleichzeitig die Energiewende im ganzen Land voran. Bis 2032 soll der flächendeckende Einbau vollendet sein.

Klingt doch gut, auch wenn die Kosten deutlich höher als bei den alten analogen Ferraris-Zählern oder Digitalzählern liegen dürfen. Zudem kommen die Netzbetreiber mit dem Rollout nicht nach.

Glücklicherweise ist die Pflicht zum Einbau eines Smart Meters nur auf Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Stromverbrauch, auf Solaranlagen mit einer Leistung größer 7 kWh, sowie auf Haushalte mit Großverbrauchern (Wärmepumpe, Wallbox) begrenzt. Die Verbraucherzentrale hat in diesem Beitrag die Randbedingungen aufgeführt. Auch der ADAC hat hier die Details zusammen getragen. Die vollständige Übersicht gibt es bei der Bundesnetzagentur. Und hier gibt es von 1komma5 eine ganze Ladung Argumente, warum es den Smart Meter unbedingt braucht.

Realsatire bei Eigentümer-/Mieterwechsel

Ich kannte es bisher so: Du ziehst als Mieter oder Hausbesitzer aus, und meldest das beim Energieversorger. Der neue Mieter oder Hauskäufer wird beim Energieversorger vorstellig, bekommt einen Vertrag und wird mit Zählerstand X dann vom Versorger abgerechnet. Bei Smart Metern ist das aber passé, wie ich die Tage in nachfolgendem Tweet gelernt habe.

Smart Meter und Eigentümerwechsel

Der Ersteller des Tweets ist Besitzer einer Wohnung, in der ein Smart Meter für die Erfassung des Stromverbrauchs verbaut ist. Jetzt hat der Wohnungsbesitzer diese verkauft. Der Käufer der Wohnung wollte einen Vertrag mit Octopus Energy abschließen und der vorhandene Smart Meter sollte übernommen werden. Klingt irgendwie logisch, ist aber in Deutschland nicht machbar. Das Prozedere:

  • Der alte Vertrag des bisherigen Wohnungsbesitzers wird gekündigt.
  • Der Messstellenbetreiber (Energieversorger) baut den Smart Meter aus und einen normalen digitalen Stromzähler ein.

Der Käufer der Wohnung muss nun erneut ein Smart Meter beantragen und auf dessen Installation waren. Wird bis zur Montage Wochen oder Monate dauern und ist bürokratischer Aufwand, der die Kosten treibt. Ist aber derzeit gesetzliche Auflage in Deutschland.

Ich hielt den Tweet erst für Fake oder Satire, da diese Prozedur auch für Mieterwechsel in Mietwohnungen gilt. Aber auf der Seite energy metering findet sich folgende Information (aus obigem Tweet):

Was passiert beim Umzug?

Beim Umzug wird der Messstellenvertrag automatisch beendet. Eine Vertragsübernahme durch Nachmieter*innen ist derzeit gesetzlich nicht möglich.

Bei einem Umzug der Person, auf die der Stromvertrag läuft, wird der Vertrag automatisch zum Auszugsdatum beendet. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.

Leider ist es nicht möglich, dass ein Nachmieter oder eine Nachmieterin den bestehenden Vertrag übernimmt – selbst dann, wenn alle Beteiligten einverstanden wären. Das Smart Meter kann daher nicht einfach weiterbetrieben werden.

Der Grund liegt in der aktuellen gesetzlichen Struktur: Messstellenverträge sind personen- und nicht objektgebunden. Das bedeutet, dass beim Wechsel der Bewohner*innen ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.

Wir wissen, dass diese Regelung in der Praxis nicht sinnvoll ist. Energy Metering setzt sich jedoch aktiv für eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Ein eigenes Team steht dazu im Austausch mit politischen Entscheidungsträger*innen, um langfristig flexiblere Lösungen zu ermöglichen.

Das hältst Du im Kopf nicht aus – kann keiner mehr in Deutschland Gesetze machen, die auch praxisgerecht umgesetzt werden können? Der obige Sachverhalt lässt sich nur als Realsatire betrachten, zeigt aber, was in Deutschland schief läuft. Und ich bin nicht so optimistisch, dass sich das bald bessert. Denn gerade sozialisieren wir Generation ChatGPT, die das Denken auch noch abgibt und notfalls "aber ChatGPT hat doch gesagt" argumentiert.

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4 Kommentare zu Smart Meter und Eigentümerwechsel: Realsatire Deutschland 2026

  1. Jens sagt:

    Mein alter analoger Zähler sollte auch vor einer Woche getauscht werden. Hab einen Termin von Bayernwerk an dem ich zuhause sein sollte bekommen. Zwischen 9 und 13 Uhr – das geht ja halbwegs, besser als bei der Telekom :-)

    Joa, nur an dem Tag passierte – nichts
    Bei Bayernwerk nachgefragt was da los ist, dann bekommt man einfach eine Standard Mail mit 5 „möglichen Punkten" weshalb man sie kontaktiert hat. Nur einer hat dann zugetroffen.
    Man soll sich doch beim Dienstleister melden warum es nicht geklappt hat.

    Gut, dann bleibt es halt ein alter Ferraris Zähler, warum soll ich mich denn damit auseinandersetzen wenn es der Netzbetreiber nicht auf die Reihe bekommt.

  2. R.S. sagt:

    Das dürfte für alle Änderungen gelten.
    Beispielsweise auch bei einerSchenkung oder Vererbung einer Wohnung/eines Hauses.

    Oder man nehme den Fall, das sich ein Paar trennt, der Vertrag läuft auf Person 1, aber die zieht aus der Wohnung aus und Person 2 bleibt in der Wohnung.
    Dann wird der Zähler ausgetauscht!

    Echt absurd!

    Wenn der Vertrag personenbezogen ist, wie schließt man einen Vertrag als Eigentümergemeinschaft ab?
    Beispielsweise die Wohnung gehört 2 Personen zu je 50%
    Auf welche der beiden Personen läuft der Vertrag?

  3. TomCat sagt:

    Hauptsache die Verwaltungsvorschriften werden eingehalten ….

  4. Alzheimer sagt:

    Mal wieder ein Beweis dafür, dass intelligentes Leben immer seltener wird – und bei den Gesetzgebern wohl schon vollständig ausgestorben ist.

    Landen die SmartMeter dann eigentlich als Beispiel für Ressourcenverschwendung auf dem Schrottplatz oder muss der Mieter/Eigentüber beim Umzug das Teil selbst abklemmen und bekommt eine eine Bildanleitung, wie er das Teil in der neuen Wohnung verkabeln soll ;)

    Vermutlich muss man aber mit dem Umzug so lange warten, bis in ein paar Monaten ein Eon-Elektriker vorbei kommt…

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