Smart Meter und Eigentümerwechsel: Realsatire Deutschland 2026

Stop - PixabayDerzeit werden in Deutschland ja sogenannte Smart Meter als intelligente Messeinrichtungen für den Stromverbrauch propagiert. Wie in Deutschland so üblich, hakt es beim Rollout an allen Ecken und Enden, die Versorger kommen nicht in die Hufe. Ein Glück, muss ich sagen, denn der Sachverhalt, auf den ich die Tage gestoßen bin, ist so unglaublich, dass ich es für Fake hielt. Bei einem Mieter- oder Eigentümerwechsel musste das Smart Meter ausgebaut und durch ein neues Gerät ersetzt werden.

Smart Meter in Deutschland

Zuerst einmal eine kurze Begriffserklärung. Ein Smart Meter ist die englische Bezeichnung für einen intelligenten Stromzähler. Dieser besteht  aus einer digitalen Messeinrichtung und einem sicheren Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway). Diese Messeinrichtung zeichnet den Energieverbrauch in kurzen Abständen auf und sendet diese Daten automatisch an den Netzbetreiber.

Smart Meter
Smart Meter-Beschreibung von Eon

Eine manuelle Ablesung ist damit, im Gegensatz zu den alten analogen Ferraris-Zählern oder den neuerdings auch eingebauten digitalen Stromzählern, nicht mehr erforderlich. Eon begründet den Einbau der Smart Meter so: "Die Energiewende braucht ein digitales Energiesystem – Smart Meter sind dafür das Rückgrat." und reklamiert 1 Million Smart Meter-Kunden in Deutschland.

Zuständig für den Einbau ist der Netzbetreiber bzw. Versorger. Smart Meter schaffen, so schreibt Eon, bei jedem einzelnen Haushalt die Grundlage für ein flexibles, zukunftsfähiges Energiesystem – und treiben gleichzeitig die Energiewende im ganzen Land voran. Bis 2032 soll der flächendeckende Einbau vollendet sein.

Klingt doch gut, auch wenn die Kosten deutlich höher als bei den alten analogen Ferraris-Zählern oder Digitalzählern liegen dürfen. Zudem kommen die Netzbetreiber mit dem Rollout nicht nach.

Glücklicherweise ist die Pflicht zum Einbau eines Smart Meters nur auf Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Stromverbrauch, auf Solaranlagen mit einer Leistung größer 7 kWh, sowie auf Haushalte mit Großverbrauchern (Wärmepumpe, Wallbox) begrenzt. Die Verbraucherzentrale hat in diesem Beitrag die Randbedingungen aufgeführt. Auch der ADAC hat hier die Details zusammen getragen. Die vollständige Übersicht gibt es bei der Bundesnetzagentur. Und hier gibt es von 1komma5 eine ganze Ladung Argumente, warum es den Smart Meter unbedingt braucht.

Realsatire bei Eigentümer-/Mieterwechsel

Ich kannte es bisher so: Du ziehst als Mieter oder Hausbesitzer aus, und meldest das beim Energieversorger. Der neue Mieter oder Hauskäufer wird beim Energieversorger vorstellig, bekommt einen Vertrag und wird mit Zählerstand X dann vom Versorger abgerechnet. Bei Smart Metern ist das (zumindest im aktuellen Fall) aber passé, wie ich die Tage in nachfolgendem Tweet gelernt habe.

Smart Meter und Eigentümerwechsel

Der Ersteller des Tweets ist Besitzer einer Wohnung, in der ein Smart Meter für die Erfassung des Stromverbrauchs verbaut ist. Jetzt hat der Wohnungsbesitzer diese verkauft. Der Käufer der Wohnung wollte einen Vertrag mit Octopus Energy abschließen und der vorhandene Smart Meter sollte übernommen werden. Klingt irgendwie logisch, ist aber in Deutschland nicht machbar. Das Prozedere:

  • Der alte Vertrag des bisherigen Wohnungsbesitzers wird gekündigt.
  • Der Messstellenbetreiber (Energieversorger) baut den Smart Meter aus und einen normalen digitalen Stromzähler ein.

Der Käufer der Wohnung muss nun erneut ein Smart Meter beantragen und auf dessen Installation waren. Wird bis zur Montage Wochen oder Monate dauern und ist bürokratischer Aufwand, der die Kosten treibt. Ist aber derzeit gesetzliche Auflage in Deutschland.

Ich hielt den Tweet erst für Fake oder Satire, da diese Prozedur auch für Mieterwechsel in Mietwohnungen zutreffen dürfte. Aber auf der Seite energy metering findet sich folgende Information (aus obigem Tweet):

Was passiert beim Umzug?

Beim Umzug wird der Messstellenvertrag automatisch beendet. Eine Vertragsübernahme durch Nachmieter*innen ist derzeit gesetzlich nicht möglich.

Bei einem Umzug der Person, auf die der Stromvertrag läuft, wird der Vertrag automatisch zum Auszugsdatum beendet. Eine separate Kündigung ist nicht erforderlich.

Leider ist es nicht möglich, dass ein Nachmieter oder eine Nachmieterin den bestehenden Vertrag übernimmt – selbst dann, wenn alle Beteiligten einverstanden wären. Das Smart Meter kann daher nicht einfach weiterbetrieben werden.

Der Grund liegt in der aktuellen gesetzlichen Struktur: Messstellenverträge sind personen- und nicht objektgebunden. Das bedeutet, dass beim Wechsel der Bewohner*innen ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.

Wir wissen, dass diese Regelung in der Praxis nicht sinnvoll ist. Energy Metering setzt sich jedoch aktiv für eine Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Ein eigenes Team steht dazu im Austausch mit politischen Entscheidungsträger*innen, um langfristig flexiblere Lösungen zu ermöglichen.

Zumindest in der obigen Konstellation schlägt das Szenario zu, dass das Smart Meter ausgebaut oder deaktiviert werden muss. Die Begründung "gesetzlicher Zwang" wurde oben ja geliefert. Das hältst Du im Kopf nicht aus – kann keiner mehr in Deutschland Gesetze machen, die auch praxisgerecht umgesetzt werden können? Der obige Sachverhalt lässt sich nur als Realsatire betrachten, zeigt aber, was in Deutschland schief läuft. Und ich bin nicht so optimistisch, dass sich das bald bessert. Denn gerade sozialisieren wir Generation ChatGPT, die das Denken auch noch abgibt und notfalls "aber ChatGPT hat doch gesagt" argumentiert.

PS: Ich bin immer noch nicht sicher, ob obige Realsatire ein Einzelfall oder eine spezielle Konstruktion ist. Gegen Einzelfall spricht die Verlautbarung, die ich oben zitiert habe. Für einen normalen Kunden ist diese Situation imho aber kaum beherrschbar.

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94 Kommentare zu Smart Meter und Eigentümerwechsel: Realsatire Deutschland 2026

  1. Jens sagt:

    Mein alter analoger Zähler sollte auch vor einer Woche getauscht werden. Hab einen Termin von Bayernwerk an dem ich zuhause sein sollte bekommen. Zwischen 9 und 13 Uhr – das geht ja halbwegs, besser als bei der Telekom :-)

    Joa, nur an dem Tag passierte – nichts
    Bei Bayernwerk nachgefragt was da los ist, dann bekommt man einfach eine Standard Mail mit 5 „möglichen Punkten" weshalb man sie kontaktiert hat. Nur einer hat dann zugetroffen.
    Man soll sich doch beim Dienstleister melden warum es nicht geklappt hat.

    Gut, dann bleibt es halt ein alter Ferraris Zähler, warum soll ich mich denn damit auseinandersetzen wenn es der Netzbetreiber nicht auf die Reihe bekommt.

  2. R.S. sagt:

    Das dürfte für alle Änderungen gelten.
    Beispielsweise auch bei einerSchenkung oder Vererbung einer Wohnung/eines Hauses.

    Oder man nehme den Fall, das sich ein Paar trennt, der Vertrag läuft auf Person 1, aber die zieht aus der Wohnung aus und Person 2 bleibt in der Wohnung.
    Dann wird der Zähler ausgetauscht!

    Echt absurd!

    Wenn der Vertrag personenbezogen ist, wie schließt man einen Vertrag als Eigentümergemeinschaft ab?
    Beispielsweise die Wohnung gehört 2 Personen zu je 50%
    Auf welche der beiden Personen läuft der Vertrag?

    • Viktor sagt:

      Auf gar keinen reale Person sondern als Eigentümergemeinschaft.
      Die WEG ist eine natürliche Person und kann mit Beschluss Veträge beschließen.
      Ihr haftet dann auch als WEG

  3. TomCat sagt:

    Hauptsache die Verwaltungsvorschriften werden eingehalten ….

  4. Alzheimer sagt:

    Mal wieder ein Beweis dafür, dass intelligentes Leben immer seltener wird – und bei den Gesetzgebern wohl schon vollständig ausgestorben ist.

    Landen die SmartMeter dann eigentlich als Beispiel für Ressourcenverschwendung auf dem Schrottplatz oder muss der Mieter/Eigentüber beim Umzug das Teil selbst abklemmen und bekommt eine eine Bildanleitung, wie er das Teil in der neuen Wohnung verkabeln soll ;)

    Vermutlich muss man aber mit dem Umzug so lange warten, bis in ein paar Monaten ein Eon-Elektriker vorbei kommt…

  5. robbi sagt:

    Passt doch.
    Das Prozedere bildet die Energiewende doch quasi metaphorisch perfekt ab..
    Und reichlich Nachschub für die Elektroschrotthalden in Accra gibts auch…..

    • Werner sagt:

      Nicht direkt die Energiewende, sondern den Bürokratismus, der durch unklar formulierte oder undurchdachte Gesetze angeheizt wird.
      Ja, unter Umständen braucht man mit einer eigenen EE-Anlage oder einer WP ein Smartmeter. Diese sollen langfristig aber allen Haushalten eingebaut werden, weil man damit ja Strom sparen kann. Das ist wie beim Auto, der ständige Blick auf die Tankuhr senkt auch den Kraftstoffverbrauch und außerdem schaltet der Bordcomputer automatisch nicht notwendige Verbraucher ab, wenn der Fahrer gerade Vollgas gibt.

  6. GüntherW sagt:

    Bei meinem Schwiegervater hatte sich das "Smartmeter/moderne Messeinrichtung" beim letzten Stromausfall teilweise aufgehangen bzw. ich musste die Schnittstelle zum Auslesen der wieder aktivieren, was aus meiner Sicht ein absolutes No-Go ist und das Ding aus meiner Sicht für die Nutzung disqualifiziert, weil man will es ja nicht wie ein kleines Kind ständig aufpassen. Wenn dann mal ein Stromausfall passiert und man es nicht mitbekommt.

    Selbst das Freischalten der Schnittstelle….. Das Freischalten der Schnittstelle erfolgt mit Lichtsignalen, was mit die denkbar dümmste Steuerungsform ist die man sich vorstellen kann. Das bekommen normale Leute schwer hin. Ich hab damals schon ewig rumgemehrt um überhaupt die Funktion freizuschalten. Ich hab da fast eine Stunde rumgeübt bis ich raushatte, wie man das Ding am besten bediehnt. Dann fällt der Strom nach 1 Jahr mal aus, man hat vieles schon wieder vergessen.

    Natürlicht gibt es beim Einbau nicht mal eine Anleitung für das Ding. Nächste Woche wird der Strom abgeschaltet, mal schauen was da passiert.

    Ich will jetzt gar nicht vom Ablesen anfangen, selbst da ist es ein massiver Rückschritt. Früher konnte man den Verbrauch ablesen, evtl. hahebn die Leute immer mit der Nachkommastelle Probleme gehabt. Jetzt kann man es teilweise gar nicht mehr gut lesen bzw. je nach Einstellung wechselt das Ding auch ständig zwischen Einspeisung und Verbrauch, was einige auch nicht kapieren.

    Die Dinger sind absoluter Schrott.

    • Stefan F sagt:

      Gibt verschiedene Hersteller und verschiedene Modelle. Hab jetzt kein Problem mit der Bedienung an sich, aber mich interessiert auch sehr wer sich warum für diese aufwendigen optischen Schnittstellen entschieden hat. Ich vermute hat was mit elektrischer Isolation zu tun. Würde das Leben ja viel einfacher machen einfach nen Kabel dran zu stecken, um seine Daten digital erfassen zu können.

      • Itchy sagt:

        Ich denke es geht auch darum, das sich niemand mal eben, besonders bei großen Mehrfamilienhäusern, erweiterten Zugriff auf die Dinger verschafft. Hab seid 2 Jahren so ein Moped mit LTE, vorher eine MME. Was mich daran wirklich nervt ist, das die Dinger nen Taschenrechner Display aus den 80ern hat das sich mega schlecht ablesen läßt. Anstelle die ganzen Werte ät a glance zu präsentieren.. aber das ist ja bei Verkaufsautomaten auch nicht anders … Controlling vs. Ui/Ux

        Witzchen nebenbei. Frag ich den guten Mann der damals die MME eingebaut hat so ganz scheinheilig: Wofür ist das Gerät denn jetzt? – Das hilft Ihnen beim Stromsparen! – Aha. Und wie? – das finden sie alles online! Tüssi…

        • GüntherW sagt:

          Für die Zugriffsberechtigung ist ja EIGENTLICH der PIN da.Wobei ich den PIN deaktiviert habe, weil man halt den PIN mit der Taschenlampe eingeben muss. Das wollte ich mir ersparen, auch wenn ich ansonsten sowas gerne absichere…

          Für das Stromsparen WÄRE das Gerät ja ganz nett, weil es halt den Momentverbrauch anzeigt. Wobei dir der Momentverbrauch auch nichts bringt, weil einige Verbrauchter takten und du brauchst den Durschnittsverbrauch,

          AUF der anderen Seite ist es genau dafür wieder nicht gut geeignet, weil der **** keine Nachkommastelle mehr anzeigt. Beim Ferraris Zähler hast du am Abend den genauen Zählerstand notiert, am morgen wieder und konntest da die Grundlast in der Nacht ermitteln.

          Der neue Zähler hat irgendein Messmenü (was vermutlich auch Scheiße ist), aber da muss man wieder kompliziert mit der Taschenlampe rumwedeln….

          Wer stromsparen will, der hatte mit den Ferraris-Zählern kein Problem und war sogar noch besser dran. Musst halt jede Woche/Monat/Tag mal in den Keller gehen und den Zählerstand aufschreiben. Bei dem neuen Ding kannst du zwar eine Erfassungseinheit drafpacken (SPOILER: So einfach ist es auch nicht) und hast den den Momentverbrauch und Historie. In dem Moment ist es ganz hilfreich, aber nichts was mit Ferraris auch gegangen wäre. Du brauchst zum Stromsparen auch nicht den Live-Verbrauch.

          • Werner sagt:

            Ich denke, ihr schreibt nicht über Smartmeter (digitale Messeinrichtung mit einem sicheren Kommunikationsmodul, s.o.). Die kann man dann beim Messstellenbetreiber online abfragen.
            Was heute meist eingebaut wird, sind elektronische Zähler. Die zeigen in der Grundeinstellung nur den Zählerstand an, nach Freischaltung mit PIN über die optische Schnittstelle (manche Geräte haben auch zusätzlich eine physische Taste) können mehr Daten abgefragt werden. Mit einem Lesekopf kann man den Zähler auch digital auslesen und damit seine Homeautomatisation selbst füttern.

          • Stefan F sagt:

            Hm, mit dem korrekten Equipment brauchst du weder ein Online Konto bei deinem Strom-Anbieter (viele bieten diese Option eh nicht), noch muss man irgendetwas lokal ablesen.
            Genau dafür ist die optische Schnittstelle. Ja, den Leser muss man sich erst besorgen, aber dann hast du sehr detaillierte Info zu Momentanverbrauch, Phasen, alles was das Herz begehrt. Nicht nur den groben Stand am Ende des Tages. Ca. 20-30€.

    • Karl Wester-Ebbinghaus sagt:

      Zur Verteidigung sei zu sagen, dass Smart Meter und das Gateway nach langem hin und her vom BSI vorläufig freigegeben sind.

      In Barcelona hab ich einen Freund und es gibt dort nur Smart Meter völlig selbstverständlich und keine Probleme damit. Alle diese Geräte können zentral für den Kunden auf einer Webseite abgelesen werden. Unabhängig vom Anbieter der Elektrizitätsversorgung.

      Wir wollen es offenbar nicht smart

      • Steter Tropfen sagt:

        Goiiil, alle Daten sämtlicher Stromverbraucher zentral auf einer Website abrufbar! Da ist es keine Frage, ob das gehackt wird, sondern wie bald. Ist das smart!

  7. Rene sagt:

    Leute! Hört doch auf so eine Panik zu machen.
    Das ist schon immer so.
    Auch mit einem Ferrariszähler war es nicht möglich einen Stromliefervertrag zu übernehmen.

    Das Smartmeter (Welches auch nur ein elektronischer Zähler ist, an dessen RS485-Schnittstelle ein Kommunikationsmodul hängt) ist Objektbezogen und gehört dem Messstellenbetreiber.
    Der Liefervertrag kommt mit einem Abrechnungsunternehmen zustande, welches Bezug, Abgabe und Abrechnung vollzieht.

    Die Trennung war notwendig mit der Liberalisierung und der Teilng zwischen Netzbetreiber und Lieferer.
    Nein, das Smartmeter wird auch nicht ausgebaut.
    Was passieren KANN: Das Kommunikationsmodul – es ist ein LTE-Gateway enthalten – wird demontiert und stillgelegt.
    Grund dafür: Kostet nunmal Gebühren beim Mobilfunkdienstleister.

    Also alles nur heiße Luft.

    • Stefan F sagt:

      Mir war bis vir einiger Zeit war mir auch nicht klar, dass digitaler Zähler und Snartmeter nicht dasselbe sind. Nur durch das Gateway wird es einer.

      Und bei dem Mangel an digitalen Zählern in Deutschland und der dafür notwendigen Arbeitskraft wird keiner hingehen und die Teile unnötig ausbauen.

    • Blacky Forest sagt:

      Dann lies den Text nochmal.
      Das "intelligente Messsystem" wird tatsächlich ausgebaut und eine "moderne Messeinrichtung" eingebaut.
      Das ist ein Unterschied. Wäre eine "moderne Messeinrichtung" aufgrund eines "Standardvertrags" eingebaut, müsste tatsächlich nichts getauscht werden.

  8. Luzifer sagt:

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    kann keiner mehr in Deutschland Gesetze machen, die auch praxisgerecht umgesetzt werden können?
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    Wie soll das gehen? Wenn Politiker eingesetzt werden in Positionen wo sie keinen Sachverstand haben… und Beratungsgremien korruptionsverseucht, ups sorry in der Politik nennt man das ja lobbyverseucht sind?

    Müssten Politiker Kernkompetenzen in Ihrem Einsatzgebiet nachweisen wären all die Posten unbesetzt! Hätte man Politiker nicht von den Korruptionsgesetzen ausgenommen, hätten wir vielleicht sogar ein funtionierendes System!

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    § 108e StGB Der Tatbestand:
    Bestraft wird, wer als Abgeordneter für eine Handlung bei der Wahrnehmung des Mandats im Plenum oder in parlamentarischen Ausschüssen einen ungerechtfertigten Vorteil fordert oder annimmt.
    Die Ausnahme / Legaldefinition: Nach Absatz 4 der Norm liegt kein ungerechtfertigter Vorteil vor, wenn die Annahme im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Mandats steht oder es sich um eine nach dem Parteiengesetz zulässige Spende handelt.
    Kritik und Schlupflöcher: Kritiker und Organisationen wie Transparency International bemängeln seit Jahren, dass der Paragraph sehr eng gefasst ist. Außerparlamentarische Lobbyarbeit, politische Gefälligkeiten ohne direkte Weisung oder sogenannte „Dankeschön-Spenden" (wie in der Vergangenheit bei der Maskenaffäre) fallen oft durch diese engen Tatbestandsraster und bleiben straffrei.
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    So haben wir es eben wie es ist ;-P Eine dysfunktionale Politiklandschaft zu lasten der Demokratie und Bürger dieses Landes.

  9. John Doe sagt:

    Da wird aber einiges durcheinandergeworfen.

    Beteiligte:
    – Energieversorger (EVU): Verkauft Strom
    – Netzbetreiber: legt Kabel und schreibt vor wie Hausanschlusskästen sein sollen (TAB)
    – Messstellenbetreiber: liest Zähler ab, wartet diese
    – Zählermonteur (irgend ein Elektriker von Fremdfirma)

    Der Netzbetreiber hat i.d.R. einen Standard-Messtellenbetreiber, z.B. Sachsennetze — Digimeteo. Wie in D üblich wird das getrennt, um den Markt zu öffnen aber die Firmen sind i.d.R. alle Töchter eines Konzerns :-)

    Als Kunde kann man sich den EVU aussuchen und ggf. auch den Messstellenbetreiber. Letzteres macht selten jemand, es kann aber Sinn machen, z.B. bei größeren Vermietern, Mieterstrom etc. pp.
    Im Standardfall hat man also keinen gesonderten Vertrag mit einem Messstellenbetreiber.

    Die Messstellenbetreiber und Netzbetreiber trödeln beim Netzausbau massiv, auch bei Smartmetern. Kostet ja Geld – die vorhandenen Netze und Zähler bringen welches. Wenn Strom nicht transportiert werden kann oder Zähler fehlen zahlen die Zeche andere.

    Octopus will dynamische Stromverträge verkaufen und bietet daher an, gleich den Smartmeter einzubauen (auf den man sonst Jahre wartet). Dazu treten die auch als Messstellenbetreiber auf, d.h. man wechselt vom Standardbetreiber weg und schließt einen individuellen Vertrag.

    Und fertig ist die geschilderte Situation, die im Normalfall niemand sieht.

    Problem ist also a) selbst geschlossene Messtellenverträge sind Personengebunden und b) um von Octopus ein Smartmeter zu bekommen, muss man einen abschließen.

    Warum das vermutlich so ist? Die Smartmeter sind nicht so genau genormt und liefern Ihre Daten per Internet. Viel Spaß also, die Zähler zwischen Zielrechenzentren umzuhängen und eine andere Firma dazu zu bewegen, für das Fremde Smartmeter den Mobilfunkvertrag zu zahlen.

    Das gilt im übrigen auch für die klassische Ablesung vor Ort: Der Techniker müsste dann von einer anderen Firma kommen, die ggf. im anderen Bundesland sitzt,

  10. hans sagt:

    Es wurde ja mehrfach auf die Rechtslage verwiesen. Es gilt das Messstellenbetriebsgesetz – MsbG und in den §14 ff MsbG sind die Bestimmungen für den Wechsel des Messstellenbetreibers enthalten.

    Kann es sein, dass es eher ein Problem des Vollzugs bei dem einen oder anderen Messstellenbetreiber (wenn man sich nicht einig wird oder nicht einigen will) ist?

    Die Übernahme der technischen Einrichtungen durch einen gänzlich anderen Betreiber ist schließlich möglich, warum sollte dann eine Fortführung beim selben Messstellenbetreiber den Ein-/Ausbau erforderlich machen?

  11. Oliver Eiber sagt:

    Ich habe auch ein Smartmeter von Bayernwerk bekommen, da mein Stromverbrauch die kritische Marke aufgrund meines Elektro-Dienstwagens knackte. Da ich den digitalen Zähler vorher per IR-Lesekopf ausgelesen habe, dachte ich mir, so ein Smartmeter wäre doch praktisch: Kein IR- Lesekopf mehr, kein Raspberry Pi mit VZlogger, sondern einfach nur eine IP-Schnittstelle, von der ich die Daten auslesen kann. Doch weit gefehlt! Zunächst hat es 3 Wochen gedauert, bis die Zugangsdaten zur sog. HAN-Schnittstelle im Portal sichtbar waren. Dann musste ich feststellen, dass die IP der Schnittstelle statisch ist und nicht angepasst werden kann – angeblich aus Sicherheitsgründen, so das BSI. Wenn Daten ankommen, sind diese so stark veraltet, dass sie schlichtweg unbrauchbar sind. Oder es kommt zu einem Authentifizierungsfehler, obgleich immer die selben Zugangsdaten in HomeAssistant verwendet werden.
    Ich verstehe nicht, warum man die Schnittstelle für den Endverbraucher „unbenutzbar" macht. In Europa ist diese Herangehensweise wohl wieder einmal einzigartig und für mich wieder einmal „typisch Deutschland".

    • FriedeFreudeEierkuchen sagt:

      Ich verstehe weder, warum eine statische IP ein Problem für dich ist, noch was die statische IP mit der Datenaktualisierung zu tun hat.
      Die feste IP wird sicherlich für die Zugangsfreischaltung genutzt. Nur bestimmte IPs zu erlauben, spart schon einen Menge Ärger und Aufwand.
      Typisch Deutschland ist die maximale Fokussierung auf wirtschaftliche Interessen. Verbraucher sind Nebensache, siehe die endlosen Kämpfe gegen Modem-/Routerfreiheit. Solange jeder Anbieter seinen eigenen Mist machen darf, kommt nichts Verbraucherfreundliches dabei heraus.

  12. Norbert sagt:

    Alle anderen EU-Länder haben bereits in jedem Haus Smartmeter.

    • Held der Arbeit sagt:

      Das ist doch alles gesetzloses Gesindel! Wie im wilden Westen!

      Da muß erstmal eine alle Eventualitäten abdeckende rechtliche Grundlage geschaffen werden! Will sagen: niemand, der sich an die Vorgaben hält ist im Ernstfall für das Problem verantwortlich, sondern nur der beauftragende Endkunde!

      Fazit: Wir kriegen zwar nix gebacken, sind dafür aber richtlinienkonform!

  13. Marcel sagt:

    Ich habe ein Haus mit Erdwärmepumpe im iMSys gekauft. Nach Übergabe habe ich einen eigenen Versorgungsvertrag bei einem Lieferanten meiner Wahl abgeschlossen. Dieser hat beim zuständigen Netzbetreiber den Versorgungsbeginn gemeldet.

    Bei mir musste das iMSys nicht getauscht werden, warum auch? Der MSB (die 3. Marktrolle neben VNB und LIEF), in meinem Fall der gMSB, erhält seine Messstellengebühr über meinen Versorgungsvertrag (bzw. rechnet er mit meinen Lieferanten ab), da dieser die Abrechnung der Messstellengebühr übernommen hat.

    Eine Konstellation, wie im oben beschriebenen Fall kann ich mir vorstellen, wenn der ursprüngliche Letztverbraucher einen wMSB mit dem Messstellenbetrieb beauftragt hatte, der dann bei Vertragsende "sein" iMSys ausbauen will.

    gMSB – grundzuständiger Messstellenbetreiber
    wMSB – wettbewerblicher Messstellenbetreiber

    Ich würde immer eine Konstellation mit gMSB wählen – weniger Koordinationsprobleme, kein zusätzlicher Vertrag, an den man denken muss, und keine ausufernden Messstellenbetriebskosten (beim gMSB sind die gesetzlich gedeckelt und beim wMSB frei verhandelbar).

    • Günter Born sagt:

      Spannende Einsichten – danke.

    • Werner sagt:

      Jupp,

      danke auch von mir. Die verschiedenen Messstellenbetreiber könnten tatsächlich die Erklärung sein.

      Gruß,

      Werner

    • Itchy sagt:

      Danke, alleine dafür hat sich das Lesen bis hier hin gelohnt!

    • ribopol113 sagt:

      "John Doe" hat die Situation bei Octopus ja auch schon beschrieben.
      Meines Wissens nach sind die Messstellenbetriebskosten generell gesetzlich gedeckelt, nicht nur beim gMSB. Bei Octopus als wMSB fallen netterweise gar keine separaten Messstellenbetriebskosten an. Daher nimmt man als neuer Octopus Energy Stromkunde auch "Octopus Energy Metering" als wMSB gerne mit und spart gegenüber dem gMSB bares Geld.

  14. Pong sagt:

    Spannend. Ich erinnere mich noch an entsprechende Verträge, wo man bei Abschluss Nummer und Zählerstand eintragen musst, da die Zähler eben nicht jedes Mal gewechselt wurden…

    • Steter Tropfen sagt:

      Aber macht bei solchen Zählerstands-Meldungen unbedingt ein Beweisfoto. Wenn auf der Stromrechnung Wochen später völlig andere Zahlen auftauchen und dir ein paar hundert kWh zu viel berechnet werden (ging mir vor kurzem so), werdet ihr froh sein, wenn ihr was in der Hand habt.
      Es geht offenbar immer mehr da hin, dass der Stromlieferant dem Kunden sagt, was sein Zähler anzeigt und der Kunde erstmal nachweisen muss, dass dem nicht so ist.

  15. Nicol sagt:

    Das Thema Smart-Meter-Rollout ist in der Praxis oft eine absolute Farce. Hier meine aktuelle Erfahrung mit dem Bayernwerk, bei der man sich nur noch an den Kopf fassen kann:

    Ausgangslage und Installationsversuch
    Bei mir im Haus (insgesamt 8 Zähler) sollte ein Smart Meter verbaut werden. Der Zählerraum befindet sich im Keller – dort gibt es, wenig überraschend, keinerlei Mobilfunkempfang. Das Resultat: Der neue Zähler wurde eingebaut, aber das Smart-Meter-Gateway (die Sendeeinheit) wurde aufgrund der fehlenden Verbindung direkt wieder demontiert und mitgenommen.

    Der "Lösungsvorschlag" des Netzbetreibers
    Die offizielle Empfehlung des Bayernwerks lautete daraufhin: Ein Loch durch die Außenmauer bohren und eine externe Antenne auf dem Dach platzieren. Der Haken an der Sache: Bei 8 Zählern im Haus bräuchte nach dieser Logik jeder Zähler eine eigene Dachantenne. Ein baulicher und optischer Schildbürgerstreich.

    Mein technischer Lösungsvorschlag (und dessen Ablehnung)
    Im exakt selben Kellerraum liegen bereits performante und stabile Breitbandanschlüsse an (Telekom Glasfaser sowie ein Gigabit-Kabelanschluss von Vodafone).
    Mein pragmatischer Vorschlag war daher:

    Einen Router im Raum platzieren.

    Alle 8 Zähler zentral per LAN anbinden.

    Die Antwort des Bayernwerks? Abgelehnt.
    Die Begründung: Festnetzanschlüsse wie DSL, Glasfaser oder Kabel seien bei Ausfällen "zu unsicher". Lieber setzt man also auf ein Mobilfunknetz, das im Keller nicht existiert.

    Fazit
    Ich habe über längere Zeit versucht, diese Thematik sachlich mit verschiedenen Instanzen beim Bayernwerk zu klären – absolut keine Chance.
    Besonders absurd dabei ist die Datenbasis des Netzbetreibers: Laut deren theoretischer Netzabdeckungskarte sollte der Handyempfang im Keller problemlos machbar sein. Unsere praktische Erfahrung zeigt hingegen, dass wir nicht einmal im 2. Stockwerk des Hauses ein stabiles Signal haben.

    Dass bestehende High-Speed-Infrastruktur ignoriert wird, weil sie angeblich "zu unsicher" sei, während man auf nicht vorhandenen Mobilfunk pocht, ist an Inflexibilität kaum zu überbieten. Da kann man als technisch versierter Kunde wirklich nur noch drüber lachen.

    • Gänseblümchen sagt:

      Meines Wissens gibt es im Ausland (TM) Smartmeter, die ihre Daten lowspeed (viel wird da ja nicht übertragen) frequenzmoduliert über das öffentliche Stromnetz zum nächsten Verteilpunklt des Netzbetreiber versenden. Das klappt übrigens bei jeder digitalen Modellbahn (Motorola / MFX / DCC / Selectrix / FMZ Protokoll) und Carrera-Digital Autorennbahn wunderbar mit mit hunderten Empfängern (Carrera soweit ich weiß nur ein gutes Dutzend) auf einem Stromkreis auch, auch im Multiprotokoll-Betrieb. Wir brauchen hier aber halt Goldstandard mit SIM Karte im 5G Netz für drölf Bits pro Tag Übertragungsvolumen. Warum sollen unsere deutschen Stromnetzbetreiber das nicht auch hinbekommen? Vielleicht sollten die mal bei so einem Spielzeughersteller anrufen?

      • Der Christian sagt:

        …das Protokoll kenne ich nicht, aber bei mir in der Schweiz wurden Anfangs Jahr überall Smart Meter installiert, die genau so offenbar die Daten zurück an den Versorger liefern. Unter https://www.ebl.ch/de/privatkunden/strom/smart-meter gibt es Details.

        Ja … es musste noch ein zweites Mal jemand vorbeikommen, weil die Drittfirma bei der Installation was falsch dokumentiert hat. Aber dann konnte ich gleich verifizieren, dass es keine Konflikte mit PowerLAN gibt.

        Und man kann offenbar einen Adapter anschliessen, mit dem man selber die Daten auslesen und weiterverarbeiten kann. Die Schnittstelle ist sogar dokumentiert. Man geht also nicht direkt auf den Smart Meter sondern über diese Schnittstelle. Finde ich durchaus ein sympathisches Konzept. Muss ich gelegentlich mal mit rumspielen.

      • R.S. sagt:

        Das funktioniert auch im Stromnetz hervorragend.
        Es ist Standard, wenn man noch eine alte Nachtspeicherheizung oder eine Stromdirektheizung hat mit Wärmestromvertrag.
        Die Elektroheizungen werden vom Stromanbieter über die Stromleitung gesteuert.
        In meiner alten Wohnung hatte ich das schon vor 20 Jahren so.

        Und es geht sogar Highspeed-Internet darüber.
        Das hatten wir vor ca. 20 Jahren in meiner Firma.
        Da gab es im ganzen Ort weder Kabel-TV/Kabel-Internet noch DSL.
        Einzige mögliche Verbindung war damals völlig überlasteter Mobilfunk mit GPRS/HSCSD (LTE gabs noch nicht) oder ISDN.
        Dann kam der örtliche Stromanbieter und hat 16 MBit Internet über WIMAX Funk angeboten. Der WIMAX-Sender mit Antenne für das ganze Industriegebiet war in einem Hochspannungsmast installiert und das Internetsignal hat der Sender auf die Hochspannungsleitung moduliert und so die Verbindung ins Internet hergestellt.
        Jeder Kunde hatte dann einen WIMAX-Router bei sich installiert.
        Das lief da viele Jahre so.
        Seit ein paar Jahren gibts im Ort Glasfaser.

        Steuerung übers Stromnetz ist seit Ewigkeiten auch Standard bei Umspannwerken.
        Da sitz niemand vor Ort. Die Umspannwerke werden aus der Ferne über Steuersignale übers Stromnetz gesteuert.

        Das das bei Smartmetern nicht gehen soll ist eine faule Ausrede und Unwillen der Stromanbieter.

      • Gala xy sagt:

        Das kann das Bayernwerk auch, ist bei uns so verbaut.

    • Bernd Bachmann sagt:

      Muss Dich das als Kunde denn interessieren? Was passiert, wenn Du keine Erlaubnis zu Wanddurchbruch und Außenantennen gibst?

      • Nicol sagt:

        Berechtigte Frage! Leider muss mich das zwangsläufig interessieren, und zwar aus zwei Gründen:

        Zum einen habe ich da gar nicht das letzte Wort: Die Hausverwaltung macht da ohnehin nicht mit und hat Wanddurchbrüchen und einem Antennenwald auf dem Dach direkt eine klare Absage erteilt. Damit ist das Thema offiziell eigentlich schon durch.
        Das eigentliche Unding ist aber die Erwartungshaltung des Netzbetreibers: Wenn es nach dem Bayernwerk geht, bin ich als Kunde dafür zuständig, all diese baulichen Voraussetzungen zu schaffen. Das heißt konkret: Ich müsste auf eigene Kosten den Wanddurchbruch organisieren, die Kabelwege verlegen, die Antenne montieren und hinterher auch noch dafür haften, dass der Brandschutz wieder fachgerecht hergestellt wird.

        Was passiert also, wenn ich das nicht mache (oder wie in meinem Fall: gar nicht darf)? Schlichtweg gar nichts. Das Gateway bleibt abgebaut, das Bayernwerk stellt sich stur und der Zähler bleibt stumm im Keller – während direkt daneben die ungenutzte Glasfaser liegt.

    • C++ sagt:

      Ich hatte auch keinen Empfang im Keller, habe mir aber mit einem "Mobilfunk Signalverstärker" (Hersteller Proutone) mit kleiner Außenantenne helfen können. Aber Obacht, da gibt es ordentlich Bandbreite hinsichtlich "geht/geht nicht" mit Tendenz zu letzterem, wenn es Richtung billig geht.
      Ist schon kein Kleingeld, was man dann ausgibt, aber wenn sich mehrere zusammen tun, funktioniert das auch viele Jahre. Der Gebrauchtmarkt hat manchmal auch was, lohnt sich zu schauen.

    • Itchy sagt:

      Ich muss dazu mal positiv berichten, das das bei Westnetz mit dem iMSys mit Mobilfunk gut funktioniert. Zähler von MME auf iMSys ohne Netzunterbrechnung wechselbar, LTE Moped einfach oben auf den Schrank gelegt 10mm zur Stahlbetondecke, Wasser, Gas, Strom und diversen Steuerleitungen … funktioniert. Das Ding sendet ja auch im Endeffekt nur einmal um 0:00 Uhr seine gesamten Daten an Westnetz. Da kann ich das dann im MeDaCo Portal anschauen.. aber leider nix aktuelles (dafür müssen sie in den Keller gehen, so der Support Ing) sondern immer nur die Daten von Gestern…
      Wo ich den guten Mann denn am Telefon hatte gleich gefragt ob es Monitoring Möglichkeiten gibt … so z.B. dein Verbrauch gestern war 67% über dem Durchschnitt der letzten 30 Tage *großalarm* *mail* *SMS* etc … ? Antwort: Wir sind froh das das überhaupt läuft…

    • Stefan F. sagt:

      Was mich interessieren würde, hätte man als Nutzer einen Nachteil wenn ein Netzbetreiber das Smartmetergateway nicht einbaut? Meines Wissens wird das ja nur verbaut, um einen Rückkanal zum runterregeln bestimmte Lasten im Extremfall zu haben (Wärmepumpe, Wallbox). Dann geht das halt nicht. Das Risiko dafür läge dann beim Netzbetreiber, oder sehe ich das falsch?

  16. Daniel S. sagt:

    Smartmeter erinnert mich instant an Marc Elsberg's „Blackout" 🫣

    • aus dem Rhein-Main Gebiet sagt:

      Ich denke eher an den Roman "'Systemfehler'" von 'Wolf Harlander.
      Da geht es direkt um Smart Meter und dessen Folgen in ganz Europa, wegen eines Computervirus.

      Kann ich absolut empfehlen.

    • Christoph Morrison sagt:

      Da die „intelligenten Messsysteme" hier gar nichts schalten können, Ausnahmen nach §9 EEG sind mir bekannt, eher nicht.
      Es gibt schon einen Grund weshalb in Blackout die SM nur im Ausland gehackt werden und in Deutschland andere Szenarien beschrieben werden.

      • Frank sagt:

        Ist aber bald soweit, bzw. steht vor der Tür…
        Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG wird es sog. Steuerboxen geben und die werden dann an dem intelligenten Messystem angeschlossen.

        Damit werden dann z.B. Wärmepumpen, Speicher und Wallboxen auf das gesetzliche definierte Leistung von 4,2 kW "gedimmt".

        P.S. Für normale Verbrauchseinrichtungen (z.B. nur Haushaltstrom) gilt vorgenanntes nicht.

  17. TBR sagt:

    Bei so viel ungelerntem Personal in den Führungsspitzen des Staates überrascht die aktuelle Entwicklung kaum. Angesichts der zahlreichen Fehlentscheidungen und offensichtlichen Defizite stellt sich vielmehr die Frage: Wen wundert das noch?

    • User007 sagt:

      Was soll das – wer bitte genau ist denn alles "ungelerntes Personal"?
      Kann's sein, dass da auch einfach nur 'ne fehlgeleitete Erwartungshaltung hinter steckt oder über wie viel verschiedene fachliche Qualifikationen verfügen Sie bzw. müssen Sie in Ihrer Jobverwendung mehrere unterschiedliche Fachbereiche abdecken?

      • PattyG sagt:

        Möglicherweise etwas unglücklich seitens TBR formuliert, indem er den Begriff "Personal" verwendet.
        Aber die Essenz seiner Behauptung wird leider gemäß der seit Jahren etablierten Vorgehensweise bei der Besetzung der Ministerposten unterstrichen.

        Entscheidend ist jedoch: Minister müssen nach dem deutschen Verfassungsprinzip keine fachlichen Experten sein, sondern politische Verantwortung tragen und sich auf die Expertise der Fachbeamten im Ministerium stützen.
        Dieser Aussage liegt keine explizite, wörtliche Formulierung in einem Gesetzestext zugrunde. Sie leitet sich stattdessen als Verfassungsprinzip direkt aus der Systematik des Grundgesetzes (GG) ab.
        Die rechtlichen und demokratischen Pfeiler für dieses Prinzip finden sich z.B. in folgenden Artikeln des Grundgesetzes:
        1.) Artikel 20 Abs. 2 GG : Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Minister müssen demnach primär politisch und demokratisch legitimiert sein – meist durch ein Bundestagsmandat oder die Zugehörigkeit zu einer gewählten Partei. Fachwissen allein legitimiert in einer Demokratie nicht zur Ausübung von Regierungsgewalt
        2.) Artikel 64 Abs. 1 GG : Die Bundesminister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Das Grundgesetz nennt hierbei keinerlei fachliche Qualifikationen, Altersgrenzen oder Berufsausbildungen als Voraussetzung (anders als etwa bei Richtern des Bundesverfassungsgerichts)
        3.) Artikel 65 GG : Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung.

        Ein Minister leitet sein Ressort als politisches Organ, nicht als Chef-Experte. Die fachliche Expertise liegt per definitionem bei der Verwaltung – also bei den verbeamteten Staatssekretären, Abteilungsleitern und Fachreferenten des Ministeriums. Die Aufgabe des Ministers ist es, diese Facharbeit politisch zu steuern, im Kabinett zu vertreten und vor dem Parlament (und damit dem Volk) zu verantworten.

        Und das ist vermutlich die Begründung dafür, dass es in den letzten Jahrzehnten wiederholt Personalentscheidungen bei der Besetzung der Ministerposten gab, bei denen Kritik an einer erkennbaren fachfremden Besetzung laut wurde.

        Relativ aktuelle Fälle:
        Christine Lambrecht (SPD)
        Anja Karliczek (CDU)
        Andreas Scheuer (CSU)
        Ursula von der Leyen (CDU)
        Peter Altmaier (CDU)
        Thomas de Maizière (CDU)
        Svenja Schulze (SPD)
        Nancy Faeser (SPD)
        Manuela Schwesig (SPD)

        … und hier einige ältere "Fehlbesetzungen":
        Rudolf Scharping (SPD)
        Gerhard Stoltenberg (CDU)
        Rupert Scholz (CDU)
        Jürgen Möllemann (FDP)

        Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

        Diese Beispiele zeigen, dass das Phänomen, dass Minister als reine politische Generalisten agieren und die Facharbeit den Staatssekretären überlassen, sich durch alle Jahrzehnte und Parteien der Bundesrepublik zieht. Wenn diese Minister jedoch die Kontrolle über ihren Verwaltungsapparat verlieren oder schwere fachliche Fehlentscheidungen treffen, bricht die Kritik an ihrer fehlenden Ausbildung meist sofort wieder auf.

        Mein oben verfasster Text soll nicht als Apologie unseres Dilemmas verstanden werden, sondern ist eher der Versuch einer Erklärung für unsere Situation.

        (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit habe ich das generische Maskulinum verwendet.
        Alle Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.)

        • User007 sagt:

          "Aber die Essenz seiner Behauptung wird leider […] unterstrichen."
          Sorry, aber nein!
          Wann war "[…] der seit Jahr(zehnt)en etablierten Vorgehensweise bei der Besetzung der Ministerposten […]." jemals anders?
          Sie haben ja deutlichst den elementaren Punkt, nämlich die politisch verankerte Verantwortlichkeit der jeweiligen Amtsposition, herausgestellt, also ist die unterstellende Abzielung auf die ressortfachliche Mangelqualifikation seitens @TBR leider sachlich falsch! 🤷‍♂️
          Nun könnte man sicherlich trefflich darüber streiten, ob dann die Gesetze so richtig und effizient genug sind, aber…na ja. 😮‍💨
          Dass leider aufgrund des politischen Systems sowie ihrer Strukturen allerlei Entscheidungen getroffen wurden/werden, die offenbar nicht vorrangig die zeitnahen Interessen der Bürger bearbeiten… Tja, vllt. muß man sich doch tatsächlich auch mal eher ernsthaft damit auseinandersetzen, dass unser allgemeines Verständnis von Demokratie in dieser Ausprägung nicht funktional ist, gell?! 🙄

          • PattyG sagt:

            Ich entschuldige mich schon jetzt bei allen Lesern für diese offtopic-Diskussion.

            Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
            Ich glaube, wir sind da in der Sache gar nicht so weit voneinander entfernt, aber Sie haben mich an einer entscheidenden Stelle missverstanden.
            Wenn ich sage, dass die „Essenz" der Behauptung unterstrichen wird, meine ich nicht die rechtliche Ebene.
            Ich stimme Ihrer Argumentation zu 100 % zu – genau das habe ich ja mit den Grundgesetz-Artikeln aufgeschlüsselt:
            Minister müssen rechtlich keine Experten sein, weshalb der Begriff „ungelerntes Personal" formal-rechtlich in diesem Zusammenhang unpassend ist. Da das Rechtssystem für Minister bewusst keine Fachkompetenz vorschreibt, greift die arbeitsrechtliche Kategorie „gelernt/ungelernt" hier ins Leere. Der Begriff wird in politischen Debatten meist als politisches Kampfwort (Polemik) genutzt, besitzt aber kein formal-rechtliches Fundament.
            Ein Ministeramt ist ein politisches Führungsamt, kein klassischer Ausbildungsberuf. Die Legitimation stammt aus der Demokratie, nicht aus einer fachlichen Prüfung. Für das Fachwissen steht dem Minister ein gesamter Apparat aus Staatssekretären und Fachbeamten zur Verfügung.
            Die „Essenz" ist für mich das beobachtbare Resultat und die Brücke zwischen Theorie und Praxis: Wenn das verfassungsmäßige Prinzip (politischer Kopf + starker Beamtenapparat) in der Realität nicht mehr sauber funktioniert, weil Minister die Kontrolle über ihr Ressort verlieren, führt das zu schweren fachlichen Fehlentscheidungen.
            Wenn das System in der Praxis reihenweise derartige Krisen produziert, ist die Frustration der Bürger absolut nachvollziehbar – auch wenn die Wortwahl von TBR (nur formal) danebengreift.
            Mein Beitrag sollte also kein Widerspruch zu Ihrer Argumentation sein. Ich habe deshalb am Ende extra betont: „Mein oben verfasster Text soll nicht als Apologie unseres Dilemmas verstanden werden, sondern ist eher der Versuch einer Erklärung für unsere Situation."
            Ich verteidige das System also nicht, ich schlüssele nur auf, warum es so ist, wie es ist. Der bloße Verweis aufs Grundgesetz nützt uns als Rechtfertigung gegenüber dem Bürger irgendwann auch nichts mehr, wenn die Ergebnisse nicht stimmen.
            Dass Sie am Ende die Funktionalität unseres Systems als Ganzes hinterfragen ([…]von Demokratie in dieser Ausprägung[…]), zeigt ja, dass wir uns im Grunde einig sind.
            In der Theorie ist das Prinzip der politischen Führung durch Generalisten mMn klug gedacht. In unserer heutigen, hochkomplexen Welt stößt es in dieser Ausprägung aber offensichtlich an sehr schmerzhafte Grenzen bzw. überschreitet diese oftmals.
            Ihr letzter Punkt ist somit die logische Weiterführung der Debatte: Wie müsste eine zeitgemäße Lösung aussehen, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden, ohne dabei die demokratische Legitimation zu verlieren?

            P.S.: Das Thema Lobbyismus, welches Sie unten (Antwort auf Luzifer) ansprechen, habe ich bewusst vollständig vermieden. Und Luzifer hat es hier auf seine charmante Art mMn bereits treffend beschrieben 😉 https://borncity.com/blog/2026/07/30/smart-meter-und-eigentuemerwechsel-realsatire-deutschland-2026/#comment-262442
            Diese Diskussion würde ins Uferlose ausarten. Ebenso das Thema Steuergeldverschwendung aufgrund fehlender Weitsicht und Fehlentscheidungen. Wir sind eh bereits offtopic …

            • User007 sagt:

              Ok, danke für Ihre ausführliche Darlegung – ich will nicht abstreiten, dass sich mglw. teilweise in meinen Formulierungen tatsächlich dsbzgl. eine subjektiv eindimensionale Wahrnehmungsauffassung zeigt.
              Mit der "Essenz" bzw. dem Ergebnis liegen Sie natürlich in der Schlußfolgerung völlig richtig. 😉
              Ob allerdings ein "Kontrollverlust" für eine Ressortleitung tatsächlich vorliegt und für all diese vorhandenen und sich im Ergebnis ausprägenden Probleme in unserer Nation ursächlich ist, wage ich dennoch skeptisch zu betrachten.

              Btw.:
              Hier empfinde ich OT in erwachsen-zivilisiertem Austausch nicht als schlimm oder gar unpassend, sondern als durchaus auch beförderlich, um etwaig evtl. auf Unwissenheit basierende Fehlzuordnungen aufzulösen – danke! 🙋‍♂️

              • Stefan F. sagt:

                Off Topic, aber ich feiere eure sehr sachliche Auseinandersetzung. ;)

                Ich bin auch der Meinung, dass Politiker eben nicht zwingend Experten des Fachs sein müssen, auch wenn es in einigen Ressorts sicherlich hilfreich ist. Sie sollten sich anhand ihrer fachlichen Experten eine eigene Meinung bilden.
                Gefährlich wird es wenn begonnen wird diese fachlichen Experten auszutauschen, weil sie nicht ins Weltbild passen.

      • Luzifer sagt:

        naja man muss ja als Politiker nicht mehrere Qualifikationen haben, aber zum Ressort passende sollten es dann schon sein… sonst kommt halt sowas wie die von der Leyen dabei raus ;-P

        • User007 sagt:

          Ähm,… eher jein – ich glaub', dass hier leider eine übermäßig große Diskrepanz zwischen den Interessenbehaftungen der Bürger sowie den jeweilig politisch – bzw. wohl leider eher lobbyistisch – getriebenen Akteuren existiert. 🤷‍♂️
          Ein elementarer Irrtum besteht dann wohl auch darin, dass viele Bürger meinen ihr individuell subjektives Lebensglück spiegele eine Allgemeingültigkeit wider und sei vom "Staat" priorisiert zu befördern.
          Und mal ehrlich (auch wenn's durchaus ebenso genügend Negativbeispiele gibt): wieso werden insbesondere "größere" Unternehmen von eher nicht produktionsfachlich sondern anders qualifizierten Entscheidern geführt?

      • TBR sagt:

        Personal ist als Begriff grundsätzlich korrekt. In diesem Zusammenhang bezieht sich die Aussage jedoch auf Personen in führenden staatlichen Funktionen der Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise Ministerinnen und Minister sowie weitere politische Amtsträger. Dabei stellt sich die Frage, wie die mit diesen Funktionen verbundenen Ausgaben finanziert werden. Diese Kosten werden aus öffentlichen Haushaltsmitteln getragen und somit letztlich durch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanziert, die mit ihren Abgaben zur Finanzierung staatlicher Aufgaben und Einrichtungen beitragen.

        • PattyG sagt:

          Darin stimme ich Ihnen absolut zu.
          Die Steuerzahler finanzieren diese Funktionen, weshalb auch ein Anspruch auf eine professionelle Amtsführung besteht. Man muss hier jedoch trennen zwischen der Finanzierung und der Qualifikation.
          Die verfassungsrechtliche Rolle eines Ministers ist die der politischen Führung, nicht die der handwerklichen Facharbeit. Deswegen greift die betriebswirtschaftliche Kategorie des "gelernten oder ungelernten Personals" hier einfach zu kurz, selbst wenn die Mittel aus dem Staatshaushalt kommen. Bitte entschuldigen Sie diese juristische Wortklauberei.
          Formal-rechtlich ist der Begriff falsch, aber ich verstehe Ihren Punkt: Es wird hiermit die Sorge ausgedrückt, dass Menschen ohne Fachkompetenz wichtige Entscheidungen treffen, die wir letztendlich alle bezahlen müssen.
          Der Begriff "Personal" jedoch ist in der Tat fester Bestandteil der politikwissenschaftlichen und medienübergreifenden Fachterminologie, wenn es um die Besetzung von Ämtern, Posten oder Führungspositionen geht.

          Ich möchte die Diskussion nicht weiter anheizen, diese meinerseits abschließen und mich herzlichst für die das sachliche Gespräch bedanken. Genau von diesem respektvollen Meinungsaustausch lebt eine gute Diskussion.
          Ich darf jedoch abschließend folgenden Gedanken, der mir gerade gekommen ist, in den Raum werfen:
          Auf der formal-rechtlichen Ebene ist die Unterscheidung lebenswichtig für unsere Demokratie und eben nicht nur spitzfindig oder juristische Wortklauberei.
          Warum?
          Würde man verlangen, dass nur „gelerntes Personal" Minister werden darf (z. B. nur Ärzte werden Gesundheitsminister), hätten wir eine Expertenregierung (Technokratie) und keine Demokratie mehr.

          • TBR sagt:

            Ich danke Ihnen ebenfalls für die sachlich geführte Diskussion. Auch aus meiner Sicht steht außer Frage, dass es in unserem Regierungsumfeld sowie in den Behörden und Ministerien viele kompetente Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Führungskräfte gibt.

  18. Werner sagt:

    Irgendwie verstehe ich das Problem nicht.

    Klar, Person A zieht aus/verkauft, dann endet der Vertrag mit ihr und der Zählernummer xyz. Es muss ein neuer Vertrag gemacht werden.

    Wo liegt jetzt das Problem, beim neuen Vertrag wieder Zählernummer xyz einzutragen? Ist ja gerade nicht so, dasses da eine Doppelbelegung geben würde, der alte Vertrag ist ja beendet.

    Das erinnert mich perfide an Passierschein A38…

    • Erlenbein sagt:

      Ja, der Passierschein A38 fasst die Bürokratie in unserem Land generell ganz gut zusammen. ;-)

    • Frank sagt:

      Der hier beschriebene Fall ist anders. Es gibt nicht nur einen Vertrag, es gibt zwei Verträge mit zwei unterschiedlichen Firmen.

      Es gibt den Stromliefervertrag mit dem Stromlieferanten und es gibt den Messstellenvertrag mit dem Messstellenbetreiber.

      Octopus ist der Stromlieferant und Energy Metering ist der Messstellenbetreiber. Energy Metering ist zwar eine Tochter des Stromlieferanten Ocotpus, das spielt im Sinne des Vertragsrechts aber keine Rolle.

      Weil der Verkäufer mit diesen beiden jeweils einen Vertrag geschlossen hat und die Energy Metering nicht der grundzuständige Messstellenbetrieber sein wird (glaube nicht, dass die das in irgendeinem Stromnetz sind), ist der Ablauf eben genau so.
      Siehe auch: https://borncity.com/blog/2026/07/30/smart-meter-und-eigentuemerwechsel-realsatire-deutschland-2026/#comment-262621

  19. Frischling sagt:

    Wenn das alles so stimmt, wie im Beitrag beschrieben, würde es wohl auch Bedeuten, das Käufer von Häusern mit Wärmepumpe, zunächst mal für "Wochen und Monate" im Kalten sitzen? Und derweil – wenn man Pech mit dem Wetter hat – sämtliche Wasserleitungen und Heizungsrohre, sowie Heizkörper platzen … So könnte man Kaufverträge für Einfamilienhäuser nur noch im Frühjahr, ab März/April, Unterschreiben …

    Kann das wirklich so sein wie es beschrieben ist? Oder ist alles ganz anders?

    • User007 sagt:

      Meiner Auffassung nach ist das weder "alles ganz anders" noch ist es so, wie hier teils (schon fast apokalyptisch) interpretiert, "beschrieben". 🤷‍♂️

    • Frank sagt:

      Nein, das stimmt nicht.
      Siehe auch: https://borncity.com/blog/2026/07/30/smart-meter-und-eigentuemerwechsel-realsatire-deutschland-2026/#comment-262621

      Erstens wird Strom über einen Stromliefervertrag geliefert. Hat der Käufer keinen solchen geschloßen und entnimmt Strom aus dem Stromnetz, dann kommt konkludent ein Stromliefervertrag in der Grundversorgung des Grundversorgers des Stromnetzes zu Stande.
      Zweitens kann bzw. darf keine Mess-/Marktlokation ohne Stromzähler existieren. Sprich, wenn der wettbewerbliche Messstellenbetreiber nicht mehr will (aus welchem Grund auch immer), dann übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber in dem Stromnetz. Wird keine Einigung zum Zeitpunkt des Zählerwechsels erzielt, dann kann der wettbewerbliche Messstellenbetreiber weiterverpflichtet werden oder es gibt einen sog. Auffangmessstellenbetreiber.

      Wie der wettbewerbliche Messstellenbetreiber aber Gebühren für seinen Zähler beim Käufer gelten machen will, ist dann letztlich das Problem des wettbewerblichen Messstellenbetreibers…

  20. Tomas Jakobs sagt:

    Was für ein Clusterfuck.

    Dann halt der alte Ferraris Zähler, dem ich bei sonnigem Wetter beim Rückwärtlaufen zuschauen darf ;-)

    • User007 sagt:

      Vielleicht nicht, allerdings bleibt wohl ebenso fraglich, ob sie überleben wird, wenn absolut ALLES der Industrie bzw. dem Kapitalismusgesetz untergeordnet wird?! 🤷‍♂️

  21. Tim B. sagt:

    Anscheinend muss irgendwie sichergestellt werden, dass der ganze bürokratische Wasserkopf mit seinen vielen Beamtenstellen erhalten bleiben kann. Sonst würde man wohl sehen, dass das alles bei vernünftiger Ausführung auch mit 30% bis 50% der Mitarbeitenden ginge.

    • User007 sagt:

      Klar, weil die aus den bereits länger andauernden Zeiten des "Wohlstands" stammend überbordende Bürokratie ihre mittlerweile etablierten Prozesse und Mechanismen bzw. Methoden sicherlich von einem Moment auf den anderen wieder "alles bei vernünftiger Ausführung" revidieren bzw. eliminieren können wird, gell?!
      Welche "30% bis 50% der Mitarbeitenden" sollen das dann eigtl. machen oder darf währenddessen der normale Ablauf ruhen?
      Herrje, welche Naivität offenbar so vorherrscht. 🤷‍♂️

      • Tim B. sagt:

        Sagen Sie doch einfach, dass sie mit der Thematik im Allgemeinen in den letzten Jahren nicht so viel zu tun hatten (oder selbst partizipieren/profitieren?).

  22. Thorsten sagt:

    Auch hörenswert die neue Folge des Podcast Plusminus:

    Zu hohe Stromrechnung? Was hinter Abrechnungsfehlern steckt.

    Smart Meter im Keller, Chaos im System: Warum Deutschlands Strommarkt so fehleranfällig ist – und was ihr tun könnt, damit eure Rechnung stimmt.

    https://www.swr.de/plusminus/zu-hohe-stromrechnung-was-hinter-abrechnungsfehlern-steckt-100.html

    Es ist wie immer in D-Land. Anstatt das einheitliche Standards für alle mit passenden offenen Schnittstellen für jede Nutzung vorgegeben werden, das Fristen für die Umsetzung gesetzt werden, wird immer auf einen "Goldstandard" gesetzt. Nur das diejenigen, die sich das Ausdenken lobbygesteuert nur auf Blech bauen können um ihre Interessen zu wahren. Was mich am meisten zur Weißglut bringt: es wird nicht über den Tellerrand geschaut, sprich über die uns umgebenen Grenzen. Sondern das Rad soll immer wieder erneut erfunden werden, Made in Germany halt.

    Beispiel gefällig? Schaut doch mal nach Österreich und deren Umsetzung bezüglich Smartmeter:

    https://www.e-control.at/konsumenten/smart-meter/haufige-fragen-und-antworten

    Schöne Grüße aus der Reha:
    ich soll mich nicht aufregen!

  23. Bernd Bachmann sagt:

    Ich bin vor zwei Jahren umgezogen, in eine Wohnung mit Smart Meter. Habe den Umzug meinem Stromversorger gemeldet, fertig. Kein neuer Vertrag, kein Zähleraustausch. Was allenfalls im Hintergrund gelaufen ist, weiß ich nicht.

    Allerdings hat sich meine Grundgebühr deutlich erhöht, und ja, es braucht irgendwie ein Studium als Elektrotechniker, um den Zählerstand ablesen zu können. Es sind 18 unterschiedlich lange Tastendrücke auf zwei Tasten erforderlich… Keine Ahnung, wer sich das ausgedacht hat. Aber ich habe mir die Anleitung an den Zähler geklebt; für die paar Mal im Jahr, die ich den Zählerstand abfrage, geht das.

    • Christoph Morrison sagt:

      Weil du den MSB nicht gewechselt hast und so dein Szenario nicht das ist, was im Artikel beschrieben wurde.

      • Bernd Bachmann sagt:

        Kann sein, ja. Ich kenne die Details nicht. Interessiert mich als Stromkunden auch nicht. Zeigt aber, dass eben doch nicht grundsätzlich bei einem Umzug der Zähler gewechselt werden muss. Was ja nun tatsächlich kompletter Schwachsinn wäre.

    • Frank sagt:

      Sie haben keinen Smart Meter, sondern eine moderne Messeinrichtung.

      Smart Meter ist ein Begriff der so inflationär verwendet wird, dass die Allgemeinheit nicht kapiert, was eigentlich richtig ist.

      konventionelle Messeinrichtung = Feraris-Zähler (die alten schwarzen Kästen)
      moderne Messeinrichtung = elektronischer Zähler mit Speicher, um den Verbrauch live (z.B. wieviel wird gerade gezogen, wenn die Waschmaschine läuft) sowie historische Messwerte, abfragen zu können
      intelligentes Messsystem = moderne Messeinrichtung zzgl. SmartMeter-Gateway, fernausgelesen, usw.

  24. noway sagt:

    "Glücklicherweise ist die Pflicht zum Einbau eines Smart Meters nur auf Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Stromverbrauch, auf Solaranlagen mit einer Leistung größer 7 kWh, sowie auf Haushalte mit Großverbrauchern (Wärmepumpe, Wallbox) begrenzt. " – bei unserem Grundversorger haben inzwischen alle so ein Ding verpasst bekommen.

    Und es geht genauso falsch wie die "moderne" Messeinrichtung", die vorher montiert war (ich schreibe täglich den Stand auf, auf Papier) und lässt sich genauso beschi…en ablesen.

    • Frank sagt:

      Wenn in einem MFH (Mehrfamilienhaus) mehrere Zähler existieren, wovon einer oder mehrere ein Pflichteinbaufall sind, aber eben nicht alle, dann wird der grundzuständige Messstellenbetreiber vermutlich dennoch alle vorhandenen Zähler mit dem Smartmeter-Gateway verbinden. Alles andere wäre ökonomisch und hinsichtlich der Festlegungen im MsbG, das bis zum Jahr 20XX alle mit einem SMGW ausgestattet sein müssen.

      P.S. Vorgenanntes ist nicht so, wenn nur eine Partei im Haus das intelligente Messsystem explizit wünscht (sog. vorzeitige Ausstattung; auch wenn es ein Pflichteinbaufall wäre).

  25. EDV-Opa sagt:

    Ich habe auch gerade Spaß mit den Zählern und dem Stromnetzbetreiber.
    Es wurde vor 2 Jahren ein Balkon PV angemeldet, darauf hin kam sofort der Monteur und verbaute so ein neues Teil und nahm den alten Ferraris mit. Alles gut. Zähler zeigt 1.8.0 und 2.8.0 an (Entnahme/Einspeisung).

    Für die 2. Wohnung kam 6 Monate später noch ein Monteur und tausche auch diesen Zähler aus. Dieser kann nur 1.8.0, ist nicht auf Zweiwege geklemmt (Geht wohl per anderer Klemmung an den Anschlüssen laut Handbuch)

    Dann haben wir das Haus saniert und Elektrik auch neu gemacht. Die PV hängt nun per Steckdose am anderen Zähler und das Drama beginnt. Der Stromnetzbetreiber will rückwirkend zum 31.12 letzten Jahres den Wert 2.8.0 haben für Statistik und Prognose. Nur hat sich natürlich seit dem Steckdosenwechsel der PV dieser Wert nicht geändert. Verwirrung beim Netzbetreiber. Jetzt die neue Zählernummer übermittelt aber der kann ja keine 2.8.0 und natürlich auch rückwirkend keine Werte. Mal sehen wie das weiter geht. Wer kann denn ahnen, das die irgendwann diesen Wert abfragen. Ist mir noch nicht untergekommen, das sich Betreiber bei Balkon PV Besitzern deswegen melden.

    • Frank sagt:

      Ist ja eigentlich ganz einfach.
      Deine Balkonanlage hing ab Tag X an Zähler 1, der 2.8.0 gemessen hat. Seit Tag Y hängt sie nicht mehr an Zähler 1 sondern an Zähler 2, der eben kein 2.8.0 messen tut. Also hat an Tag Y auf Zähler 1 das 2.8.0 aufgehört zu zählen. Das ist dann also der gemessene erzeugte Strom für die Zeitspanne Z. Das wird anhand des Lastprofils auf 365 Tage interpoliert und fertig…

      Aber mal ehrlich, was soll das eigentlich mit dem umhängen auf den anderen Zähler? Der Anschlusseigentümer, also Ihr, wisst ja wie die Zähler geklemmt sind. Spätestens seit euer Elektriker die Elektrik neu gemacht hat. Für so etwas gibt es schließlich Pläne.
      So eine moderne Messeinrichtung hat eine Rücklaufsperre. Sprich, der von der Balkonanlage erzeugte Strom wird, lässt 1.8.0 eben nicht rückwärts zählen.

      • EDV-Opa sagt:

        Die meisten Verbraucher hängen jetzt am Zähler wo jetzt die PV dran ist. Laufen auch über ein anderes Konto mit einem anderen Tarif von einem anderen Versorger. Wenn ich das Handbuch zum Zähler richtig lese muss der anders angeklemmt werden damit er auch 2.8.0 anzeigt. Aber da gehe ich nicht dran, ist alles verplombt. Wenn der Netzbetreiber da Werte haben will muss er vorbeikommen und umklemmen.

  26. MasterOfDescent sagt:

    Dass die Übernahme nicht geht ist ja nur die eine Seite. Du kannst den Smartmeter (Personenvertrag, also DEIN Gerät) nicht in eine neue Wohnung mitnehmen. Der Vertrag endet mit dem Auszug und Du musst in der neuen Wohnung einen neuen Smartmeter beantragen. So gesehen also doch ein Objektvertrag. Und zwar ein schlechter, weil er an die Person und das Objekt gebunden ist.

    Das ist, als ob Du jedes Mal eine neue (physische) SIM-Karte beantragen müsstest, wenn Du Dein Handy wechselst UND jedes Mal ein neues Handy kaufen müsstest, wenn Du eine neue SIM-Karte vom Provider vorgesetzt bekommst.

  27. clooney sagt:

    Wäre ich Käufer der besagten Wohnung; ich hätte mich gefreut, dass meine Immobilie dann wieder mit einem Digitalzähler ausgestattet ist und ich auf das Smartmeter verzichten kann.

  28. arno nym sagt:

    Laut 17 MsbG gibt es für so einen Fall eine Übergangsfrist von drei Monaten.

  29. Martin B sagt:

    ich blicke da nicht mehr durch! Wie lange wird der Ferraris Zähler nun noch laufen? Ich will nicht mehr ausgeben für etwas, was nicht funktioniert oder beim Verkauf Stress macht.

    Dann Übermittlung per Mobilfunk: soll das ein Witz sein? Damit fällt gefühlt 80% des Mehrfamilienhaus Bestandes weg, die Installationen und Zähler befinden sich in Kellern oder abgeschlossenen Technikräumen. Es ist wirklich absurd.

    PV habe ich (5 kWp), Wallbox klemme ich selbst an und WP versuche ich rauszuzögern, solange es geht. Das ganze Geraffel kostet ohnehin mehr Geld, als es bringt, solange Gas nicht 40 Cent kostet oder Habecks Heizungsdemontage aus der Gruft kommt, möchte ich keine WP, deren Wartung im Jahr mehr kostet als eine Inspektion für einen M3 alle zwei Jahre und die nach 15J den Geist aufgibt.

    Hatte neulich einen Ferraris wieder vor mir: letzte Prüfung war im Jahr 2000 oder so und ich sagte meinem Kumpel: mach die Klappe zu und melde Deine Balkonanlage halt einfach an. Bis jetzt blieb alles ruhig;-)

    Wenn man in einem Schwellenland wohnt, gibt es durchaus Vorteile, es tun sich plötzlich Nischen und Lücken auf.

  30. Frank sagt:

    Die Situation in dem geschilderten Fall wird wohl die sein, dass der bisherige Eigentümer (der Verkäufer) sich irgendwann ein iMSys von Energy Metering einbauen lassen hat, was im Zuge des bestehenden Liefervertrags mit der Octopus Energy Germany erfolgt ist (Energy Metering = Octopus Energy).
    Wenn der Verkäufer also seinen Stromliefervertrag kündigt, dann organisiert Octopus innerhalb seines Konzerns, dass der Messstellenbetrieb abgemeldet wird. Dann springt der grundzuständige Messstellenbetreiber in die Bresche.

    ABER, der grundzuständige Messstellenbetreiber ist dazu verpflichtet ein iMSys einzubauen und nicht nur eine mME. Das MsbG sieht ja vor, dass bis zu einem gewissen Zeitpunkt ALLE Mess-/Martklokationen in ganz Deuschland mit einem iMSys ausgestattet sein müssen. Also, es gibt kein zurück von "intelligenter" Messung zu "moderner" Messung.

    Da ja nicht klar ist ob der neue Eigentümer/Nutzer (Käufer) auch einen Liefervertrag mit Octopus Energy Germany abschließt, ist das Prozedere eben wie es ist. Da braucht sich dieser Herr Julian Stabentheiner also nicht unnütz drüber aufregen…

    Wer ist Schuld daran? Eigentlich nicht der Gesetzgeber, sondern die wettbewerblichen Messstellenbetreiber, weil die nämlich nicht im Sinne des Ziels des MsbG agieren!

  31. tatifolia sagt:

    Hallo Leute
    es geht auch einfacher ganz ohne viel Getöse. 2010 sind wir in eine Wohnung eingezogen wo für alle Wohnungseinheiten Smartzähler vorhanden sind. Diese gehören dem Netzbetreiber hier ist es die Eon. Da wir aber keinen neuen Vertag mit der Eon abschließen wollten haben wir uns am Markt umgesehen und haben uns für ein Stadtwerk als Versorger entschieden. Als einziges was die wissen wollten war neben den grundlegenden Daten, die Daten wer der Netzbetreiber ist und welche Art der Zähler ist mit Zählernummer. Alle weitere haben die dann gemacht. Wir haben dann nur noch den aktuellen Zählerstand übermittelt ab da wir dann Strom für uns bezogen haben. Das wars! Einmal im Jahr (ende Dezember) übermitteln wir den Zählerstand für die Abrechnung an das Stadtwerk. So geht das nun all die Jahre. Auch erhalten wir einmal im Jahr von der Eon einen Brief mit der Aufforderung unseren aktuellen Zählerstand mitzuteilen was wir aber ignorieren da kein Vertrag besteht. Das sagt uns aber auch das die (die Eon) gar nicht wissen was welche Daten der Smartzähler hat.

    • Frank sagt:

      Das könnte daran liegen, dass Sie ein stinknormalen Zähler (alias moderne Messeinrichtung) haben und kein intelligentes Messsystem.

      Wenn E.ON der Netzbetreiber ist, dann ist E.ON mitunter auch der grundzuständige Messstellenbetreiber.

      Die jährliche Abfrage der E.ON nach dem Zählerstand ist also absolut legitim, da der grundzuständige Messstellenbetreiber im Auftrag des Netzbetreibers die Zählerstände erhebt/verarbeitet und an die beteiligten Marktpartner verteilt. Darunter Ihren Stromlieferanten.

      Teilen Sie den Zählerstand also nur Ihrem Stromlieferanten mit und der versäumt es den Zählerstand an den Messstellenbetreiber zu übermitteln, und der Messstellenbetreiber selbst hat keinen Zählerstand erhoben (weil er nicht vor Ort fährt um selbst abzulesen, oder Sie als Anschlussnutzer keinen Zählerstand mitteilen), dann ist der Messstellenbetreiber berechtigt den Zählerstand zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. Lieferantenwechsel oder Jahresverbrauchsabrechnung) zu schätzen.

      Ich habe das schon über Jahre hinweg beobachtet. Kunden werden über 5 Jahre hinweg vom selben Lieferanten beliefert. Der Lieferant hat in all der Zeit nicht einen einzigen Zählerstand des Kunden an den Messstellenbetreiber übermittelt und es kann mir keiner erzählen, dass der Kunde nie auch nur einen Zählerstand abgelesen und seinem Lieferanten mitgeteilt hat.

      Nachtrag – Da muss ich mich doch glatt selber korrigieren und tatifolia die pure Unwissenheit attestieren, weil:
      1) E.ON ist kein Netzbetreiber – E.ON tritt am deutschen Energiemarkt nicht als Netzbetreiber auf (Egal, ob E.ON, E.ON Energie Deutschland, E.ON weiß der Geier was…)
      2) E.ON ist auch kein Messstellenbetreiber – E.ON ist am deutschen Energiemarkt mal als wettbewerblicher Messstellenbetreiber aufgetreten (als E.ON Energie Deutschland), das ist aber schon mehrere Jahre her und man hat den Geschäftszweig als Messstellenbetreiber wieder aufgegeben.

  32. Markus Neumann sagt:

    Bei uns lief der Wechsel an sich ohne größere Probleme, aber die Bürokratie und Wartezeit davor war ein echtes Drama! Hat am Ende fast ein halbes Jahr gedauert.

    Als dann alles endlich durch war, ging es schnell! Die Monteure kamen zu zweit, haben im neuen Zählerschrank alles vorbereitet (Zähler eingehängt, Gateway eingebaut und verkabelt, Verbindung zur Wärmepumpe gesteckt), dann am Hausanschluss den alten Kasten ab- und den neuen angeklemmt (wir hatten schon alles vorbereitet, Leitung hing schon fertig oben drüber) und das wars.

    Weil unser neuer Zähler EHZ ist und der alte noch Dreipunk-Befestigung hatte, konnten wir den alten auch nicht in den neuen Schrank hängen. Also hing die Zuleitung vom neuen Schrank über Monate wild verdrahtet am alten Schrank :D

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