Der Europäische Rat hat die Rechtsvorschriften zur Sicherung eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der gesamten Union angenommen, und das Ganze wurde als Richtlinie am 27. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Richtlinie NIS-2 soll die Resilienz und die Kapazitäten zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle sowohl des öffentlichen als auch des privaten Sektors und der EU als Ganzes weiter zu verbessern. NIS 2 wird die Grundlage für Risikomanagementmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich Cybersicherheit in allen Sektoren bilden, die unter die Richtlinie fallen.
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The Register
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