Ende Oktober 2022 scheint es eine neue Welle von Abmahnversuchen gegen Betreiber von Webseiten zu geben. Begründung ist, dass auf den Webseiten Google Fonts zum Einsatz kämen und damit ein DSGVO-Verstoß vorliege. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts München von Anfang 2022. Es deutet sich aber an, dass viele Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind – und es gibt sogar Fälle, wo der behauptete Sachverhalt unzutreffend ist – der Abmahner hat es halt mit einer Behauptung versucht. Nochmals ein grober Überblick für Betroffene. Update: Diverse Ergänzungen eingefügt.
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