Neue Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Vor 2013 ausgestellte Führerscheine sollten erst 2033 ablaufen. Scheinbar braucht der Staat aber Kohle, denn nun könnte das "Verfallsdatum" für einige Führerscheininhaber bereits auf 2024 vorgezogen werden. [Nachtrag: Die Abstimmung im Bundesrat wurde abgesetzt. Die Fristen zum Austausch der Führerscheine habe ich überarbeitet – denn das wird ganz schön kompliziert. Und einen Hinweis, ob man mit dem alten Papierführerschein noch ins EU-Ausland fahren darf, ist auch im Beitrag aufgenommen.]
Anzeige
Ganz festgelegt ist das noch nicht. Aber es gibt eine Empfehlung des Verkehrsausschusses der Länderkammer für die nächste Bundesratssitzung am kommenden Freitag, den 8. Juli 2016. [Update: Die Entscheidung ist vertagt worden.] Dabei will man stufenweise vorgehen, um einen Antragsstau zu umgehen. Insgesamt 15 Millionen Führerscheine sind bis 2024 auszutauschen, der Rest folgt bis 2033.
Dabei ist die Angelegenheit recht "komplex" geplant. Es wird zwischen Papierführerscheinen, Führerscheinen in Form von Plastikkarten und Geburtsjahren unterschieden. Hier der Versuch, das Ganze etwas zu entwirren und aufzuzeigen, was wann auf einen Führerscheininhaber zukommt.
Alte Papierführerscheine
Die alten grauen Papierführerscheine (die alte Rennpappe aus der DDR) und auch die 'neueren' roten Ausgaben sollen schrittweise ersetzt werden. Dabei kommt es auf das Geburtsjahr an. Zuerst bekommen die 15 Millionen Führerscheininhaber dass Plastikkärtchen als Fahrerlaubnisnachweis, deren Führerschein bs zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Dabei kommt es auf das Geburtsjahrgang an.
- Die erste Umtausch-Welle gilt für Fahrer mit den Geburtsjahren von 1953 bis 1958 und beginnt bereits am 19. Januar 2021 (Ende 2021).
- Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis Ende 2022 die Führerscheine in die EU-Fahrerlaubnis getauscht haben.
- Bei den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 erfolgt der Umtausch bis Ende 2023.
- Alle jüngeren Führerscheininhabern mit Papierführerscheinen müssen diesen bis Ende 2024 in einem EU-Führerschein auf Basis einer Plastikkarte umgetauscht haben.
Wer vor 1953 geboren wurde, kann seinen alten (grauen) Führerschein bis 2033 behalten. Ich stelle fest, ich bin mal wieder zu spät dran, bei der Rente, beim Führerschein und überhaupt, werde pünktlich zum Rentenbeginn einen Termin beim Fotografen buchen müssen …
Das gilt für Plastikkarten-Führerscheine
Ab 1999 wurden Führerscheine in Form von Plastikkarten ausgestellt. Auch diese müssen nach dem Vorschlag in Stufen bis 2025 erneuert werden. Insgesamt sollen es wohl 30 Millionen Führerscheine sein (wobei ich davon ausgehe, dass darunter viele Führerscheininhaber sind, die ihren "alten grauen Lappen" in ein Plastikkärtchen umgetauscht haben, um ins EU-Ausland fahren zu können). Hier sind folgende Fristen vorgesehen:
- Die erste Umtauschstufe für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2000 soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein (Start im Januar 2025).
- Danach geht der Umtausch Jahr für Jahr, abhängig vom Ausstellungsjahr weiter und endet am 19. Januar 2033 für Dokumente mit Ausstellungsdaten bis 18. Januar 2013.
Die neuen EU-Führerscheine sind dann nur noch 15 Jahre gültig und es sind einige zusätzliche Regeln zu beachten. Mehr Details zur Änderung finden sich z.B. in diesem Tagesschau-Artikel.
Anzeige
Dort schreibt man: Autofahrer, die ihren Führerschein umtauschen oder verlängern wollen, müssen keine erneute Fahrprüfung und auch keinen Gesundheitstest ablegen. Das ist aber nicht so ganz korrekt und gilt nur für bestimmte Fahrerlaubnisklassen. LKW-Fahrer oder Personen, die Busse fahren, benötigen eine Gesundheitsprüfung und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist sogar auf 5 Jahre begrenzt. Wer betroffen ist, kann sich auf der Webseite bussgeldkatalog.de durch die Bestimmungen zum Umschreiben von Führerscheinen hangeln.
Die Kosten für den Umtausch eines Führerscheins in die "Plastikkarte" belaufen sich laut ADAC bisher auf 24 Euro zuzüglich Foto. Aber ich habe bei Landratsämtern auch schon 37,50 Euro gesehen. Erkundigen Sie sich also bei der zuständige Stelle über die Modalitäten. Jedenfalls dürfte die Maßnahme ein schönes Sümmchen in die Kassen der Länder spülen, wenn 45 Millionen Führerscheine umgeschrieben werden müssen – und ein Konjunkturprogramm für Fotografen ist es auch – obwohl es sich über einige Jahre hinzieht. Oder was meinen Sie?
Bundesrat setzt den Punkt von der Tagesordnung ab
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 den Punkt EU-Führerschein überraschend von der Tagesordnung genommen. Hier ein Auszug aus den Mitteilungen:
Bundesrat setzt Verordnung zur EU-Führerscheinrichtlinie ab
Der Bundesrat hat am 8. Juli 2016 die Verordnung zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt. Auf Wunsch eines Landes oder der Bundesregierung kann die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden.
Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen geplant
Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat eine Verordnung vorgelegt, mit der sie die Vorgaben der 3. EU-Führerscheinrichtlinie vollständig umsetzen will. Sie möchte damit auch auf Beanstandungen der EU-Kommission reagieren, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte.
Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Änderungen, unter anderem zur Abgrenzung der Fahrerlaubnisklassen für kleinere Lkw und Mini-Busse, zu Auflagen für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen z.B. durch Herz- und Gefäßkrankheiten, Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren und diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. So sollen Flüchtlinge künftig die Theorieprüfung für den Führerschein auch auf hocharabisch ablegen können.
Alte Führerscheine weiter in der EU gültig
Im Rahmen dieses Artikels wurde ich auch mit der "Feststellung" konfrontiert, dass die alten "grauen" Lappen und die rosa Führerscheine nicht mehr im Ausland gültig seien. Also: Wer mal kurz nach Luxemburg oder Österreich fährt und in eine Kontrolle kommt, wäre ohne Fahrerlaubnis unterwegs.
Hier verweise ich einfach mal auf den Artikel Alter Führerschein in allen EU-Staaten gültig der Verbraucherzentrale. Innerhalb der EU und des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) muss der graue Führerschein gemäß EU-Richtlinie 91/439/EWG bis 2033 akzeptiert werden (wurde durch die EU-Kommission in einer Entscheidung vom 21.02.2000 bestätigt). Auch der rosa Führerschein oder alte DDR-Dokumente können verwendet werden. Laut diesem Artikel dürften in der Schweiz auch keine Schwierigkeiten zu erwarten sein.
Anzeige
Lieber Herr Born.
Das ist ein sehr guter Artikel, bin nämlich auch betroffen. Bitte unbedingt hierzu weiter informieren. Ich muss jetzt mir nur merken, dass ich immer umschalten muss von Ihrem sehr guten technischen Blog auf +50-Blog.
Herzliche Grüße
Als "Rennpappe" wurde in der DDR der Trabant bezeichnet, aber niemals eine Fahrerlaubnis!
Hallo Günter,
ich glaube das stimmen paar Zahlen nicht. Muss mal eine aktuelle suchen, wo es im Internet genau steht. Jedenfalls wird alles ein Jahr vorverlegt wohl:
also 19.01.2021 , 2022 …
Bei einer Internetseite auf Focus steht, dass vor Geb-Jahr 1954 der bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden muss.
Also alles nach dem Motto "Nichts genaues weiß man nicht".
Hat Jemand eine neue seriöse Seite, also vom Bund, Kfz-Bundesamt etc.
Könnte sein, das Thema ist schon ein paar Tage alt und politisch in der Versenkung verschwunden.