Der Bundesgerichtshof hat gerade ein Urteil bezüglich der Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen verkündet. Demnach dürften Bausparkassen Verträge unter bestimmten Bedingungen kündigen.
Anzeige
Mit fallenden Zinsen versuchen die Bausparkassen Altverträge mit Kunden zu kündigen – die sind nicht mehr lukrativ, sondern (wegen der zugesagten Verzinsung sogar richtig teuer). Für Bausparer ist das Modell dagegen momentan richtig lukrativ – es gibt mehr Zinsen als bei den Banken (wobei man sagen muss, dass Bausparverträge lange als schlecht verzinst galten und nur für Häuslebauer von Interesse waren).
Bausparkassen haben daher in der Vergangenheit reihenweise Verträge einseitig gekündigt. Dagegen haben Bausparkunden geklagt und das Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) getragen. Tenor des Urteils (AZ: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16): Einen Vertrag über mehr als zehn Jahre als reine Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens. Die Bausparkassen dürfen den Vertrag also kündigen, wenn die Bausparsumme über 10 Jahre zuteilungsreif ist und vom Bausparer nicht abgerufen wurde. Weitere Details finden sich beispielsweise beim Handelsblatt oder bei T-Online.
Anzeige