Bausparkassen verlangten bei der Aufnahmen eines Bauspardarlehens eventuell Kontoführungsgebühren. Gegen diese Praxis der Badenia-Bausparkasse hatten Verbraucherschützer geklagt. Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat den Verbraucherschützern jetzt Recht gegeben.
Anzeige
Die Badenia hatte jährlich eine Kontoführungsgebühr von 9,48 Euro von ihren Kreditnehmern erhoben. Das ist aber nicht rechtmäßig. Bausparkassen dürfen nach einem aktuellen Urteil vom 9. Mai 2017 (Az.: XI ZR 308/15)des Bundesgerichtshofs (BGH) von den Kunden keine Gebühren für ihr Darlehenskonto verlangen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen setzte sich damit in letzter Instanz mit ihrer Unterlassungsklage gegen die Badenia Bausparkasse durch. Einige zusätzliche Informationen finden sich bei heute.de oder spiegel.de.
Ähnliche Artikel:
Gebühr am Geldautomaten: Verbraucherschützer wollen klagen
Reisetipp: Vorsicht beim Geldabheben im Ausland
Servicepauschale der Bausparkasse widersprechen
Anzeige