Grundsteuer in bisheriger Form verfassungswidrig

Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Erhebung der Grundsteuer in der bisherigen Form als verfassungswidrig erklärt. Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den „alten" Bundesländern sind jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar.


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Worum geht es?

Einheitswerte für Grundbesitz werden nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes in den „alten" Bundesländern noch heute auf der Grundlage der Wertverhältnisse zum 1. Januar 1964 ermittelt und bilden die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer. In den neuen Bundesländern basiert der Einheitswert eines Grundstücks sogar aus dem Jahr 1935. Seit vielen Jahren liefen Klagen gegen diese Art der Festsetzung der Grundsteuer für Grundstücke.

Recht
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

In drei Revisionsverfahren hat der Bundesfinanzhof die Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. April 2018 festgestellt, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar sind. Die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts ist hier abrufbar.

Was bedeutet das?

Die Festsetzung der Grundsteuer auf bebaute und unbebaute Grundstücke auf Basis des Einheitswerts ist verfassungswidrig. Bis zum 31. Dezember 2019 hat der Gesetzgeber eine Neuregelung zur Besteuerung von Grundbesitz nach Einheitswerten zu treffen. Sobald der Gesetzgeber eine Neuregelung getroffen hat, gelten die beanstandeten Bewertungsregeln noch für weitere fünf Jahre fort, aber nicht länger als bis zum 31. Dezember 2024.

Das sind die harten Fakten. Wie die Neubewertung des Einheitswerts zukünftig erfolgt, ist völlig offen. Wer sich Spekulationen und möglichen Bewertungsmodellen hingeben möchte, findet beispielsweise einen Überblick in diesem Spiegel Online-Beitrag. Unter dem Strich werden wir aber abwarten müssen, was der Gesetzgeber in Sachen Einheitswertermittlung festlegt und wie die Kommunen dann den Hebewert der Grundsteuer gestalten.


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Eine Antwort zu Grundsteuer in bisheriger Form verfassungswidrig

  1. Gaga sagt:

    Da bin ich schon sehr gespannt darauf! Wir zahlen im Moment 475% v. 100 – ist vor zwei Jahren kräftig angehoben worden. Bis jetzt ist nichts günstiger geworden was mit der Gemeinde zu tun hatte, ganz im Gegenteil! Seit zwei Jahren zahlen wir zusätzlich eine so genannte "Wiederkehrende Straßennutzungsgebühr" Aber Unternehmen ansiedeln, die die kommenden 10 Jahre keine Steuern zahlen, die Gründer nahezu geschenkt bekommen und einen enormen Flächenverbrauch haben (Logistik-Center). Jetzt fahren die 40t Sattelzüge (dank schlechter Straßen und Autobahnanbindung nur über Landstraßen) durch die Wohngebiete. Wir haben hier also sozusagen die große weite Welt, nur schnelles Internet haben wir nicht!

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