1000 Euro: Teures Falschparken

Das Falschparken ist einem PKW-Besitzer in Frankfurt richtig teuer geworden. Nix mit 10 Euro Verwarnung oder 25 Euro Knöllchen. Der Verkehrsteilnehmer durfte 1.000 Euro hin blättern – gerichtlich bestätigt.


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Die Geschichte ist schon etwas älter und das Urteil gab es vorigen Sommer. Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte (Az.: 32 C 3586/16 (72), vom 25. 8. 2017) den PKW-Besitzer dazu, der Klägerin EUR 973,13 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2014 zu zahlen.

Was war geschehen?

Es war schon etwas dreist: Der beklagte Autobesitzer parkte am 26.08.2013 in der Offenbacher Landstraße so, dass in der Zeit von 19:10 Uhr bis 20:10 Uhr der Straßenbahn-Linienverkehr zwischen Offenbach in Richtung Lokalbahnhof blockiert war. Für die Zeit der Blockade führte die Klägerin, der Rhein-Main-Verkehrsverbund einen Schienenersatzverkehr mittels Taxis durch. Neben den Kosten für den Schienenersatzverkehr begehrt die Klägerin EUR 25,00 als allgemeine Schadenspauschale.

Das Gericht gab der Klage statt, da durch das Fehlverhalten des Fahrers (Falschparken)die Klägerin die Straßenbahngleise nicht mehr bestimmungsgemäß nutzen konnte. Dies kam in diesem Fall einem vollständigen Entzug der Nutzungsmöglichkeit gleich. Zitat des Gerichts 'Auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes in Verbindung mit der Beauftragung der Klägerin seitens der Stadt Frankfurt am Main mit der Erbringung von Schienenverkehrsleistungen bis zum 31.01.2031, ist die Klägerin verpflichtet, für die vertrags- und ordnungsgemäße Durchführung des Betriebes gemäß dem festgelegten Betriebsprogramm zu sorgen. Dies gilt nur für den Fall höherer Gewalt nicht. Ein Fall höherer Gewalt liegt jedoch nicht vor, da es sich bei höherer Gewalt um ein ungewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis handeln muss. Derartige Eingriffe in den Betrieb einer Straßenbahn sind jedoch nicht ungewöhnlich und auch nicht unvorhersehbar.'

Falschparken in Frankfurt und Umgebung mit Blockade der Straßenbahn scheint wohl in Frankfurt Mode (gewesen) zu sein. Denn der entscheidende Dezernent hatte alleine fünf gleich gelagerte Fälle in seinem Dezernatsbestand. Details sind in der Urteilsbegründung nachzulesen. (via)


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