Unseriöse Schlüsseldienste, die Verbraucher für das Öffnen einer Tür abzocken, sind ein bundesweites Problem. Jetzt wurden Betreiber einer Schlüsseldienst-Firma zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
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Ein unachtsamer Moment, und schon hat man sich ausgesperrt. Dann heißt es oft den Schlüsseldienst rufen, und hoffen, dass dieser schnell zur Hand ist. Manchmal kommt die böse Überraschung aber auf den Fuß. Die 'Rechnung' beläuft sich nicht selten auf mehrere hundert Euro. Aber was darf ein seriöser Schlüsseldienst kosten?
Seriöse Anbieter
Ich hatte das Thema vor einiger Zeit im Blog-Beitrag Ausgesperrt: Schlüsseldienst, oder ein Schloss öffnen … aufgegriffen. Die Verbraucherzentralen haben in einem bundesweiten Marktcheck Preise für das Öffnen von Türen ermittelt.
- Gefragt wurde danach, was die Öffnung einer lediglich in das Schloss gefallenen Tür an einem Werktag, tagsüber und inklusive Anfahrt aus der näheren Umgebung kostet.
- Des Weiteren ermittelten die Verbraucherzentralen, was die Öffnung der zugefallenen Tür nachts oder an einem Sonn- oder Feiertag maximal kostet.
Im bundesweiten Mittel bewegen sich die Preise für eine einfache Türöffnung, laut Verbraucherzentralen, um die 70 Euro. Auch wenn es bundesweit Schwankungen gibt, es sollte unter 100 Euro kosten.
Unseriöse Abzocke, das erste Urteil
Die tägliche Arbeit der Verbraucherzentrale zeigt: Immer wieder nutzen unseriöse Schlüsseldienste die Notsituation der Verbraucher aus und verlangen Wucherpreise. Das geht bei Rechnungen vereinzelt bis zu Summen in vierstelliger Höhe. Wer die Rechnung nicht vor Ort sofort bezahlen will oder kann, wird unter Druck gesetzt.
Jetzt wurden zwei Drahtzieher eines bundesweit operierenden, unseriösen Schlüsseldienst-Anbieters vor dem Landgericht Kleve angeklagt und Anfang August 2018 sollte das Urteil fallen. den Angeklagten wurde unter anderem Betrug, Wucher und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vorgeworfen. Ich hatte im Vorfeld im Blog-Beitrag Prozess zum Dauerbrenner 'Schlüsseldienst als Problem' berichtet.
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)
Jetzt ist das erste Urteil gefallen, wie die Verbraucherzentrale NRW in dieser Meldung bekannt gab. Das Landgericht Kleve verurteilte nun zwei Angeklagte, die ein kriminelles System aufgezogen und über zehn Jahre in rund 700.000 Fällen Notdienste in ganz Deutschland vermittelt haben.
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Dazu hatten die Angeklagten haben Hilfesuchende mit Online-Anzeigen geködert und trotz Telefonnummern mit örtlichen Vorwahlen auf ihre Zentrale in Geldern weitergeleitet. Von dort aus wiederum vermittelten sie Handwerker, die oft überzogene Rechnungen geschrieben oder die Türen der Kunden sogar absichtlich beschädigt haben. Das Landgericht hat die beiden unter anderem wegen Betrugs und Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Der in Kleve verhandelte Fall steht aus Sicht der Verbraucherzentralen aber nur exemplarisch für ein bundesweites Problem. Die Verbraucherzentralen hoffen deshalb, dass das Urteil den Auftakt zu weiteren, bestenfalls bundesweiten Ermittlungen gegen die weitverzweigten Netzwerke unseriöser Monteure markiert.
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