Die Nacht hat die Polizei in Hessen mit ca. 250 Kräften LKW-Fahrer entlang der Autobahnen auf ihre Fahrtüchtigkeit kontrolliert. Bei 79 Fahrern wurde die Weiterfahrt verboten – Fahrzeuge mit Parkkrallen gesichert oder Fahrzeugschlüssel und Papiere einbehalten. Ich habe die Meldung der Polizei heute früh im Radio gehört. Der erste Reflex war natürlich 'sind die Brummi-Fahrer besoffen unterwegs' – aber dann dachte ich mir: kann nicht sein. Und dann wurde es klar: Am Wochenende herrscht ja in Deutschland bis Sonntag 22:00 Uhr ein Fahrverbot für LKWs auf Autobahnen und Straßen. Die Brumi-Fahrer stehen also auf Parkplätzen an der Autobahn und warten auf das Ende des Sonntagsfahrverbotes – um dann die Fahrt fortzusetzen.
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Alkoholkontrolle am Sonntag
Beginnend um 18 Uhr am Sonntag kontrollierte die Polizei daher in einer ersten großangelegten hessenweiten Präventionsaktion die Fahrer gewerblicher Transporte, bevor sie ihre Fahrt antraten. Von Raststätte zu Raststätte, von Parkplatz zu Parkplatz arbeiteten sich die rund 250 Kontrolleure entlang der hessischen Autobahnen voran. Sie klopften an die Türen der LKW-Fahrer und überprüften die Fahrtüchtigkeit der Fahrer.
Hintergrund ist, dass die Polizei immer wieder die Erfahrung machen muss, dass einige LKW-Fahrer unter dem Einfluss berauschender Mittel, vor allem unter Alkoholeinfluss, stehen. Diese Fahrer stellen ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit dar und gefährden nicht nur ihre eigene Gesundheit und ihr Leben, sondern auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer.
In der gestrigen Aktion sollte die Fahrtüchtigkeit der Brummi-Fahrer vor Fahrtantritt überprüft werden. Mit vielen Fahrern galt es sich mit Händen und Füßen verständig zu machen, da der Großteil der Kontrollierten der deutschen Sprache nicht mächtig war. Die meisten der LKW-Fahrer nahmen das Angebot eines Atemalkoholtestes an und bewiesen damit, dass sie nüchtern waren.
Die Bilanz: Es wurden 1.200 Fahrer kontrolliert. Davon standen 190 Fahrer unter Alkoholeinfluss. Bei 79 Fahrern musste die Polizei den Fahrtantritt untersagen, weil der Atemalkoholtest einen Wert von über 0,5 Promille anzeigte. Fahrer bei denen die gemessenen Atemalkoholwerte nur geringfügig über dem erlaubten Wert lagen, konnte nach einiger Wartezeit oft noch während der Kontrollmaßnahmen die Weiterfahrt erlaubt werden.
Da bei etlichen Fahrern der Atemalkoholtest jedoch Werte weit über 1 Promille anzeigte, mussten die Beamten in diesen Fällen den Fahrtantritt noch lange über die Kontrollmaßnahmen hinaus untersagen. Um sicherzustellen, dass die Fahrer der Weisung Folge leisten, wurden bei einigen Lastern Parkkrallen angelegt, bei anderen Fahrern Dokumente oder auch der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Erschreckende Beispiele
Bei einem Fahrer aus Polen, der an der Raststätte Wetterau West an der A5 stand, zeigte der Atemalkoholtest zunächst einen erschreckend hohen Wert von 5 Promille an. Wie sich herausstellte, hatte der Fahrer erst kurz zuvor Alkohol zu sich genommen, wodurch der Atemalkoholwert einen so hohen Wert anzeigte. Eine halbe Stunde später hatte sich der Wert bei 2,7 Promille eingependelt. Da der Fahrer bis zu seinem geplanten Fahrtantritt am nächsten Morgen keineswegs nüchtern sein wird, untersagten ihm die Beamten nicht nur die Weiterfahrt, sondern legten auch eine Parkkralle an.
An der Raststätte Grävenhausen bei Darmstadt an der Autobahn 5 untersagten die Beamten dem Fahrer eines Gefahrguttransporters die Weiterfahrt. Bei dem Fahrer eines Tanklastzuges zeigte der Wert 1,58 Promille an. Er hatte Salpetersäure geladen. Für die Fahrer von Gefahrguttransporten gilt die 0,0 Promille-Regelung. An der gleichen Raststätte bekam auch ein weiterer Fahrer den Fahrtantritt untersagt, nachdem der Atemalkoholtest bei ihm 1,91 Promille angezeigt hatte.
Ein Brummifahrer, bei dem am Autohof in Diemelstadt ein Wert von 2,29 Promille festgestellt werden konnte, zeigte den verdutzten Beamten seinen eigenen, privaten Promilletester vor – der ihm nicht dabei half, dass auch für ihn die Untersagung der Weiterfahrt die logische Konsequenz zu seinem Promillewert war.
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Auf dem Rasthof "Werra-Meissner-Rast" in Hessisch Lichtenau kontrollierten die Beamten einen lettischen Lkw-Fahrer. Die Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 2,51 Promille. Seine Papiere wurden sichergestellt und die Abfahrt bis Montagabend untersagt. Weit hätte es der Fahrer mit seinem Sattelzug nicht gehabt. Er sollte seine Ladung am heutigen Montagmorgen in Hessisch Lichtenau abliefern.
Der höchste gemessene Wert bei den Kontrollen in Westhessen lag bei einem rumänischen LKW-Fahrer mit 2,29 Promille. Er muss seine Pause in Medenbach nun deutlich verlängern, bis er wieder nüchtern ist und seine Fahrt fortsetzen darf.
Bei 2,23 Promille lag der höchste Wert, den die Beamten in Frankfurt auf ihrem Atemalkoholmessgerät ablesen konnten. Rund 160 Fahrzeugführer konnten hier im Rahmen der Kontrollen die Bekanntschaft mit der Polizei machen, wobei den elf Fahrern die nicht losfahren durften, diese wohl lieber erspart geblieben wäre. Die Ergebnisse dieser Präventionskontrolle zeigen, wie wichtig diese Kontrollmaßnahmen sind. Sie werden mit Sicherheit fortgesetzt.
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Das sollte man – die Polizei – in allen Bundesländern durchführen, in denen längere, bzw. mehrere Autobahnen verlaufen.