Das Mysterium der unbestellten Amazon-Sendungen

Momentan passiert ungewöhnliches, Menschen in Deutschland erhalten plötzlich ein Paket von Amazon, welches sie nie bestellt haben. Es sind auch keine Geschenke von Freunden oder der Familie. Auch Fehlläufer lassen sich ausschließen.


Anzeige

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist auf dieses Amazons Paket-Mysterium mit anonymen Warensendungen hin. Laut VZ irritieren diese Pakete von Amazon immer mehr Kunden. Weder haben die Empfänger der Pakete etwas bei Amazon bestellt, noch wurden sie von Freunden oder Verwandten beschenkt. Eine Rückfrage bei Amazon ergab, dass es sich auch nicht um Fehlläufer handelt.

Paket mit anonymem Absender

Die Pakete kommen anonym, denn einen Hinweis auf den Absender gibt es nicht. Und dies, obwohl in den Sendungen auch mal ein Fernglas oder etwas wertvolleres enthalten ist. Ein Empfänger fand im Paket ein neues 5,6-Zoll-Smartphone von Huawei für rund 200 Euro. Der Sendung lag weder ein Liefer- noch ein Bestellschein bei, geschweige denn eine Rechnung. Der Empfänger vermutete Betrug oder einen Hackerangriff, in dessen Folge das Amazon-Konto missbraucht wurde. Aber das konnte auf Nachfrage von Amazon ausgeschlossen werden. Es gab auch keine Abbuchung vom Konto des Kunden. Amazon konnte diesen Vorgang nicht aufklären, der Kunde durfte das Smartphone behalten.

Es gibt aber auch Pakete mit Schund – wie Analvibratoren oder wertloses Zeug. Amazon selbst spricht von „betrügerischen Methoden". Die Empfänger dürfen die Produkte dann behalten. Im Internet präsentieren mittlerweile diverse Amazon-Kunden den Inhalt aus unverlangten Paketen, die bis zu sechsmal innerhalb einer Woche eingetrudelt seien. Das Arsenal umfasst Handy-Hülle und iPhone-Kabel, Mausefalle und Sexspielzeug oder auch Fernglas und Überwachungskamera. Gleich elfmal, so berichtete es der WDR im Januar, sei ein Solinger Adressat wider Willen gewesen. Mittlerweile versuche er per Gericht, den Konzern zu verpflichten, ihm künftig keins dieser Pakete mehr zu schicken. In erster Instanz sei sein Vorhaben gescheitert.

Der Hintergrund für die Sendungen ist unbekannt

Bislang kursieren lediglich Spekulationen über den Hintergrund dieser Sendungen (die Amazon Pressestelle kann diese weder bestätigen noch verwerfen). Die Pakete kommen nicht von Amazon selbst, sondern werden über den separaten Marketplace verschickt. Dort finden sich tausende Händler.

Daher ist eine der Vermutungen, dass Händler aus Fernost so kostengünstig ihr gemietetes Lager bei Amazon leeren. Statt Unverkauftes teuer wieder gen China zu verschiffen, schicken sie es einfach wahllos an willkürlich ausgepickte Adressen in Deutschland. Diese Erklärung hat aber gleich mehrere Haken: Das passt für Billigartikel oder kaputte Sachen. Aber wäre es nicht preiswerter, diese Ware als Abfall zu vernichten, statt diese teuer per Paket zu versenden? Und anonyme Pakete mit gut verkauften, teuren Smartphones, die bereits über 500mal bewertet wurden, passen auch nicht in dieses Schema.

Die andere Vermutung: Händler aus Fernost eröffnen bei Amazon ein Zweit-Konto unter den  Namen der Adressaten. Darüber wickeln sie dann den Verkauf von Artikeln ab. Die Erklärung der VZ: Die Artikel stiegen so im angezeigten Verkaufs-Ranking von Amazon. Obendrein seien positive Bewertungen des Artikels oder Shops möglich.

Empfänger dürfen die Sendungen behalten

Die Verbraucherzentrale schreibt, dass Amazon selbst sybillinisch von „betrügerischen Methoden" und Richtlinien-Verstößen spricht. „Weder Namen noch Adressen" hätten die „Verkäufer" von Amazon erhalten. Im Gegenteil: Der Branchenprimus droht den Absendern mit Sperre, Zurückhaltung von Zahlungen und Einleitung rechtlicher Schritte. Strafen, die Empfängern der Pakete ausdrücklich nicht drohen.


Anzeige

Rechtlich, so die Verbraucherzentrale, haben die Empfänger der Pakete nichts zu befürchten. Juristisch gilt: Wer unverlangt Pakete von Händlern erhält, muss sie nicht aufbewahren. Nutzen – Verschenken – Entsorgen, so lautet der Dreiklang der erlaubten Möglichkeiten. Es gibt nicht mal die Pflicht, den Absender zu kontaktieren, falls ein Herkunftsnachweis im Paket stecken sollte. Auch eine beiliegende Rechnung muss selbstverständlich nicht bezahlt werden.

Es gibt zwei Wermutstropfen: Die VZ weist darauf hin, dass Amazon die zweijährige Gewährleistung auf so unverhofft ins Haus geflatterte Produkte verweigert. Und der Empfänger darf die Ware nicht verkaufen, da er ja nur Besitzer und kein Eigentümer der Ware ist. Aber da müsste der Händler ja aus der Deckung kommen und gegen den Verkauf der Ware vorgehen – was dieser nicht tun wird. Alles in allem recht mysteriös – Spiegel Online hat hier noch einige Informationen zu dieser Sache zusammen getragen.


Anzeige

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein abgelegt und mit verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

8 Antworten zu Das Mysterium der unbestellten Amazon-Sendungen

  1. Bernard sagt:

    Hat das Robert Koch-Institut die Pakete schon untersucht?

    Ist weisses Pulver drin?

  2. Blupp sagt:

    Vermutungen gbt's da viele, wäre interessant wie sich das aufklärt.
    Vielleicht eine schräge PR-Aktion, basierend auf den Surfspuren der Menschen?
    Schräge Typen gibt's ja genug auf der Kugel.

  3. Sebastian sagt:

    Man könnte technisches Gerät ja zu Malware-Schleudern und/oder Abhörstationen umrüsten und dann einfach mal so versenden. Genutzt wird es sicherlich genau so stark wie ein USB-Stick der "scheinbar verloren" auf einem Parkplatz liegt…

  4. chriscrosser sagt:

    …das stand doch gestern schon fast wortwörtlich so bei SPON:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/amazon-was-hinter-den-mysterioesen-ueberraschungspaketen-steckt-a-1252822.html

    was das ganze soll, ist nach wie vor unbekannt
    ein schelm wer böses dabei denkt, wenn ein 200 euro Huawei smartphone kostenlos und kostenfrei verschickt wird!
    ;-)

  5. chriscrosser sagt:

    …wieso wurde mein kommentar gleich wieder rausgeschmissen!?
    versuche es nun noch einmal:

    • guenni sagt:

      Zum 'rausgeschmissenen Kommentar': Durch den Link im Text laufen Kommentare bei mir im Blog in die Moderation und werden nach Sichtung durch mich freigeschaltet. Ohne SPAM-Schutz könnten wir uns hier vor Viagra, Supportnummern für PC-Probleme, Kreditangeboten, Heilsversprechen und was es sonst noch gibt (Haarwuchsmittel für Glatzen hätte ich auch noch im Angebot) im Kommentarbereich nicht mehr retten.

      SPON hat die Pressemitteilung der VZ bekommen und diese etwas aufbereitet. Die geben aber selten ihre Quellen an – während ich den SPON-Beitrag am Artikelende verlinkt habe ;-).

  6. Uwe Bieser sagt:

    Eine kleine Ergänzung.

    Das man nicht bestellte Ware behalten darf, gilt nur für Privatpersonen. Besteht ein Bezug zur unternehmerischen Tätigkeit, muss die Ware auf Verlangen zurückgegeben werden. Wenn es keinen Absender gibt, wird dass natürlich unmöglich gemacht.

    Auch Privatpersonen dürfen nicht im jedem Fall die Ware behalten. Ist auf dem Paket, oder dem Lieferschein ein anderer Empfänger vermerkt, muss das Paket ohne Aufforderung dem Empfänger ausgehändigt, bzw. der irrtümliche Erhalt gemeldet werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert