Vorsicht mit Dashcams, speziell bei Auslandsreisen

Kleiner Hinweis für Leute, die eine Dashcam im Auto mitlaufen lassen. Bei einer Auslandsreise (z.B. Ski-Urlaub in Österreich), sollte man die Goodies abmontieren. Es könnte sonst Ärger und Geldstrafen geben.


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Sogenannte Dashcams (Kunstwort aus Dash=Armaturenbrett und Cam= Kamera) sind Kameras, die an der Windschutzscheibe eines Autos die Fahrt aufzeichnen. Diese  sind in manchen Ländern (z.B. Russland) sehr beliebt. Die Idee dahinter: Man hat im Fall eines Unfalls oder sonstiger Ereignisse (z.B. Polizeikontrollen) einen Nachweis des Geschehens.

BGH-Urteil in 2018

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Mai 2018 in einem Urteil entschieden, dass die Aufnahmen von Dashcams vor einem deutschen Gericht (in engen Grenzen) als Beweis zulässig sind. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten, so der BGH. Aber der BGH setzt enge Maßstäbe für die Aufzeichnung.

Rechtliche Grauzone in Deutschland

Seit diesem Urteil werden diese Dashcams immer beliebter bei Autofahrern. Allerdings ist die anlasslose Aufzeichnung der Fahrt aus Datenschutzgründen unzulässig. Denn bei der Aufzeichnung können die persönliche Daten anderer Verkehrsteilnehmer wie Nummernschilder oder die Gesichter von Fußgängern erfasst werden. Das BGH-Urteil zeigt enge Grenzen auf – wie man in diesem Artikel und in diesem ADAC-Beitrag nachlesen kann. Aktuell ist die Rechtslage in Deutschland eher unklar – wer alles mit einer Dashcam filmt, riskiert eine Geldbuße – und Hilfssherrif per Dashcam spielen, ist auch nicht.

Im Ausland sind Dashcams ggf. verboten

Wenn jetzt viele Leute aus Deutschland in den Ski-Urlaub nach Österreich oder in die Schweiz fahren, sollten die Dashcams abmontiert werden. Ein Anbieter solcher Geräte weist in einer Infos darauf hin, dass Dashcams in Österreich nicht zulässig sind und gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

In diesem ADAC-Beitrag wird von der Verwendung einer Dashcam in Belgien, Luxemburg, Portugal und der Schweiz abgeraten. Für andere europäische Länder gelten ggf. Einschränkungen, die im Beitrag aufgeführt sind.


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