Der Energieausweis ist seit 2009 bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht und muss bei Vermietung oder Verkauf vorgelegt werden. Er soll Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern. In einer zweiteiligen Artikelfolge möchte ich auf das Thema eingehen. Teil 1 liefert Hinweise zum Energieausweis und wo man den (ggf. günstig) her bekommt. In Teil 2 geht es um die Ergebnisse einer Studie, nach der die ausgewiesenen Daten falsch sein können.
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Es ist eine spannende Geschichte, die bei mir schon länger auf der Agenda steht: Der Energieausweis, der bei Vermietung und Veräußerung von Gebäuden in Deutschland Pflicht ist. In den letzten drei Jahren habe ich, wegen des Verkaufs zweier Häuser wegen Todesfällen in der Verwandtschaft solche Energieausweise benötigt.
Ich brauche mal einen Energieausweis
Den Energieausweis braucht man in Deutschland bei der Vermietung oder dem Verkauf von Wohngebäuden seit 2009, wobei die Ausfertigung nur 10 Jahre sein darf. Bei der Errichtung oder Umbau von Wohngebäuden ist ebenfalls ein Energieausweis erforderlich. Die Ausstellung, die Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der EnEV geregelt (hier nachzulesen – ein Abriss findet sich auch im Jura-Forum). In Österreich durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG).
(Energieausweis, Autor Dirkes1, CC BY-SA 3.0)
Die Deutsche Energie Agentur (dena) hatte den Energiepass 2004/2005 in einem Feldversuch entwickelt. Hier gibt es von denen einige Informationen samt Links auf Listen mit Ausstellungsberechtigten. Diese Agentur wies kürzlich darauf hin, dass erste Energieausweise bereits ungültig werden. Erstellt werden die Energieausweise nach einheitlichen Regeln, wer diese ausstellen darf, ist in $21 EnEV geregelt (überrascht habe ich festgestellt, dass ich die Berechtigung dazu für bestehende Gebäude hätte). Dabei gibt es zwei Varianten:
- Verbrauchsausweis, abgeleitet auf Basis des Verbrauchs der letzten Jahre – gilt für Gebäude mit Errichtungsjahr nach 1977 und mehr als 4 Wohneinheiten.
- Bedarfsausweis, berechnet auf Basis der Angaben zu bestimmten Gebäudeparametern (Objektgröße, Fenster, Dachfläche, Lage und Größe der Fenster, Dämmung). Erforderlich bei weniger als 5 Wohneinheiten oder Bau vor 1977.
Den Bedarfsausweis halte ich persönlich für die genauere Variante, obwohl man sich klar sein muss, dass jede dieser Berechnungen 'über den Daumen gepeilt' ist und von der Erhebung abhängt (gehe falsche Zahlen ein, nützt auch der beste Aussteller nichts – es ist also eine Menge 'weiße Salbe' bei der Geschichte dabei).
Wer erstellt den Energieausweis?
Beim ersten Energieausweis für das Haus der verstorbenen Eltern kam der Schornsteinfeger zu meiner Schwester, der nach einigen Angaben das Dokument mit einem Programm erstellte und druckte – kostetet über 300 Euro.
Beim zweiten Hausverkauf habe ich das Ganze etwas anders aufgezogen. Meine Frau kam mit dem Hinweis: Es gibt doch die Möglichkeit, online einen Energieausweis zu beantragen. Kostet zwischen 20 und 200 Euro, je nach Anbieter und Variante. Die erforderlichen Angaben zur Ausstellung des Energieausweises werden dann nicht 'Face to Face' zwischen Hausbesitzer und Ersteller bei einem Vorort-Termin oder im Büro des Ausstellers erhoben. Vielmehr trägt der Objektbesitzer die Daten in ein Online-Formular ein. Die Anbieter nutzen dann ein formalisiertes Rechenmodell zur Berechnung der Daten des Energieausweises.
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Das Modell nutzen zahlreiche zur Ausstellung des Ausweises berechtigte Ingenieurbüros, die diese Leistung zum Festpreis per Internet anbieten. Ich war zuerst skeptisch, ob das statthaft wäre und habe etwas recherchiert. Seriöse Anbieter sind bei der dena als Berechtigte eingetragen. Gegenüber der klassischen Methode der Ausstellung durch den Schornsteinfeger oder Energieberater ändert sich nichts, außer, dass der Aufwand des Erstellers zur Datenerfassung entfällt. Die Daten bekommt dieser vom Objektbesitzer genannt – passieren da Fehler, wird die Berechnung genau so falsch wie bei der Online-Beantragung.
Zur Sicherheit habe dann noch bei der von mir zur Wertermittlung des Objekts eingeschalteten und als Gutachterin fungierenden Architektin nachgefragt. Es gibt keine Pflicht, dass Ersteller des Energieausweises vor Ort auftreten müssen. Der Ersteller des Energieausweises muss lediglich dazu befugt und bei der dena in der Liste der Experten eingetragen sein. Daher können zur Ausstellung befugte Personen diese Ausstellung auch per Internet anbieten.
Ich habe dann nach etwas Recherche einen Anbieter per Internet gefunden, der eine Befugnis zur Ausstellung eines Energieausweises hatte und im Anschluss in dessen Formular die Kenndaten des Gebäudes aus den mir vorliegenden Bauunterlagen eingetragen. Nichts anderes macht ein Schornsteinfeger oder anderer Berater auch. Es gab sogar eine Option, dass der Sachverständige des Ausstellers nachfragen kann, wenn eine Plausibilitätsprüfung Fehler oder Inkonsistenzen ergab – war aber nicht notwendig. Und zwei Tage später hatte ich einen rechtsgültigen Energieausweis für kleines Geld vorliegen.
In Teil 2 (Energieausweis: Häuser oft sparsamer als ausgewiesen–Teil 2) geht es um die Ergebnisse einer Studie, nach der die ausgewiesenen Daten falsch sein können.
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