Heute noch ein Tipp für Leser mit Riester-Sparverträgen. Konkret geht es um die Kreissparkasse Kaiserslautern. Diese versendet Schreiben an ihre Kunden und schlägt Vertragsanpassungen der abgeschlossenen Riester-Sparverträgen vor. Sollte man nicht drauf eingehen, weil dann zu wenig Zinsen gezahlt werden, wie die Verbraucherzentrale schreibt.
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Die Information ist mir kürzlich von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zugegangen. Die Verbraucherschützer sind ja schon erfolgreich gegen verschiedene Institute vorgegangen, die Sparer einseitig in neue Verträge locken wollten.
Ein Urteil der Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte bereits gegen die Kreissparkasse Kaiserslautern wegen einer unzulässigen Zinsänderungsklausel geklagt. Diese Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Kreissparkasse Kaiserslautern wegen einer unzulässigen Zinsänderungsklausel am OLG Zweibrücken (Az. 7 U 97/18) war erfolgreich.
Nun greift nun die Kreissparkasse laut Verbraucherzentrale einer möglichen weiteren Entscheidung des Landgerichts Kaiserslautern (Az. 2 O 756/18) vor und versucht, ihre Zinsanpassung auf eine neue Grundlage zu stellen. Dabei benachteiligt sie nach Auffassung der Verbraucherzentrale erneut ihre Kunden. Betroffene können den Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen und eigene Forderungen anmelden.
Post von der Sparkasse
Mit Datum vom 31. Januar 2020 erhielten Kunden der Kreissparkasse Kaiserslautern, die einen VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag abgeschlossen hatten, Post von ihrer Sparkasse. Darin werden sie aufgefordert, sich bis zum 31. März 2020 für eine von fünf angebotenen Optionen „in Bezug auf die weitere Vertragsgestaltung" zu entscheiden.
Es handelt sich bereits um den zweiten Versuch der Kreissparkasse, eine rechtswidrige Klausel in bestehenden Riester-Verträgen zu ersetzen. „Die angebotenen Optionen zur Fortsetzung des Vertrags benachteiligen die Sparer aber weiterhin", sagt Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Auch die angebotene Kündigung oder ein Anbieterwechsel sind wegen der fest vereinbarten attraktiven Bonusverzinsung im laufenden Vertrag eher nicht empfehlenswert", so Nauhauser weiter.
„Die Kreissparkasse Kaiserslautern muss jetzt die richtigen Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil ziehen und sämtlichen Kunden die vorenthaltenen Zinsen seit Vertragsbeginn auszahlen", fordert Nauhauser.
Die Verbraucherzentrale hilft
Die Verbraucherzentrale unterstützt Kunden der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer ausführlichen Bewertung der angebotenen fünf Optionen zur Vertragsgestaltung sowie einem Musterbrief. Damit können Betroffene das Geldinstitut dazu auffordern, die Zinsanpassung zukünftig auf eine rechtskonforme Grundlage zu stellen, den Sparvertrag neu abzurechnen und zu wenig bezahlte Zinsen nachzuzahlen. „Wir werden das Verhalten der Kreissparkasse weiter kritisch beobachten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen prüfen, um die Rechte der Verbraucher durchzusetzen", so Nauhauser.
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