Nachrüst-LEDs, die statt konventioneller Halogenlampen im Auto eingebaut werden, können die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Das ist das Ergebnis einer ADAC-Untersuchung der in Deutschland zugelassenen OSRAM Night Breaker H7-LED-Beleuchtung.
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Nachrüst-LEDs, die statt konventioneller Halogenlampen im Auto eingebaut werden, können die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen. Das ist das Ergebnis einer ADAC Untersuchung des ersten in Deutschland zugelassenen nachrüstbaren LED-Leuchtmittels, eines sogenannten „Retrofits". Der Club hat den „OSRAM Night Breaker H7-LED" im Hinblick auf Einbau, Leistung und Funktion überprüft.
Ausleuchtung der Fahrbahn, Quelle: ADAC-Pressefoto
Im Vergleich zum Halogenlicht leuchtet die LED die Fahrbahn heller und weiter aus (obiges Foto). Gegenstände am Fahrbahnrand konnten in der Untersuchung früher und aus weiterer Entfernung erkannt werden. Eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer war nach fachgerechtem Einbau nicht festzustellen.
Ausleuchtung der Fahrbahn, Quelle: ADAC-Pressefoto
Der Einbau ging problemlos von statten, erfordert aber etwas Geschicklichkeit, da auf den korrekten Sitz des Leuchtmittels geachtet werden muss. Nach dem Einbau sollte daher – wie nach jedem Leuchtmittel-Wechsel – die Lichteinstellung in einer Fachwerkstatt überprüft werden. Außerdem muss die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) im Fahrzeug mitgeführt werden.
OSRAM Night Breaker H7-LED-Beleuchtung gegen Halogen-Lampe
Der OSRAM Night Breaker darf nur in dafür in Deutschland zugelassene Fahrzeuge eingebaut werden. Beim Einbau in ein nicht freigegebenes Modell oder für nicht freigegebene Einsatzzwecke (z.B. Fernlicht anstatt Abblendlicht) kann die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs erlöschen.
Der ADAC sieht in den nachrüstbaren LED-Lampen einen enormen Sicherheitsgewinn und setzt sich auf gesetzgeberischer Ebene intensiv dafür ein, dass es EU-weit Zulassungen für LED-Leuchtmittel gibt, um eine bessere Sicht und eine geringere Ausfallrate der Beleuchtung zu erreichen. Eine Gefahr etwa durch Blendung für andere Verkehrsteilnehmer muss dabei ausgeschlossen werden.
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Bereits 2017 hat der Club LED-Retrofits untersucht. Damals war noch kein Produkt für den deutschen Markt zugelassen, die positiven Effekte auf die Sicherheit im Straßenverkehr aber deutlich. Die LED-Retrofits leuchten länger, weiter und heller als herkömmliche Leuchtmittel und sorgen für deutlich erhöhte Sicherheit.
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Was kann man denn tun wenn das eigene Modell nicht in der Liste aufgeführt ist obwohl man weis das sie passen würden? Kann ich das wo anmelden?
Frag beim ADAC nach.