Sparkassen: Kunde als Last, statt als König?

Gut verzinste Sparverträge sind vielen Banken ein Dorn im Auge – ich glaube, dass kennen viele Bankkunden. Die Banken versuchen mit allen Mitteln Kundinnen und Kunden aus diesen Verträgen zu locken oder zu drängen. Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist da besonders die Sparkasse Bodensee aufgefallen, die im Februar erneut Inhaber von Prämiensparverträgen angeschrieben hat. Das Ziel, sich von Prämienverpflichtungen aus laufenden Prämiensparverträgen zu lösen. Wer nicht rechtzeitig einen Dauerauftrag zur Erbringung der Sparleistung einrichtet, riskiert womöglich Ansprüche über mehrere Tausend Euro.


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In einem Schreiben vom Februar 2021, welches der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vorliegt, behauptet die Sparkasse Bodensee, sie könne die Sonderleistung, die Raten von einer Fremdbank direkt einzuziehen, zukünftig nicht mehr anbieten. „Natürlich gehört der Lastschrifteinzug von Fremdkonten zu den grundlegenden Dienstleistungen, die jede Bank anzubieten imstande ist. Mit dieser unzutreffenden Behauptung versucht die Sparkasse, sich von weiteren vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung einer Prämie zu lösen" kritisiert Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Sparkasse. Wird der fällige Sparbeitrag auch nur einmal nicht rechtzeitig erbracht, wird der Sparvertrag unterbrochen. Damit sind weitere Einzahlungen nicht mehr prämienbegünstigt. Die vereinbarte Prämienhöhe steigt kontinuierlich von anfänglich 2% auf 100% der gesamten Sparleistung nach Ablauf von 25 Jahren.

Euro-Noten
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Betroffene sollten rechtzeitig einen Dauerauftrag einrichten, der sicherstellt, dass die Sparraten auch bei einer Aneinanderreihung mehrerer Nicht-Bankarbeitstage (Feiertagen und Wochenende) stets entsprechend der vertraglichen Vereinbarung gutgeschrieben werden kann. „Am besten legt man den Dauerauftrag so an, dass er eine Woche vor der vereinbarten Frist ausgeführt wird", rät Nauhauser. Gängige Fristen in den Verträgen sind „zum 1." oder „zum 15." eines Kalendermonats sowie „zum Beginn eines Vierteljahres".

Sparkasse Bodensee bereits mehrfach aufgefallen

Die Sparkasse Bodensee war bereits im Vorjahr mit einer dreisten Masche aufgefallen. Die Sparkasse wollte Kunden und Kundinnen mit einer Extra-Prämie zur vorzeitigen Kündigung ihres Prämiensparvertrags bewegen, um sich von der Zahlungspflicht weit höherer Prämien bei regulärer Vertragsfortsetzung zu lösen. Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse wegen rechtswidriger Erklärungen in ihrem Schreiben an die betroffenen Kundinnen und Kunden erfolgreich abgemahnt.

Im weiteren Verlauf des vergangenen Jahres versuchte die Sparkasse mit weiteren Anschreiben die Kundinnen und Kunden zur Vertragsauflösung zu bewegen. Die Verbraucherzentrale überprüfte im Rahmen ihrer Rechtsberatung einen Fall, bei dem die Verbraucher:innen bis zum Vertragsablauf im Jahr 2032 noch mit Prämien in Höhe von rund 40.000 EUR rechnen durften. Für die Vertragsauflösung hatte die Sparkasse Bodensee in einem Schreiben vom Dezember 2019 rund 5.500 Euro und in einem Schreiben vom Juni 2020 rund 4.700 Euro angeboten.

Betroffene können auf Zinsnachzahlung hoffen

Kundinnen und Kunden von „Prämiensparen flexibel"-Verträgen haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale außerdem Anspruch auf Neuabrechnung und Zinsnachzahlung, wenn die Sparkasse fehlerhafte Zinsanpassungsklauseln in ihren Verträgen verwendet hat. „In den überprüften Fällen der Sparkasse Bodensee haben wir Nachzahlungsansprüche über mehrere hundert Euro berechnet.", so Nauhauser. Demnach hat die Sparkasse seit 2013 den Sparzins unangemessen stark gesenkt und Sparern so einen erheblichen Teil ihrer Zinsen vorenthalten. Die Verbraucherzentrale unterstützt Betroffene mit Informationen, Musterbriefen und einem Berechnungsangebot.


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2 Antworten zu Sparkassen: Kunde als Last, statt als König?

  1. Michael sagt:

    Bankraub ist eine Unternehmung von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank. (Bertolt Brecht)

  2. nook sagt:

    ^ schöner Spruch

    Der Sparkassenkunde nook ist keine Last mehr. Der König hat das Konto bei der Sparkasse gekündigt.

    Viele Jahre hat mich das Firmenkonto ordentliche monatliche Gebühren gekostet. Zur Rente wurde es in ein reines Online Privat Konto gewandelt. Die € 4,50 monatlich habe ich noch.

    Anfang des Jahres wurde eine Gebührenerhöhung angekündigt. OK, ich überlege was ich da so alles mache.

    Im Grunde alles selber via Onlinebanking, und wenn ich mal seltenst jemand brauchte (Ihr zuständiger Sachbearbeier*in Frau ….), dann landete ich nach Warteschleife in der Zentrale, trotz Durchwahl. Die längste Reaktion dauerte 4 Tage.

    Betrachte ich den neuen Glaspalast der "Anstalt des öffentlichen Rechts" direkt neben dem Rathaus, die Entscheidung fiel mir nicht schwer.

    Nebenbei hatte ich schon länger kostenfreie Privatkonten bei der DKB und Norisbank. Onlinebanking (Linux/jameica) funktioniert perfekt und bei Null Kosten bin ich gern zu Zugeständnissen bereit. Es gab aber noch keine Probleme, ausser bei der ING mit App Zwang etc. Da war dann der König wieder aktiv.

    Wir Könige sollten etwas konsequenter werden!

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