Haben Sie ein Auto? In den Fahrzeugen muss in Deutschland ein Erste-Hilfe-Kasten nach DIN 13164 mitgeführt werden. Die Dinger sind nur vier Jahre haltbar und dürfen danach nicht mehr im Auto eingesetzt werden. Eigentlich eine unnütze Zeitspanne, so werden Millionen Verbandkästen, die noch einwandfrei sind, zum Müll. Aber Dienst ist Dienst, und DIN ist DIN, mit oder ohne Schnaps. Und nun wird als nächste Auflage noch die Pflicht dazu kommen, dass der Erste-Hilfe-Kasten zwei Mund-Nasen-Atemschutzmasken enthält.
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Noch ist es nicht so weit, denn so etwas muss in Deutschland seine Ordnung haben. Die neue Pflicht zum Mitführen zweier Atemschutzmasken soll, so das Bundesverkehrsministerium, in die nächste Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aufgenommen werden.
Sobald diese Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung beschlossen und verkündet wurde, ist das Mitführen Pflicht. Wer sich nicht daran hält, muss bei einer Kontrolle durch die Polizei mit einem Bußgeld rechnen. Laut diesem Artikel werden bei unvollständigem Verbandskasten 5 Euro Bußgeld fällig. Meine Frau hat direkt Nägel mit Köpfen gemacht und zwei Masken ins Auto gelegt – ob die in den Verbandskasten gewandert sind, habe ich nicht kontrolliert.
Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hat übrigens diesen ganz lesenswerten Artikel rund um das Thema Verbandskasten fürs Auto veröffentlicht. Dort erfährt man nicht nur, was ein Erste-Hilfe-Kasten nach DIN 13164 alles enthalten muss, sondern auch wie lange die gültig sind und so weiter.
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