SUV-"Zuschlag" bei Ampel-Blitzer-Fotos in Frankfurt

ParagraphEs ist ein Thema, welches manche Zeitgenossen ein wenig Fadenschreude – ähm, ich meinte Schadenfreude, – beschert. Andere wird es furchtbar ärgern. Aber wer in Frankfurt (und in anderen Kommunen) bei Rot über eine Ampel fährt, und dabei geblitzt wird, darf sich über den SUV-Zuschlag freuen. In einem Urteil hat das Amtsgericht in Frankfurt bestätigt, dass SUV-Fahrer (und natürlich auch -Fahrerinnen) mit einem höheren Bußgeld als andere Autofahrer rechnen müssen.


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Meine Frau erzählte mir den Schwank bereits beim Mittagessen und führte an, dass sie sich über die zunehmende Anzahl an SUV-Fahrzeugen auf unseren Straßen genervt fühlt. Beim Parken blockieren die im Volksmund "Mutti-Panzer" genannten Vehikel gerne mal zwei Abstellplätze. Und dann das Jammern über die hohe Benzinpreise – aber der Verkehr auf der Durchgangsstraße unseres Orts nicht Werktags wie am Wochenende kaum ab. Zu Stoßzeiten lassen sich SUV-Schlangen vor der Ampel im Ort ausmachen – keine Autos gibt es kaum (Folge des Speckgürtels um Frankfurt, schätze ich mal).

Da deutet sich möglicherweise Schadenfreude über das Thema dieses Beitrags an – was auch damit zusammen hängt, das aktuell umweltmäßig orientierte Menschen eher auf Energiesparen abonniert sind. Meine Frau aber heute beim Besuch des Hofladens im Plausch mit der Verkäuferin zu hören bekam, dass "die älteren Leute – nach Beobachtung der Verkäuferin – nicht einsähen, da auf irgend etwas zu verzichten und SUV sowie zig Urlaubsreisen sein müssen" – da schimmert schon Egoismus durch. Den Schwank der Besitzerin eines neuen Porsche Cayenne beim Sport, die sich über die hohe Benzinpreise echauffierte, und lieber dort günstiger tanken wollte, um mit dem gesparten Geld Urlaubsreisen zu finanzieren, gebe ich hier mal nicht zum Besten. Mir ist nur aufgefallen, dass das in der betreffenden Runde einige Leute herumstanden und betröppelte Gesichtszüge hatte – weil sich jeder auf die Zunge gebissen hat …

Zurück zum eigentlichen Thema – ich hatte es nicht wirklich mitbekommen, bin dann aber auf Twitter auf den Sachverhalt gestoßen. Der Hessische Rundfunk hat das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt aufgegriffen.

Der Sachverhalt: Ein Autofahrer war mit seinem SUV (Sport Utility Vehicle) bei Rot über eine Ampel gefahren und dabei geblitzt worden. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 200 Euro vor. Nun gibt es aber einige Besonderheiten in diesem Fall, der am 3. Juni 2022 unter dem Aktenzeichen 974 OWi 533 Js-OWi 18474/22 veröffentlicht wurde. Die betroffene Person ist in der Vergangenheit bereits häufiger aufgefallen (mehrere Einträge im Fahreignungsregister). Zum aktuellen Sachverhalt gibt es eine interessante Urteilsbegründung:

Die betroffene Person befuhr am 05.11.2021 um 12:44 Uhr als Führerin des Pkw der Marke BMW mit dem amtlichen Kennzeichen … die Örtlichkeit … Kreuzung zur … in Frankfurt am Main.

Bei dem Fahrzeug handelt es sich um ein so genanntes Sport Utility Vehicle (kurz SUV), das von seiner Bauart dadurch von normalen Kraftfahrzeugen in der Art abweicht, dass es über eine erhöhte Bodenfreiheit verfügt und das Erscheinungsbild an einen Geländewagen angelehnt ist. Aufgrund der kastenförmigen Bauweise und den höher angeordneten Frontstrukturelementen stellt dieses Fahrzeug im Falle eines Unfalls eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Die betroffene Person missachtete bei Außerachtlassung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt das Rotlicht der dortigen Lichtzeichenanlage, überfuhr die Haltelinie und fuhr in den Kreuzungsbereich ein.

Die Rotphase dauerte zu diesem Zeitpunkt 1,1 Sekunden an. Vor der Rotphase lag eine Gelbphase von 3,00 Sekunden.

Bei der Bemessung des Bußgelds – die üblichen 200 Euro – hatte das Gericht die Voreintragungen im Fahreignungsregister zu berücksichtigen und die Geldbuße zu erhöhen. Aber der Richter schreibt in seiner Urteilsbegründung:

Zudem wurde die erhöhte Betriebsgefahr des verwendeten Kraftfahrzeugs bei der Bemessung der Geldbuße zu Lasten der betroffenen Person berücksichtigt. Die kastenförmige Bauweise und wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. Gegenüber einem Pkw in üblicher Bauweise liegt deshalb eine erhöhte Betriebsgefahr vor (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 30.09.1996 – 6 U 63/96, NZV 1997, 230).

Aufgrund der größeren abstrakten Gefährdung durch das geführte Kraftfahrzeug stellt sich der begangene Rotlichtverstoß gravierender als der Normalfall dar; insbesondere, da die Regelungen des § 37 StVO zu Wechsellichtzeichen darauf abzielen, querende Verkehrsteilnehmern im Kreuzungsbereich der Lichtzeichenanlage bei einer Kollision zu schützen. Daher weist dieser Fall eine Besonderheit auf, die ihn von gewöhnlichen Tatumständen unterscheidet, sodass die Regelbuße entsprechend zu erhöhen ist.

Die Richter haben auf Grund dieser Erwägungen als tat- und schuldangemessen eine Geldbuße von 350 Euro festgesetzt. Der SUV-Zuschlag betrug im aktuellen Fall 75%, irgendwie günstig, wenn man sonst die Kosten dieser Fahrzeuge mit Kleinwagen oder Normal-PKWs vergleicht. On Top kommt für den Betroffenen ein Fahrverbot von einem Monat hinzu – wobei dort wohl die vorhergehenden Einträge hineinspielten. Fazit – ganz ohne Schadenfreude: Wer SUV fährt, muss sich auch an die Verkehrsregeln halten, sonst wird es irgendwie teu(r)er.

Ergänzung: Die Begründung für den SUV-Zuschlag wurde vom OLG-Frankfurt kassiert – siehe SUV Blitzer-Zuschlag vom Gericht wieder kassiert …


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2 Antworten zu SUV-"Zuschlag" bei Ampel-Blitzer-Fotos in Frankfurt

  1. Grüner sagt:

    WIE BITTE !!!!

    Ich mag die SUVs ja auch nicht aber wenn man diese Begründung ließt dann Müssten LKW ja locker mal 500€ zahlen weil die ja noch größer sind und einen noch höhere Gefahr darstellen !

    • guenni sagt:

      Könnte passieren, wenn der LKW-Fahrer entsprechende Punkte hat und dann bei "tief Rot" über eine Kreuzung brettert. Zu den 500 Euro sage ich nichts – aber in der Urteilsbegründung hat der Richter einige Punkte für das erhöhte Bußgeld aufgeführt – nur einer davon war das Thema "SUV und Gefahr".

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