Das Kreuz mit der Grundsteuererklärung

ParagraphZwischen dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen alle Wohnungs- und Grundbesitzer in Deutschland eine "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer", in der Regel elektronisch, bei ihrem Finanzamt abgeben. Jedes Bundesland hat dabei seine eigene Erhebungsmethode, die auch festlegt, was der "Erklärende" an Daten abzuliefern hat. Aber das Ganze ist nicht immer ganz einfach und das Steuerportal Elster muckt zusätzlich.


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Ich hatte vor einigen Tagen bereits in meinem IT-Blog im Beitrag Neue Grundsteuererklärung und das Elster-Chaos … einen kurzen Abriss über diverse Probleme mit dem Steuerportal Elster gegeben. Auf Grund des Besucheransturms war es vor gut einer Wochen sogar ganz ausgefallen. Wer gänzlich verloren ist, das Bundesfinanzministerium hat eine sogenannte FAQ (Frequently Asked Questions, Fragen und Antworten) zur neuen Grundsteuer in diesem Internet veröffentlicht. Dort werden die diversen Fragen um das warum und wie angesprochen und hoffentlich beantwortet.

Grundsteuererklärung Zusatzportal

Auch ich habe meine eigenen Erfahrungen mit diesem Elster gemacht – und in obigem Beitrag kurz veröffentlicht. Aber meine Erklärung konnte vor dem großen Ansturm abgeschickt werden. Wer keine Lust auf die ganzen Elster-Fehler und -Kinderkrankheiten hat und Privateigentümer eines Grundstücks, Hauses oder eine Wohnung ist, kann ggf. einen anderen Weg einschlagen.

Ein Blog-Leser hatte hier darauf hingewiesen, dass es eine vereinfachte Möglichkeit der Erklärung ohne Elster auf der Webseite Grundsteuererklaerung für Privateigentum gebe. Die Angaben können direkt auf der Homepage eingegeben werden. "Der Vorteil ist, dass hier kein Elster-Zertifikat für die Abgabe der Erklärung benötigt wird", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Der obige Beitrag von golem.de thematisiert dies Möglichkeit ebenfalls und beschreibt Details zur Vorgehensweise.

Berlin
Brandenburg
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Mir persönlich hätte das nichts genützt, denn es sind nur die obigen 11 von 16 Bundesländer dabei.


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Eine Antwort zu Das Kreuz mit der Grundsteuererklärung

  1. Christian sagt:

    Nach meinem Verständnis gibt es beim alternativen Portal noch einen Haken: aktuell kann man das nur benutzen, wenn man noch überhaupt keine Registrierung bei ELSTER hat. :-/

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