Der Bundestag hat vor einigen Tagen die Zahlung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an Bundesbürger beschlossen. Auch Renter erhalten diese Zahlung – aber was sollte man dazu wissen?
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Erste Anlaufstelle für Fachleute ist diese Seite mit Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums. Blog-Leser nuke hat mir die Tage einige aktuellere Informationen zukommen lassen (danke dafür).
Der Sozialverband VDK hat auf dieser Seite Informationen und Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Energiepreispauschale zusammen getragen. Für Rentner gibt es die Energiepreispauschale für Rentner (RentEPP).
Die RentEPP in Höhe von 300 Euro wird automatisch ab dem 1. Dezember und bis spätestens 15. Dezember über die Deutsche Rentenversicherung ausgezahlt. Es ist kein Antrag nötig. Sie wird auf das Konto überwiesen, auf das auch die laufende Rentenzahlung erfolgt.
Sozialabgaben werden nicht fällig. Aber es gibt keine Regelung zur Besteuerung. Daher ist davon auszugehen, dass die 300 Euro versteuert und in der Einkommensteuererklärung 2022 angegeben werden müssen.
Was ist, wenn man das Geld im Dezember 2022 nicht erhalten hat? Es gibt einen zweiten Zahlungslauf im Januar 2023. Wer dann immer noch kein Geld erhalten hat, obwohl der Anspruch besteht, muss einen Antrag stellen bei der Knappschaft Bahn-See.
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Vielen Dank für diese wichtige Information! Auf der verlinkten Seite vom VdK ist alles, was ich sonst noch dazu wissen wollte, bestens erklärt.
erhalten Erwerbsminderungsrenten- und Grundsicherungsempfänger ohne ehrenamtliche Tätigkeit auch RentEPP ?
Erwerbsminderungsrentner sollten das bekommen. Bei Grundsicherung wûrde ich ein Fragezeichen dran machen