Thermofenster in Abgasreinigung: Deutsche Umwelthilfe gewinnt gegen Kraftfahrt Bundesamt

VW-KäferDie Deutsche Umwelthilfe hat gegen das Kraftfahrt Bundesamt (KBA) geklagt. Der Grund: Das KBA genehmigte in Dieselautos sogenannte Thermofenster. In einem jetzt ergangenen Urteil befand das Verwaltungsgericht in Schleswig, dass die im genehmigten Umfang verwendeten Thermofenster unzulässig seien. Könnte für Hersteller von Diesel-PKWs teuer werden.


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Thermofenster sind Abschaltvorrichtungen in der Abgasreinigung von Dieselmotoren. Bei bestimmten Dieselfahrzeugen ist technisch festgelegt, dass die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad Celsius ohne Einschränkungen arbeitet (siehe auch). Die Auslegung dieser "Thermofenster" durch Hersteller von Dieselfahrzeugen und die damit verbundenen (illegalen) Abschaltvorrichtungen waren ja Ursache des Dieselskandals.

Gerichte sprachen Klägern, die als Besitzer von Dieselfahrzeugen, von illegalen Abschalteinrichtungen betroffen waren, in der Vergangenheit Schadensersatz wegen Wertverlust und Täuschung zu. Andererseits hat das Kraftfahrtbundesamt die Thermofenster in Fahrzeugen offiziell zugelassen (damit sind nicht die aufgeflogenen illegalen Abschaltvorrichtungen gemeint).

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war der Meinung, dass das Kraftfahrtbundesamt zu großzügig sei und die Anwendung von Thermofenstern zu umfangreich genehmigt habe. Dazu gibt es jetzt ein erstes Urteil des Verwaltungsgericht in Schleswig, was der Klage der DUH Recht gibt.

LTO zitiert hier aus dem Urteil: Die Abschaltung der Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter zehn Grad, wie sie bei Dieselfahrzeugen, die Volkswagen (VW) unter anderem in den Jahren 2008 und 2009 für typgenehmigte zwei-Liter-Motoren des VW Golf, VW Touran verwendet hat, ist rechtswidrig. Das gilt auch für weitere Abschalteinrichtungen, wie etwa die Taxi-Schaltung, welche nach 900 Sekunden im Stand die Abschalteinrichtung runterfährt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig entschieden (Urt. v. 20.02.22, Az. 3 A 113/18).

Von dem Urteil sind Millionen Dieselfahrzeuge betroffen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat allerdings Revision zugelassen – so dass noch nichts endgültig entschieden ist. Wird das Urteil irgendwann rechtskräftig, verlieren Millionen Fahrzeuge ihre KBA-Zulassung, müssten in die Werkstatt zur Nachrüstung zurück. Das könnte für Hersteller von Diesel-PKWs teuer werden. Weitere Artikel mit Informationen finden sich hier und hier.


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Eine Antwort zu Thermofenster in Abgasreinigung: Deutsche Umwelthilfe gewinnt gegen Kraftfahrt Bundesamt

  1. GP2000 sagt:

    Danke für diesen interessanten Artikel. Ein scheinbar nicht endend wollendes Thema ….

    Korrektur in der Überschrift: "Thermofilter" in "Thermofenster" ändern

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