Keine EU-Sanierungspflicht für Gebäude

Im Juni 2023 hatte ich im Blog-Beitrag Pläne Brüssels für Gebäudesanierung und "Umwelt-TÜV" der EU über Pläne der Europäischen Union zur Gebäudesanierung berichtet. Nun kam die Meldung, dass die EU diese Pläne doch nicht durchsetzen wird.


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Die Europäische Union will bis 2050 klimaneutral werden – wie man auf dieser Seite der EU nachlesen kann. Das erfordert auch Maßnahmen in Richtung Energieeffizienz und Energieeinsparung. Von der EU Kommission gab es den Vorschlag für Verordnungen, mit Zielen und Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs der EU bis 2030. Die Einigung sieht vor, dass der Energieverbrauch der EU bis 2030 um 11,7 % im Vergleich zu einer Referenzentwicklung reduziert werden muss. Dazu gehört auch eine EU-Gebäuderichtlinie

Die EU-Gebäuderichtlinien

Seit März 2023 sind die EU-Gebäuderichtlinien bekannt, die ab 2030 eine Sanierungspflicht für Gebäude vorsahen. Bis 2050 will die EU-Kommission den Gebäudebestand vollständig mit aus erneuerbaren Energiequellen versorgen. Neue Gebäude sollen ab dem Jahr 2030 emissionsfrei so gebaut werden, öffentliche Gebäude bereits ab 2027.

Energieeffizienzklassen Gebäuse
Energieeffizienzklassen Gebäude; Quelle: Verbraucherzentrale NRW

Bestehende Gebäude sollen in Energieeffizienzklassen (wie Glühlampen und Elektrogeräte) unterteilt werden. Die am schlechtesten abschneidenden 15 % des Gebäudebestands (Einstufung in G) sollten mindestens bis zur Effizienzklasse F saniert werden. Für Nichtwohngebäude gilt dies bis 2027 und für Wohngebäude bis 2030.

Einzelne EU-Mitgliedsstaaten sollten in der neuen Gebäuderichtlinie sogar den Einsatz fossiler Brennstoffe in Gebäuden komplett verbieten dürfen.

Keine Zwangssanierung

Nun gibt es die Meldung (siehe z.B. hier), dass die EU auf den Passus zur Zwangssanierung von Bestandsgebäuden in der neuen Gebäuderichtlinie verzichtet habe. Quelle ist diese Mitteilung an die Presse, nach der der Rat und das Parlament eine vorläufige politische Einigung über einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erzielt haben.

Was die Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz von Nichtwohngebäuden betrifft, so haben sich die Mitgesetzgeber darauf geeinigt, dass im Jahr 2030 alle Nichtwohngebäude über den 16 % mit den schlechtesten Werten und bis 2033 über den 26 % liegen sollen. Dort muss also saniert werden.


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Was das Renovierungsziel für Wohngebäude betrifft, so werden die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der durchschnittliche Energieverbrauch des Wohngebäudebestands bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % gesenkt wird. 55 % der Energieeinsparungen müssen durch die Renovierung der Gebäude mit den schlechtesten Werten erreicht werden.

Laut Spiegel Online ist damit (vorerst) die Sanierungspflicht für Wohngebäude, die viele Eigentümer überfordert hätte, vom Tisch.


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