Elektronische Patientenakte (ePA), wie halten Sie es mit dem Widerspruch?

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Gesetzliche Krankenversicherte müssten von ihrer Krankenkasse eigentlich im November 2024 ein Schreiben zur elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten haben. In diesem Schreiben werden die Versicherten über das Vorhaben informiert und können dem Anlegen einer solchen Akte widersprechen. Mich interessiert, ob jemand aus der Leserschaft widersprochen und das sogenannte Opt-out genutzt hat?


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Die elektronische Patientenakte (ePA)

Im kommenden Jahr wird ab dem 15. Januar 2024 die elektronische Patientenakte (kurz ePA) für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Das Ganze startet in Modellregionen, soll aber ab März 2024 flächendeckend für die Versicherten eingeführt werden.

Von den Krankenkassen wird die ePA kritiklos als "großer Fortschritt" für die Versicherten angepriesen – kein Wort zu Risiken und Nebenwirkungen. Prof. Dr. med. Jürgen Windeler kommt nach Analyse diverser Informationen gesetzlicher Krankenkassen zum Schluss, dass die Krankenkassen nicht den vom Gesetzgeber in § 343 (1a) SGB V geforderten Informationspflichten nachkommen. In seinem Artikel ePA – die Opt-out-Lösung ist so nicht vertretbar formuliert er im Observer Gesundheit ein vernichtendes Urteil.

Ich selbst habe in diversen Blog-Beiträgen, u.a. im Beitrag Status elektronische Patientenakte (ePA 3.0): Weg ins Desaster? auf verschiedene Risiken technischer und datenschutzrechtlicher Art hingewiesen. Bei Analyse des Sachverhalts geht es nicht um die auf Hochglanz-Prospekten versprochene bessere Patientenversorgung. Seit langem ist der Zugriff des Staats und der Industrie auf die (Gesundheits-)Daten der Versicherten geplant.

Alles, was über die Patientenakte gesammelt wird, fließt, angereichert um Behandlungs- und Abrechnungsdaten, in einen nationalen Gesundheitsdatenpool. Und diese Daten werden dann an den European Health Data Space (EHDS) weitergeleitet. Auf beide Datenpools sollen Industrie und Forschung Zugriff erhalten. Was aktuell noch an "Schutz der Daten durch Pseudonymisierung" vorgeschoben wird, ist bei nüchterner Betrachtung das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde. In der Praxis wird es, auf Grund der Vielzahl an Beteiligten, zu Datenlecks kommen, bei dem Daten der Versicherten in vollem Umfang an unbefugte Dritte gehen.

Opt-out von der ePA ist möglich

Die Sauerei an der ganzen Angelegenheit ist, dass Patienten der Anlage der elektronischen Patientenakte (ePA) – als Opt-out bezeichnet –  aktiv widersprechen müssen. Darüber wurde in den Schreiben der Krankenkasse informiert – nachfolgend ein Brief meiner Krankenkasse.

ePA Opt-out-Schreiben der TK

In obigem Brief wird bereits die "Lobhudelei" der Krankenkassen bezüglich der ePA deutlich. Es werden vermeintliche Vorteile aufgelistet – die ich übrigens für mich nicht erkennen kann – mein Impfbuch und die Vorsorgeuntersuchungen lasse ich vom Hausarzt prüfen und unternehme die erforderlichen Schritte. Der Austausch der Arztpraxen und Kliniken untereinander kann über entsprechende Medizinschnittstellen erfolgen, die seit Sommer 2024 durch Arztpraxen unterstützt werden müssen (Stichwort "Pflicht zum elektronischen Austausch von Arztbriefen"). Von der Krankenkasse liest man kein Wort zu den Risiken und Nebenwirkungen der ePA. Es wird auch nicht darüber aufgeklärt, wo die Daten hin gehen und das der Versicherte die Hoheit über diese Daten verliert (wenn sie in die oben erwähnten Datenpools überführt wurden).


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Ich habe nach diversen Überlegungen das Opt-out bei der elektronischen Patientenakte gewählt – andere Familienmitglieder haben ebenfalls für ein Opt-out votiert. Sollte die ePA in einigen Jahren technisch vernünftig laufen und die Kontrolle über die Daten gegeben sein, kann man immer noch für die ePA votieren – die Krankenkassen müssen diese dann für den Versicherten anlegen. Wie halten Sie es mit dieser Frage?

Artikel zur ePA im IT-Blog:
Gesundheitsgesetze III: Mit Digitalisierung planlos ins Desaster?
Elektronische Patientenakte (ePA 2.0) als Sicherheitsrisiko?
gematik-Gesellschafter haben Opt-out für elektronische Patientenakte (ePA) beschlossen
Büchse der Pandora: Die Gesundheitsdaten, KI (Copilot, Adobe AI) und der Patienten-/Datenschutz

Elektronische Patientenakte: Das Ende der ärztlichen Schweigepflicht?
News aus dem Gesundheitswesen: ePA, Widerspruch, Schwachstellen und Ärzteärger
Elektronischer Medikationsplan (eMP): Implementierung zum Scheitern verurteilt?
Elektronische Patientenakte (ePA) und das (zwingende) Opt-out
Elektronische Patientenakte (ePA): Opt-out jetzt! Erste Pläne für Begehrlichkeiten
Sicherheitsgutachten zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Elektronische Patientenakte (ePA): Hebt Lauterbach mit Meta, OpenAI und Google den "Datenschatz"
Status elektronische Patientenakte (ePA 3.0): Weg ins Desaster?


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8 Antworten zu Elektronische Patientenakte (ePA), wie halten Sie es mit dem Widerspruch?

  1. Info sagt:

    Bereits ca. 04/2024 ein Anlegen schriftlich untersagt. Wurde auch schriftlich bestätigt.

  2. Michael sagt:

    Wir alle haben widersprochen, was schriftlich und online (PDF) bestätigt wurde. Alle Arzt- und Klinikbriefe, Impfbücher etc. haben wir schriftlich gesammelt und (eingescannt) auf USB-Sticks gespeichert.

  3. karl sagt:

    Ich habe letzzte Woche bei meiner KK über das Kontaktformular widersprochen und um briefliche Bestätigung gebeten. Ich weiss, dass die aus Datenschutzgründen nichts über Email machen und die APP will ich mir nicht antun. So warte ich nun auf einen Brief.

  4. Schwarzes_Einhorn sagt:

    Ich habe bereits im Dezember 2023 widersprochen (per Post), meine Mutter Anfang November 2024 (Abgabe auf der örtlichen Niederlassung). Beide Widersprüche sind schriftlich bestätigt.

  5. Walter G. sagt:

    Meine Frau und ich haben vor ca. 2 Wochen der Einrichtung einer ePA widersprochen. Wir scannen sämtliche ärztlichen Unterlagen ein und speichern sie mit Datum, Arztname und Thema des Dokuments im Dateinamen ab. Es wird nur das an andere Ärzte weitergegeben, was dort zu interessieren hat. Das Originaldokument kommt nach ärztlicher Fachrichtung geordnet in den Aktenordner.

    Das Informationsschreiben der Krankenkasse war übrigens mehr als dürftig und entsprach keinesfalls den Vorgaben.

  6. Manfred sagt:

    Wir (meine Frau und ich) haben im November widersprochen und bisher nur die direkte Online Eingangsbestätigung gehabt. Die schriftliche steht bisher noch aus.
    Eine Info per Brief zur EPA haben wir gar nicht erhalten und haben uns das über die Webseite selbst heraus gesucht.

  7. Blupp sagt:

    Die Widersprüche für meine Frau und für mich gingen schnell nach dem Schreiben der Barner online raus. Die Eingangsbestätigungen waren praktisch sofort da, die Bestätigung in Papierform war nach einer Woche im Briefkasten.

    Der Widerspruch war nur gegen die Anlage der ePA insgesamt möglich, ein Wiederspruch gegen einzelne Verwendungszwecke ging nicht. Das Anschreiben zur Information über die ePA glich eher einem "Schönreden", es wurden nur positive Aspekte der ePA kommuniziert. Empfunden habe ich dieses Schreiben eher als ein Versuch der Manipulation zur Vermeidung des Widerspruchs.

    Eine Meinungsbildung mit einer informierten Entscheidung für oder gegen die ePA durch die etablierten Medien und die Krankenkasse war uns eher nicht möglich, die Infos waren einfach zu dünn. Wesentliche Infos konnten wir diesem Blog entnehmen, insbesondere weiterführende Links waren interessant. An dieser Stelle unseren Dank dafür.

  8. Charlie sagt:

    Widerspruch ist raus und wurde für beide Erwachsene per Email und Brief bestätigt.
    Für den Nachwuchs nur auf Nachfrage und nur per E-Mail.

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