Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor dem Angebot der 1N Telecom zum Vertragswechsel und berichtet von einer Beschwerdewelle von getäuschten Verbraucherinnen und Verbrauchern, die auf dieses "Angebot" hereingefallen sind. Die Opfer "glaubten", in einen anderen Tarif der Telekom zu wechseln. Manche (meist ältere) Opfer stehen ohne Telefon und Internet da, andere sehen sich mit Forderungen von 400 Euro konfrontiert.
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Das in Düsseldorf angesiedelte Unternehmen 1N Telecom GmbH firmiert unter ähnlich klingendem Namen wie die Deutsche Telekom. Nun hat das Unternehmen wohl Kunden der Telekom mit einem persönlich adressierten Werbeschreiben kontaktiert und einen Wechsel des DSL-/Internetvertrags zu einem vermeintlich günstigeren Vertrag vorgeschlagen.
Dem Schreiben lag bereits ein Formular bei, in dem die Empfänger nur noch die IBAN der Bank eintragen, unterschreiben und das Ganze zurücksenden musste. Vor allem ältere Telekom-Kunden und -Kundinnen, die sich die Details nicht durchgelesen haben, glaubte, nur einen Tarifwechsel zu beauftragen. Aber es findet ein (meist ungewollter) Anbieterwechsel statt.
Das Ganze fällt erst auf, wenn der Kunde von der Deutschen Telekom wegen der Portierung (d.h. dem Umzug) der Telefonnummer auf den neuen Anbieter 1N Telecom GmbH angeschrieben wird oder das Schreiben des neuen Anbieters eintritt, in dem der neue Kunde begrüßt wird.
Günstig ist der Anbieter keinesfalls und der Anbieterwechsel bezieht sich nur auf die "Zuständigkeit" – im Anschluss muss die Technik beim Kunden noch auf diesen neuen Anbieter umgestellt werden.
Opfer, die sich dessen im Nachgang erst bewusst werden und der Portierung der Telefonnummern von der Deutschen Telekom zum Anbieter 1N Telekom widerspricht, soll 400 Euro Vertragsstrafe zahlen.
Wer auf das "Wechselangebot" eingeht, für den steht dann "den Internetzugang samt Telefonie funktionsfähig einzurichten" an. Viele Leute benötigen dann die Unterstützung eines Fachbetriebs, was zusätzliche Kosten verursacht.
Dem Bundesverband der Verbraucherzentralen liegen zahlreiche Beschwerden zu diesem Fall vor und es wird vor der betreffenden "Masche" gewarnt. Ich habe drüben in meinem IT-Blog im Beitrag Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom die Details mit Hinweisen der Verbraucherzentrale zusammen getragen.
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Guten Morgen, Herr Born, ich möchte Sie auf einen Schreibfehler hinweisen: Sie haben die Firma "1N Telecom" in der Überschrift richtig geschrieben, aber im Text steht die falsche Bezeichnung "1N Telekom".
LG!