Wenn die "Unfallversicherung Bund und Bahn" bei dir vom Konto abbucht …

Die Tage schlug mein "Controller" Alarm, weil auf dem Bankkonto plötzlich eine ominöse Abbuchung der "Unfallversicherung Bund und Bahn" in Höhe eines mittleren dreistelligen Euro-Betrags auftauchte. Angesichts der vielen Vorfälle bei Banken war die Frage "Fehlbuchung, Betrugsversuch oder berechtigt"? Am Ende des Tages war es berechtigt, zeigt aber, wie Behörden in Deutschland u.U. agieren und Verwirrung stiften. Ich nehme es mal in den Blog, weil es möglicherweise weitere Leute betreffen wird – der Blog fungiert ganz gut als Honeypot. Ist nebenbei auch eine "Wochenendgeschichte", falls Langeweile aufkommen sollte. Was fürs abendliche Lagerfeuer á la "Der Künstler gegen die Bürokratie".


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Alarm vom "Controller"

Heute mal ein kleiner Blog-Beitrag aus der Themenwelt, mit der Du dich als Blogger bzw. "Künstler" auch herumschlagen darfst. Es war diese Woche, ich hatte gerade den Rechner heruntergefahren, um zu einer Runde Nordic Walking im Wald aufzubrechen, als irgendwo was durchs Treppenhaus schallte, was ich bruchstückhaft als "wer … Bank … Euro … abgebucht" zu erkannt haben glaubte. Also Treppe vom Büro in Richtung Erdgeschoss gehüpft – lag ja auf dem Weg zum Keller, wo Walkingschuhe und Nordic Walking-Stöcke deponiert waren.

An der unteren Treppenstufe wartete "mein Mädel" auf den Füßen wippend und ein Nexus 7 2013 Tablett in der Hand, samt einem Gesichtsausdruck, der "nichts gutes verhieß". Also "was'n los" geflötet, etwas unverfänglicheres fiel mir spontan nicht ein. "Da ist eine Abbuchung von xxx Euro einer 'Unfallversicherung  vom Girokonto … – was hast Du da wieder gemacht …?".

Als Mann gehen dir natürlich Tausend Gedanken durch den Kopf, und mit Ausschlusskriterien ließen sich "schlecht getarnte Zuwendung für die Gspusi", "was obskures bestellt" oder ähnliches aussortieren. Also habe ich mir den Buchungsposten genauer angesehen – es gab keinen Zweifel, jemand behauptet, einen Betrag x berechtigt für eine Unfallversicherung eingezogen zu haben.

Abbuchung "Unfallversicherung Bund und Bahn"


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Aber hey, ich habe gar keine Unfallversicherung mehr – die sind mit dem Eintritt in den Ruhestand abgelaufen. Das ich mit dem Bund oder der Bahn etwas zu tun habe, konnte ich auch ausschließen. Die Knappschaft-Bahn-See für Minijobs oder die Berufsgenossenschaft konnte es es auch nicht sein, da ich mittlerweile keine Minijobber mehr beschäftige. Also doch Fehlbuchung?

Die Wirrungen der KSK …

Wenn ich von meinem "Controller" nicht gänzlich zwischen "Tür und Angel auf dem falschen Fuß" erwischt worden wäre, hätte mir auffallen können, dass dort meine Sozialversicherungsnummer im Buchungszweck enthalten war. Und "mein Mädel" hat als Buchhalterin eigentlich ein phantastisches Zahlengedächtnis, so dass beim genannten Betrag durchaus etwas hätte klingeln können …

Aber wir hören täglich von Phsihing-Versuchen bei Bankkunden, Fehlbuchungsläufen auf Bankkonten, Betrug und so weiter. Konnte es vielleicht doch irgend eine unberechtigte Fehlbuchung sein? Die Bank bot schon direkt bei den Buchungsdetails, die auch nichts weiteres zum Verwendungszweck hergaben, einen Link "Lastschrift zurückgeben" an. Ich habe dem Reflex, das auszuwählen, widerstanden und schnell mal im Internet nach dem Begriff "Unfallversicherung Bund und Bahn" gesucht und fand die Auflösung.

Unfallversicherung Bund und Bahn

Die obige Webseite der "Unfallversicherung Bund und Bahn" erinnerte mich vom Logo zwar an die Berufsgenossenschaft, wo ich schon mal Jahresbeiträge für Minijobber abführen musste. Aber das Thema ist passé – und die Betriebsprüfung der Rentenversicherung wurde in dieser Hinsicht vor einigen Wochen mit einem Prüfbescheid ohne Beanstandungen abgeschlossen …

Was mir natürlich ad-hoc beim Schreiben dieses Blog-Beitrags ins Auge sprang, waren die beiden Logos für Facebook und Twitter auf einer Unfallversicherungsseite des Bunds und der Bahn – scheint wohl wichtig in Deutschland zu sein. Melden wir nun Unfallansprüche über Twitter oder Facebook? Was die Datenschützer dazu wohl sagen?

Aber beim Blättern kam mir der Eintrag "Lastschriften der KSK" unter die Augen – beim Schreiben des Beitrags hatte ich die Seite am Desktop im Browser geöffnet, und sah nachfolgenden Hinweis (am Tablett war der Hinweis etwas versteckter, tauchte aber auf).

KSK-Abbuchung über "Unfallversicherung Bund und Bahn"

Und mit dem Begriff KSK bzw. Künstlersozialkasse konnte ich durchaus etwas anfangen. Hätte auf dem Buchungstext der Lastschrift etwas vom Kürzel KSK gestanden, wäre die Zuordnung für meine Frau und mich klar gewesen … am Ende des Tages war die Lastschrift also berechtigt. Vielleicht finden Leute, die diesen Posten die Woche auf dem Konto aufgelistet sehen, den Beitrag hier, samt Erklärung. Deutschland, die Wege deiner Behörden sind oft undurchdringlich …

Es brennt bei KSK und UVB

Auf der Webseite der Künstlersozialkasse hat man nun auch einen entsprechenden "Brand"-Text zu den "Juli-Abbuchungen" veröffentlicht.

Abbuchungen im Juli sind korrekt!

Bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge, der Künstlersozialabgabe und der monatlichen Vorauszahlungen sowie bei aktuellen Auszahlungen der Künstlersozialkasse ist es bankseitig zu einer Textänderung gekommen. Als Auftraggeberin wird die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) angegeben und nicht mehr die Künstlersozialkasse.

Das Konto der Künstlersozialkasse hat sich nicht geändert, lediglich die Bezeichnung des Kontoinhabers. Die Unfallversicherung Bund und Bahn führt im Auftrag des Bundes das Künstlersozialversicherungsgesetz durch. Die Künstlersozialkasse ist Teil dieser Trägerschaft.

Die Auszahlungen und Abbuchungen sind korrekt! Bitte stornieren Sie die Lastschriften nicht!

Im Falle, dass Sie der Lastschrift bereits widersprochen haben, bitten wir Sie, den Betrag zeitnah per Überweisung auf eines der Ihnen bekannten Konten der Künstlersozialkasse auszugleichen.

Wir bemühen uns, Ihre weiteren Fragen schnellstmöglich zu klären und auf unserer Internetseite zu beantworten. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

(Stand: 06.07.2023)

Da scheint am 5. Juli 2023 ein "Stürmchen" an Rücklastschriften passiert zu sein. An dieser Stelle kratze ich mich, bezüglich der Frage, wer sich das ausgedacht hat, gleich mehrfach am Kopf.

  • Es mag gute Gründe geben, dass die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) nun als Kontoinhaber der Künstlersozialkasse fungiert und die Zahlungsabwicklungen vornimmt.
  • Es ist lobenswert, wenn die KSK auf ihrer Startseite "umfassend" über diese klitzekleine Änderung informiert – alleine, wer schaut schon täglich auf den KSK-Seiten vorbei?
  • Und wer kommt auf die Idee, bei der Abbuchung der UVB gleich zu schalten "ok, schaue ich mal bei der KSK vorbei, was die dazu meinen"?

Ich formuliere es mal so: Ein winziger Hinweis "Einzug KSK" beim Buchungstext der betreffenden Position hätte bei vielen Betroffenen Klarheit geschaffen oder einen Fingerzeig in die richtige Richtung gegeben. So suchst Du im Internet, ob das Rätsel sich auflöst – oder stornierst die Lastschrift und fällst aus allen Wolken, wenn plötzlich Mahnungen der KSK wegen ausstehender Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Pflegeversicherung und ggf. noch Rentenversicherung) eintrudeln. Sankt Bürokratius, der Amtsschimmel hört nicht auf zu wiehern.

Kleiner Exkurs Künstlersozialkasse

An dieser Stelle könnte der Beitrag enden. Da die meisten meiner Blog-Leser eher nichts mit der Künstlersozialkasse zu tun haben – und als Unternehmer höchstens von der Deutsche Rentenversicherung eine Anhörung zur Künstlersozialabgabenpflicht erhalten (habe ich auch zwei Mal in den letzten Jahren bekommen) – noch einige Hintergrundinformationen. Ich nehme es auch mit in den Blog auf, weil vielleicht der eine oder andere jüngere Medienschaffende (oder Influencer) über diesen Beitrag stolpert – dann weiß er, dass es die KSK gibt (ich habe einigen Kulturschaffenden aus dem Kollegenkreis, teilweise im höheren Alter, mit dem Hinweis auf diese Institution, eine finanzielle Last nehmen können).

Zum Hintergrund der KSK

Hier mal die Beschreibung zum Zweck der KSK aus der Wikipedia: Die Künstlersozialkasse (KSK) ist für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung der Künstlersozialversicherung (KSV) zuständig. Sie ist eine unselbständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Abteilung der Unfallversicherung Bund und Bahn. Sitz beider Kassen ist Wilhelmshaven. Seit Mitte 2007 ist auch die Deutsche Rentenversicherung für die Prüfung der rechtzeitigen und vollständigen Entrichtung der Künstlersozialabgabe zuständig.

Die KSV ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland. Sie ermöglicht freischaffenden Künstlern und Publizisten einen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Im Gegensatz zu freiwillig versicherten Selbständigen zahlen sie dort nur einen dem Arbeitnehmeranteil entsprechenden Beitrag auf Basis der von ihnen für das folgende Jahr geschätzten Gewinns aus künstlerischer und/oder publizistischer Arbeit.

Dass die KSK zur Unfallversicherung Bund und Bahn gehört, war an mir vorbei gegangen – obwohl ich am 1. Oktober 2023 dann 30 Jahre "Zwangs"-Mitglied bin. Der zweite Teil der obigen Erläuterung ist der springende Punkt für freischaffende Künstler und Publizisten. Bei Erfüllung bestimmter Kriterien kannst Du die "Zwangs"-Mitgliedschaft beantragen und wirst gesetzlich Sozialversichert.

Die Künstlersozialabgabe

Das zweite Thema Künstlersozialabgabe hatte ich bereits oben angerissen. Die Künstlersozialkasse finanziert sich (neben staatlichen Zuschüssen) über diese Abgabe. Gezahlt wird diese von Unternehmen, wenn diese freiberufliche Medienschaffende beauftragen, und richtet sich in der Höhe nach der jährlichen Auftragssumme. Ich habe vor vielen Jahren gestaunt, als ich erstmalig eine Anhörung zu diesem Thema erhielt – wobei der mehrseitige Anhörungsbogen in meinem Fall wenig an greifbarem für die Prüfer her gab. Ich beauftrage keine Medienschaffenden als Freiberufler (erledige dies selbst) – und in meiner Tätigkeit als Buchautor waren die Buchverlage die Auftraggeber. Auch die letzte Prüfung der Künstlersozialabgabenpflicht vor wenigen Wochen ging mit diesem Ergebnis zu Ende.

Ich liebe die KSK und deren Bürokraten

Die Künstlersozialkasse ist in meinen Augen eine wichtige Behörde für freischaffende Künstler, um deren soziale Sicherung zu gewährleisten. Beim Start als freiberuflicher Schriftsteller hätte es für mich am 1. Oktober 1993 zwei Optionen gegeben: Freiwillige Sozialversicherung wie bei Freiberuflern üblich; oder eben die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (KSK). Von der zweiten Möglichkeit wusste ich glücklicherweise durch einen Kollegen.

  • Der erste Grund, warum es hilfreich war, dort Mitglied zu sein, ist der Umstand, dass die "Arbeitgeberanteile" der Sozialversicherungsbeiträge durch die KSK getragen werden.
  • Der zweite Grund hat Kollegen, die diese Möglichkeit nicht kannten, und sich privat versichert haben, im höheren Alter finanziell stranguliert. Als freiwillig Krankenversicherter steigen die Prämien im Alter – und bei Familienangehörigen – mitunter stark an. KSK-Mitglieder sind in der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung – mit allen Vorteilen, Nachteilen, Rechten und Pflichten.
  • Der Dritte "Vorteil" der KSK-Mitgliedschaft wurde mir erst sehr viel später klar, als politisch die Diskussion über Scheinselbständigkeit losgetreten wurde. Für KSK-Versicherte gab es recht früh eine entsprechende Erklärung, dass die Mitglieder nicht als Scheinselbständige einzustufen seien, selbst wenn sie nur für einen Verlag schreiben.

Alles in allem eine sinnvolle Konstruktion – aber Sankt Bürokratius hat mich (auch) bezüglich der KSK einige Male auf Trab gehalten. Für eine Mitgliedschaft sind eine Reihe Kriterien zu erfüllen, die vom zu erwirtschaftenden Mindesteinkommen als Künstler über den Tätigkeitsbereich bis zum Rechtsstatus (nur Freiberufler ohne Angestellte) reichen. Die Mitgliedschaft muss aktiv beantragt werden – und bei positivem Bescheid bleibt man "Zwangs"-Mitglied, es sei denn, die Kriterien für die Mitgliedschaft sind nicht mehr erfüllt.

Die Kostproben an Hürden und Stilblüten, samt "Beamten-Mikado", die ich in den letzten 30 Jahren diesbezüglich zu bewältigen hatte, sind durchaus Stoff für Abende am Lagerfeuer.

  • Erste Hürde beim Eintritt in die KSK: Ich brauchte eine neue Krankenkasse. Damals war ich nicht wirklich freiwillig in einer Betriebskrankenkasse versichert, weil der Arbeitgeber meinte "Du kannst gerne bei der Techniker Krankenkasse bleiben, bekommst aber nur die Beitragssätze der BKK bezahlt, musst also auch die übersteigenden Arbeitgeberanteile zahlen" Währe fast ein Tausender pro Jahr für mich gewesen, so dass ich zähneknirschend in die BKK gewechselt bin. Als ich dann die Aufnahme in die KSK beantragte, und vorsichtshalber bei der BKK nachfragte, hieß es lapidar "Künstler bei der KSK versichern wird nicht". Glücklicherweise war ich mir nach einem Telefonat mit der Technikerkrankenkasse einig, dass ich dort auch als Künstler über die KSK krankenversichert werden kann.
  • Der hoffnungsfroh eingereichte KSK-Aufnahmeantrag – von dem ich mir sicher war, dass ich alle Kriterien wie Tätigkeitsfeld mit Nachweis als Künstler (ich hatte ja bereits mehrere Bücher im Vorfeld publiziert), Erreichen des Mindesteinkommens pro Jahr, freiberufliche Tätigkeit erfüllen würde – endete mit einem Ablehnungsbescheid, wenige Tage vor dem Ablauf der Angestelltentätigkeit. Also schnell vorsorglich privat bei der Techniker Krankenkasse freiwillig versichert, um abgesichert zu sein – und die Krankenkasse über den Sachverhalt informiert. Die Hürde, die die KSK-Strategen sahen: Mein Haupteinkommen als angestellter Ingenieur (9 Monate) überstieg das Einkommen als selbständiger Künstler (3 Monate) – was irgendwie (bis auf Ausnahmefälle) logisch ist. Für Sankt Bürokratius ist klar: Angestellteneinkommen im Jahr höher als Künstlereinkommen, also Aufnahmekriterium nicht erfüllt, folglich ablehnen. Dass das bei monatlicher Betrachtung ab dem 1. Oktober 1993 (Start als Freiberufler und 0 Vergütung als Angestellter) deutlich anders war, kommt da nicht vor. Also Widerspruch eingelegt, der Fall ging zum KSK-Beirat und nach einigen Wochen hatte ich den Aufnahmebeschluss vorliegen.

Sieht im Rückblick locker aus, aber damals habe ich mir einige Gedanken gemacht, ob das wohl gut geht – Du hast ja zusätzlich den Wechsel vom Angestelltendasein zur Tätigkeit als Freiberufler – der in meinem Fall noch eine besondere Note enthielt. Ließ sich in etwa so beschreiben:

Meine Frau wurde von Bekannten und aus der Nachbarschaft angesprochen: "Ich sehe, ihr Mann ist immer zuhause, arbeitet er nicht mehr …". Antwort: "Doch, mein Mann ist jetzt Selbständig". Frage: "Was arbeitet ihr Mann denn jetzt". Antwort meiner Frau "Er ist Schriftsteller". Sofortige Gegenfrage "Oh, Gott, kann man denn davon leben …".

Meine Frau kam dann eines Tagesganz betreten zu mir und meinte, "es ist mir peinlich, was soll ich den Leuten denn sagen, was Du machst?". Hab ihr den Rat gegeben, bei der "Wahrheit" zu bleiben, und auf die Frage "Kann man denn davon leben …" einfach mit "Nein, aber wir leben von Luft und viel Liebe, die Kinder schicken wir gelegentlich zu den Nachbarn zum Durchfüttern" zu beantworten. Sie scheint es wirklich als Antwort genommen zu haben, denn manche Leute schauten immer ganz pikiert, wenn man sich begegnete – und die Nachfragen bezüglich "kann man davon leben" kamen auch nie wieder.

Irgendwann im Lauf der vergangenen Jahre kam noch der Punkt, als ich mich nach einer Gesetzesänderung entscheiden musste, ob ich für einen Krankenversicherungszusatzbeitrag für "Lohnfortzahlung für die ersten 6 Wochen des Krankheitsfalls" votiere. Was der Arbeitgeber bei Arbeitnehmern übernimmt und über Ausgleichbeitrage (finanziert aus der U1-Umlage) von der Krankenkasse zurück bekommst, musst Du als Freiberufler entweder selbst schultern oder über die Krankenkasse versichern.

Ich habe auf die Lohnfortzahlung in den ersten sechs Wochen einer Krankheit verzichtet, da meine Buchtantiemen weiter liefen (wurde quartalsweise oder halbjährlich abgerechnet) und ich bei einer Erkältung die paar Tage locker kompensieren konnte. Nur als ich am 12. März 2015, auf Grund meines Sportunfalls mit Luxation der Halswirbelsäule und inkompletter Querschnittssymptomatik für 18 Monate arbeitsunfähig war, kam die Regelung "kein Krankengeld in den ersten sechs Wochen" zum Tragen. Aber erstens war das damals mein geringstes Problem – und als Freiberufler hatte ich für solche Fälle mit Rücklagen vorgesorgt.

Damals kam sowieso alles auf den Prüfstand, da unklar war, ob ich jemals wieder arbeiten kann oder Berufsunfähigkeitsrente, oder Rente mit 60 (geht bei 50 % Schwerbehinderung), mit 63 etc. beantragen muss.

Wir sind in Deutschland zwar sozial über Krankengeld gut abgesichert, aber Insider wissen, dass die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenversicherung nach 18 Monaten endet. Im Rückblick habe ich es mit viel Pertinenz, mit Unterstützung meines Hausarztes und der Krankenkasse nach einer sechsmonatigen Wiedereingliederung mit täglich mehr als 2 und später 3 Stunden Arbeit pro Tag geschafft, am 16. Oktober 2016 wieder beruflich einzusteigen und den Lebensunterhalt über meine Blogs zu bestreiten.

Schwank am Rande: Arbeitnehmer erhalten bei einer beruflichen Wiedereingliederung das volle Krankengeld, ohne Anrechnung eventueller Zahlungen des Arbeitgebers. Bei mir, als Künstlersozialversichertem und Freiberufler, wurde das Krankengeld in der Wiedereingliederung pauschal um 30 % gekürzt, da "ich ja Einnahmen durch meine Tätigkeit erwirtschaften könne". War im Rückblick in Ordnung, da dich das geschafft habe – aber diese "Pauschalität" hat mich seinerzeit schon verblüfft.

Allerdings hatte ich die Rechnung ohne die Künstlersozialkasse (KSK) gemacht und mir fiel die Kinnlade herunter, als ich Anfang Oktober 2016 den Aufhebungsbescheid der KSK, "dass meine Versicherungspflicht in der KSK zum 15. Oktober ende, weil ich dauerhaft arbeitsunfähig sei", in die Finger bekam. Es war lange und breit mit der Krankenkasse besprochen, dass ich nach der beruflichen Wiedereingliederung die Tätigkeit wieder aufnehme.

In Widerspruch sind wir nun seit 30 Jahren freiberuflicher Tätigkeit sturmerprobt und so ging flugs ein entsprechendes Schreiben nach Wilhelmshaven – hat Wirkung gezeigt, ich blieb "Pflichtversichertes Mitglied" bei der KSK. Die echte Herausforderung kam, als ich die gesetzliche Altersgrenze für den Ruhestand zum 1. März 2021 erreichte. Da ich Anspruch auf eine gesetzliche Rente habe, wurde der Rentenantrag im November 2020 (es war Coronazeit) elektronisch bei der Deutsche Rentenversicherung eingereicht.

  • Für den Antrag meiner Frau, den ich am gleichen Tag, ein verregneter Samstag, wo Du sonst nix machen kannst, brauchte ich 20 Minuten, sie erhielt den Rentenbescheid 14 Tage später (Nov. 2020, Renteneintritt 1.3.2021).
  • Mein Rentenantrag beschäftigte mich satte zwei Stunden, weil die Künstlersozialkasse mit involviert ist.

Dabei waren alle Rentenklärungen im Vorfeld erfolgt und die Formularführung auf den Webseiten der Deutsche Rentenversicherung war vorbildlich, ich würde sogar sagen "genial", da schwärme ich noch heute von. Und letzteres will bei mir was heißen, denn ich bin doch oft im schwäbischen "net geschennt isch gelobt genuch" verhaftet. Die Leute, die das in Corona-Zeit implementiert haben, können keine Beamten gewesen sein – das war logisch aufgebaut, benötigte keine elektronische Authentifizierung per Personalausweis und funktionierte einfach. Am Ende hatte ich zwei sauber ausgefüllte Rentenanträge vorliegen. Die 2 Stunden für meinen Antrag waren schlicht der Komplexität "Sonderfall KSK-Versicherter" geschuldet.

Aber wenn etwas bei einer Behörde läuft, solltest Du sofort misstrauisch sein – da kommt bestimmt noch das dicke Ende … Es wurde Februar 2021, kein Rentenbescheid – auf der Seite der Deutsche Rentenversicherung stand "Bitte nicht nachfragen, es herrscht Corona, alles läuft seinen Gang". Es wurde 1. März 2021, wo bleibt der Laster mit dem "Renten"-Zaster für Born? Mitte März 2023 habe ich dann doch mal bei der Deutsche Rentenversicherung nachgefragt, wo der Rentenbescheid samt Rente bliebe … die lapidare Antwort war "Die KSK muss uns mitteilen, dass alle Rentenbeiträge beglichen sind und die Rente beginnen kann". Der genannten KSK hatte ich bereits im November 2022 auf einem gesonderten Formular mitgeteilt, dass ich zum 1.3.2021 in Rente gehen will und die Freigabe zum Vorabeinzug der Sozialversicherungsbeiträge erteilt. Ich hatte auch gebeten, der Deutsche Rentenversicherung die Informationen durchzureichen. Lapidare Auskunft der KSK-Sachbearbeiter bei einem Anruf: "Ja, das Formular liegt vor, aber wir brauchen von der Deutsche Rentenversicherung den Rentenbescheid, damit wir sie in die Rente entlassen. Treten sie denen mal richtig auf die Füße.".

Die Geschichte vom Beamten-Mikado (wer sich zuerst bewegt, hat verloren) habe ich seinerzeit drüben im 50Plus-Blog im Beitrag Ich Pseudo-Rentner … literarisch verarbeitet (konnte nicht anders, einmal Schreiberling, immer Schreiberling oder tot – in den 60er Jahren habe ich als Kind im TV eine, heute würde man sagen, Soap Opera gesehen, da kam ein schreibender Bergmann vor, der sich nach Schicht in seinen Wohnwagen im Hof zurückzog und dichtete – muss mich tief im Inneren schwer beeindruckt haben – dichten kann ich nicht, aber flunkern und viel Scheiß über IT-Themen verzapfen – läuft, und Wohnwagen braucht es auch nicht).

Nach weiteren Telefonaten kam zum 1. Juli 2021 dann der "Laster mit dem Zaster". Was sich im Rückblick lustig flockig vom Hocker liest, hätte so manchen Kollegen in arge finanzielle Bedrängnis gebracht. Drei Monate kein Gehalt, aber Miete, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten laufen weiter, das bringt viele Leute an den Rand des Ruins.

Ich hatte ja glücklicherweise meine Blogs und die daraus generierten Einnahmen – und als Freiberufler, der u.U. für sechs Monate keinen roten Heller an Einnahmen sieht – hatte ich alles schon – hat man entsprechende Rücklagen. Ging für mich also (außer etwas mehr Aufwand zum Auflösen des Beamten-Mikado – ich habe einfach beiden Parteien mit Disqualifikation wegen Foul–Spiel gedroht) am Ende gut aus.

Und weil irgendwo (in der Bibel) "geben ist seliger als nehmen" zu lesen steht, kassiert die Künstlersozialkasse weiterhin von mir Sozialversicherungsbeiträge für die freiberufliche Tätigkeit. Ist auch so in Ordnung – habe ich keine Probleme mit – aber ohne die "Tarnung" des Einzugs über die Unfallversicherung Bund und Bahn hätte ich diesen Blog-Beitrag nicht geschrieben und wäre auch nicht an den häufig wiehernden Amtsschimmel und die Irrungen und Wirrungen des Künstlerlebens erinnert worden. Aber wenn auf etwas Verlass ist, ist dies

Deutschland und deine Bürokratie – da gehen die Vorgänge oft verlässlich schief. So, und wenn es diesen Blog in einigen Jahren noch gibt, haben meine Enkel am Lagerfeuer was zu lesen, "wie Opa mit der KSK im Kartoffelkrieg lag".

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28 Antworten zu Wenn die "Unfallversicherung Bund und Bahn" bei dir vom Konto abbucht …

  1. Gruselclown sagt:

    Einfach nur pottendämlich.

    Es begegnet mir/uns allen viel zu häufig, dass altbekannte Dinge nicht nachvollziehbar geändert werden, einfach nur um irgendwas anders zu machen, und unnötig Verunsicherung zu schaffen.
    Warum was ändern, was jeder kennt und funktioniert?

  2. Holger sagt:

    Bei der Abkürzung KSK kommt bei mir zuerst immer Kreissparkasse heraus, deshalb war ich beim Lesen zuerst etwas irritiert. ;-)

    • Günter Born sagt:

      Siehst Du, deshalb bietet meine "Kreissparkasse" einen besonderen Service und firmiert nicht unter KSK, sondern hat die Location Taunus im Namen. So kann ich sie gut auseinander halten, die Sparkasse und die Künstlersozialkasse ;-)

  3. Melanie sagt:

    Danke für den Beitrag. Hatte mich auch gewundert und gegoogelt und dieser Beitrag war ganz oben. Ich war auch schon na davor die Buchung zu stornieren, wobei ich wohl erstmal am Montag bei der Unfallversicherung Bund und Bahn angerufen hätte.

  4. Daniel sagt:

    Warum man da nicht für eine Übergangszeit von sagen wir drei Monaten "Künstlersozialkasse wird jetzt Unfallversicherung Bund und Bahn" als Buchungstext genannt hatte wundert schon sehr. Ein Brief als Info wäre auch schön gewesen. Sowas hat sogar Freenet hinbekommen, da stand auf der Mobilcom-Debitel Rechnung monatelang "Ab Juli wird Mobilcom-Debitel Freenet".

    • R.S. sagt:

      Ja, da gehört ein Hinweis hin.
      Gabs doch auch vor ewigen Jahren, als man seine KFZ-Steuer nicht mehr ans Finanzamt überweisen sollte, sondern an den Zoll.
      Da gabs ein Schreiben vom Finanzamt, in dem drin stand, das man ab Stichtag X seine KFZ-Steuer an den Zoll auf Konto Y, BLZ Z überweisen soll.

  5. Manuela Berger sagt:

    Zitat:
    ….weil auf dem Bankkonto plötzlich eine ominöse Abbuchung der "Unfallversicherung Bund und Bahn" in Höhne eines mittleren dreistelligen Euro-Betrags auftauchte.
    Zitat Ende

    Mein lieber Schwan!
    Und wieder bin ich erleichtert, daß ich auch diese Dinge nicht zulasse.
    Bei mir darf niemand etwas abbuchen.
    Miete, Strom usw… geht nur von mir aus, einem sogenannten Überweisungsauftrag-. Somit weiß ich, daß keine ungerechtfertigten Abbuchungen geschehen und ich erspare mir einen Herzinfarkt zu bekommen um anschließend noch meinem Geld hinterherlaufen zu müssen.

    • pau1 sagt:

      Naja. Ich rate auch jedem, dessen Konto nicht so voll ist, alles was möglich ist per Dauerauftrag zu regeln.
      So hat man klare Werte.
      Und wenn das Konto leer sein sollte, entstehen keine Stornokosten beim Abbuchen, der sie mir zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellt.
      Die Bank wird bei einem Storno auch noch Mal eine Benachrichtigungsgebühr kassieren. Kommt gut bei jemandem der eh Dauer klamm ist…

      Leider nehmen manche Unternehmen z.B. 15 Euro
      Bearbeitungs Entgelt bei "Überweisung".
      Da kommt man schon ins Grübeln was einem das wert ist.
      Andererseits war es früher möglich auch Wechselndr Beträge per Dauerauftrag zu bezahlen. Man überwies halt ein bisserl mehr als man im Durchschnitt brauchte. So hatte man immer ein Guthaben bei der Firma. Ggf. würde einmal der Dauerauftrag ausgesetzt und einmal eine extra Überweisung gemacht. Das flutschte.
      Man hat aber so keinen Druck und der Gläubiger bekommt erst einen Monat später mit dass kein Geld da ist.
      Bei einer Stornierung eines Lastschrift Einzuges mangels Deckung sieht er es sofort.
      Ist natürlich mit Arbeit verbunden…

      • Manuela Berger sagt:

        Hallochen

        Nein, ich sprach von Überweisungsauftrag / Dauerauftrag. Das kostet gar nichts. Du meinst wahrscheinlich einmalige Überweisungen.

        Aber einen Dauerauftrag einrichten und regelmäßig durchführen lassen kostet nichts extra.

        Deswegen habe ich alles per Dauerauftrag laufen, so weiß ich, daß niemand mir mehr abbuchen kann, ob gewollt oder ungewollt.

        lG

        • pau1 sagt:

          Schau in die AGBs/Preisliste der Telekom.
          Die wollen Geld, wenn sie nicht abbuchen dürfen.
          Zumindest von Privat.
          Vielleicht ist das inzwischen wieder geändert worden?

          • Manuele Berger sagt:

            Guten Morgen Pau

            Also bei uns ist das nicht so. Haben extra die Posten der Rechnung angesehen. Keine Extrakosten wegen nicht-Abbuchungserlaubnis.

            Die verlangen nur Geld wegen Schriftpapierpostzustellung. Wahrscheinlich Porto.
            lG
            Manu

          • Manuela Berger sagt:

            Guten Morgen Pau

            Also bei uns ist das nicht so. Haben extra die Posten der Rechnung angesehen. Keine Extrakosten wegen nicht-Abbuchungserlaubnis.

            Die verlangen nur Geld wegen Schriftpapierpostzustellung. Wahrscheinlich Porto.
            lG
            Manu

    • Günter Born sagt:

      Ist schwierig – ich habe lange mit mir gerungen, aber wiederkehrende Zahlungen wie monatliche Umsatzsteuer (nach jeweiliger Erklärung), Steuervorauszahlungen, Steuernachzahlungen, Kommunalgebühren, KSK-Beiträge, DSL etc. sind als Einzug geregelt. Erspart mir Säumniszuschläge.

      Problematisch wird es für Leute, die viel mit Karte zahlen. Mache ich nur selektiv, aber manchmal habe ich schon da gesessen und eine harte Nuss zu knacken gehabt, wenn eine Abbuchung nur einige kryptische Ziffern enthielt und ich nach längerem Nachdenken auf die Idee kam "klar, vor 14 Tagen hast Du die Rezeptgebühr beim Physiotherapeuten per Karte gezahlt".

      Ich frage mich, wie die jungen "alles mit Karte oder Apple-/Google-Pay" zahlenden Leute da den Überblick behalten.

      • pau1 sagt:

        Ach, die bieten z.B. an dich per SMS bei einer Abbuchung zu benachrichtigen. Da steht dann auch Summe und wer das war.
        Und jede Woche bekommst Du am Donnerstag eine SMS mit Deinem Kontostand
        Das geht also besser als bei der Postbank.
        Die sagten aber nur, das Abgebucht wurde, nicht was und von wem. Irgendwann kam so ein Postbank Hirni auf die Idee, das man auch Daueraufträge Überweisungen sind.
        Der Service war so nutzlos wie nichts anderes.
        Jetzt haben sie es lautlos beim Umzug abgestellt

        Ach , letzte Woche war wieder Umzug. Inzwischen können sie das. Es scheint alles funktioniert zu haben.

      • Anonymous sagt:

        Bin ich alter Junge oder junger Alter? Auf jeden fall "Too old to die young", ich lese nämlich auch das Günnis Gerontologenforum nebenan "Seniorentreff 50+". Trotzdem geht fast alles per Karte, und ab und an auch per irgendwas-Pay auf dem Handy. Vor Barzahlungen graut es mir fast – immer fehlt was an Kleingeld (u.a. wegen der vielen -.99 Preise – augenroll!), dann gebe ich einen Schein, und bekomme gefühlt 1 kg Wechselgeld zurück, was ich nie wieder loswerde…
        Aber ich schaue regelmäßig (nicht nur einmal immer an Weihnachten) auf den Kontostand. Und da sind eigentlich alle Händler im Klartext unterwegs.
        Problematisch wird es eher bei ebäh und Amazon, die kryptische Abbuchungsbezeichnungen vergeben. Auch da hilft nur zeitnahes Verfolgen des Kontostandes, kostet jeden Tag 1-2 Minuten. Bisher hat immer alles gestimmt, aber Kontrolle ist besser, weiß ja auch Günnis Beste ;)

        Vor laaanger Zeit gab es ein "Äffle und Pferdle" Intermezzo zwischen der Werbung im SWR (vergl. Mainzelmännchen), da sitzt das Pferdle lesend im Sessel und lacht "hoidenoi", und das Äffchen fragt, "Wasch liescht den da?" "Hanoi, mai Spaarbuuch…" :)

      • Manuela Berger sagt:

        Guten Tag, lieber Günter

        Ich sende Ihnen schöne Sonntagsggrüße.

        Zitat:
        Erspart mir Säumniszuschläge.
        Zitat Ende

        Ja, eines ist natürlich klar. Manuelle Überweisungen müssen natürlich peinlichst genau dem Zahlungsziel entsprechen.
        Bei immer gleichbleibenden Beträgen jedoch, durch Dauerauftrag – zum festen Termin eingerichtet – sind für mich das Mittel der Wahl. Man umgeht damit jegliche Zahlungsversäumnisse,

        lG

        Ihre
        Manu

  6. pau1 sagt:

    So am Rande auch eine Änderung.
    Vielleicht past das besser in den Ü50 Blog?
    Rentenbezug neben der Arbeit?
    Wer vor Corona als Schwerbehinderter Frührentner die vorgezogenr Altersrente bezog, wurde ab 6000 Euro Hinzuverdienst mit heftigen Abschägen von der Rente daran gehindert. Die ersten Stufe betrug IIRC 33% ging dann recht schnell auf 100%, also keine Rente.
    Darum hatte es sich früher nicht gerechnet neben der Rente zuarbeiten, man sagte daher "man geht in Rente", heute "man bezieht Rente"

    Als man viele Ärzte etc. aus dem Vor-Ruhestand zurückholte konnte man diese kaum mit 500 Euro im Monat abspeisen.
    Auch gibt es zunehmend Arbeitskräfte-Mangel
    So hat man 2020 den Freibetrag auf über 40000 Euro erhöht und der überschießenden Betrag reduzierte die Rente nur um einen kleinen Prozent Satz.
    in 2021, 22 wurde die Grenze jeweils erhöht, was in der EDV der Deutschen Rente erhebliche Verzögerungen auslöste, da die Werte erst kurz vor Jahresende bekannt waren.
    Im Koalitionsvertrag stand dann, das man diese Freigrenze "verstetigen" wollte. Das hat man getan! Diese Grenze ist jetzt weg.

    Auch Frührentner dürfen jetzt nahezu beliebig dazu verdienen.
    D.h. man kündigt nicht seinen Job vorzeitig im in Frühtente gehen zu können, sondern lässt ihn bis zum Eintritt des Regelrenteralters weiterlaufen und beantragt man einfach so parallel dazu seine Rente. Das geht den Arbeitgeber nichts an!
    Der bekommt irgendwann von der Krankenkasse die Mitteilung, das keine Arbeitslosen-Versicherung mehr zu zahlen ist.
    Jeder Arbeitnehmer hat aber das Recht auf Teilzeit zugehen
    So kann man dann sich aus dem Arbeitsleben ausschleichen, falls der Arbeitgeber keinen wirklich lukrativen Vorruhestand anbietet. Die meisten wollen verblocken.
    Das rechnet sich für die Lebensversicherung besser, da die Wahrscheinlichkeit höher ist, nicht den ganzen freien Block zu schaffen, man hat aber vorher ja unter Lohnabzug mehr vorgearbeitet. Selten der Fall, das das AG die Arbeitszeit verlängert und man so keinen Verlust erleidet.

    Also
    Mit dem alten Vertrag weiterarbeiten und gleichzeitig Rente beziehen.

    Wo ist der Nachteil?
    Hm, ja.
    Man muss die Rente natürlich versteuern. Zusammen mit dem Zuverdienst wird das durch die Progression teuer sehr teuer.
    Man kann keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommen, z.B. Kurzarbeiter Geld. Man wäre sonst doppelt versichert.

    Dieser Umstand ist nicht sonderlich bei den Betroffenen bekannt.
    Auch Arbeitgeber wissen nicht, das ihre Schwerbehinderten und langjährig Einzahlenden Rente beziehen können und ohne neuen (schlechteren Vertrag) einfach so weiter arbeiten können., ja der AN ihnen nichts vom Renten Bezug mitteilen müsste.

    Als regulärer Altersrentner darf man dann beliebig hinzuverdienen.

    Achso:
    Die höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente wurde auch signifikant erhöht, über die Altersrente.
    Und klar: Während des Hinzuverdienste wird weiterhin in die Rente eingezahlt. Da der Arbeitgeber 50% zu schießt wirkt sich das durchaus aus. Evtl. mehr als der Abschlag der u.U. zu zahlen ist. Eigentlich könnte der Arbeitgeber auch seinen Anteil an der Arbeitslosen Versicherung dem AN über weisen. Der AN hat ja einen Nachteil und der AG hätte das Geld einfach so, für nix, in seiner Tasche.

    Woher diese Großzügigkeit?
    Arbeitskräfte sind knapp, und für jeden hinzuverdienen Rentner braucht man keinen (billigen) neuen MA einziehen.
    Ein Teil dieser -aufgabenfremen- Arbeitsmarkt Förderung durch die Rentenkasse fließt als Steuern zurück.
    Diese harten Abzüge bei Hinzuverdienst sollten damals die Arbeitsplätze für Junge frei machen. Heute? Welche Jungen?

    • Günter Born sagt:

      Ging mir schon im Kopf herum – mit den Fragen habe ich mich 2016 nach dem Sportunfall befassen müssen. Hier hatte mir ein Termin bei der Rentenberatung der Deutsche Rentenversichern den Hintern gerettet und finanziellen Schaden erspart. Vielleicht bereite ich es mal separat auf – die 46.000 Corona-Hinzuverdienst-Aktion hatte ich erinnerungsmäßig thematisiert.

  7. Ralf M. sagt:

    Hallo Herr Born,

    ja da steigt schon mal der Adrenalinspiegel wenn plötzlich auf dem Konto eine unbekannte Abbuchung auftaucht. Da gehen einem die verschiedensten Gedanken durch den Kopf.

    Was ich aber absolut überhaupt nicht verstehe ist das der Kontoinhaber namentlich geändert wird um die Leute zu verwirren. Da hat jemand nicht bis zum Ende mitgedacht.
    Wie wir inzwischen alle wissen, zählt nur noch die IBAN Nummer, da kann stehen was will, tätigt man eine Überweisung kann man den größten Blödsinn als Text angeben, solange die IBAN stimmt und ein Betrag eingegeben wurde funktioniert das.

    Und warum ändert man nach etlichen Jahren die Namensbezeichnung einer Bankverbindung ? Hat da irgendwo die Bank ihre Finger im Spiel?

  8. Holger sagt:

    Vielen Dank für den Blogartikel. Unfallversicherung Bund und Bahn hat mich heute morgen nach der Rückkehr aus dem Urlaub auch sehr verwirrt. Glücklicherweise kam ich zuerst auf die Idee, nach Bund und Bahn zu googeln und damit zu diesem Blogartikel, der mir einige Nervereien erspart. Und ja, die KSK ist eine wunderbare Einrichtung (ich bin sehr dankbar, dass es sie gibt), aber diese Umbenennung des Abbuchenden ohne weitere Erklärung lässt einem am gesunden Menschenverstand zweifeln.

  9. Nowack Jörg sagt:

    Danke für die Erklärung, wollte gerade die LStschrift stornieren!!!
    Hätte die KSK ja auch mitteilen können….

  10. GüntherW sagt:

    Sowas kann man wirklich vorher ankündigen oder in den Ü-Text schreiben

    Wobei ich auch nicht nachvollziehen kann warum man die Lastschrift aus Reflex direkt zurückgibt, was ja auch in den Kommentaren gerne mal schnell gemacht wird. Das liest man auch öfter mal im Netz, dass die Leute angeblich unberechtigte Lastschriften zurückgeben und dann erst die Probleme anfangen. Da wäre es aus eigenen Interesse eigentlich sinnvoll, dass man die Sache vorher genau prüft. Auch weil man selber einen Fehler gemacht oder etwas übersehen haben könnte. Wenn ich es aus dem Beitrat richtig lese, war es auch eine monatliche/regelmäßige Abbuchung und nur der "Absender" war anders.

  11. Anja S. sagt:

    Vielen Dank! Ihr Hinweis war sehr hilfreich! Ich wollte auch schon fast den Lastschrifteinzug widerrufen. Dachte vorher aber zum Glück: ich google mal "Unfallversicherung Bund und Bahn" und bin dann auf Ihren Artikel gestossen, der noch dazu sehr interessant zum Lesen war :-).

  12. Maria sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag, hat mir wohl gerade stundenlanges Warten in irgend-
    welchen Hotlines erspart. Nach dem Wort "Künstler" wusste ich genau woher ich diese
    Nummer und Betrag kenne. :-)

  13. Claudia Uhr sagt:

    1000 Dank für diesen Beitrag!!! Hatte heute mal kurz Schnappatmung beim Posten xy von "Unfallversicherung Bund und Bahn" auf meinem Kontoauszug… Und dann gleich gegoogelt und Ihren Text sofort gefunden. Ihre Ausführungen haben mir Sorge genommen und viel Zeit gespart. Und Ihr Humor in den weiteren Ausführungen zur KSK waren sehr wohltuend, hab auch schon so einige bürokratischen Hürden genommen… Und dank Ihres Textes bin ich nun schon mal vorgewarnt, was den Rentenantrag angeht.

    Merci nochmal und lieben Gruß,
    Claudia

  14. Karin sagt:

    Hallo Günter, herzlichen Dank für deinen Artikel. Ich wollte der Abbuchung auch heute widersprechen und habe so viel Zeit und Ärger gespart. Außerdem hat es Spaß gemacht, deinen Artikel zu lesen, da du einen humorvollen Umgang mit der Sprachen hast. Man merkt gleich, dass du Schriftsteller bist. Noch einmal herzlichen Dank für deine Mühe!
    Gruß Karin

  15. Kroxeldyphic sagt:

    Herzlichen Dank für den Beitrag! Habe die Abbuchung gerade eben erst gesehen, die ist mir damals wohl durchgerutscht. Sehr informativer Artikel und die KSK lässt seit August nun anscheinend immerhin auch in den Betreff schreiben, daß die Abbuchung der Unfallversicherung Bund und Bahn zur KSK gehört.

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